Politik

19.12.2014

Der Arbeitsplatz als Erbmasse

Ein Kommentar von Roswin Finkenzeller

Ist die Erbschaftssteuer ein Umverteilungsinstrument? Drei Karlsruher Richter hätten sie gern dazu gemacht, doch wurden sie von der Mehrheit ihrer Kollegen im Ersten Senat überstimmt. Dieser stieß sich jetzt nur noch, wie vor ihm schon der Bundesfinanzhof, an einer „Überprivilegierung“ vor allem kleinerer und mittlerer Unternehmen. Bisher zahlten die, wenn sie erbten, einfach nichts. Das Bundesverfassungsgericht kippte eine Regel, die ursprünglich eine Ausnahme hätte sein sollen. Die entscheidende legislative Feinarbeit wird für den Gesetzgeber aber auch diesmal im Hause Schäuble erledigt.

Die Superreichen profitieren von findigen Steuerberatern


Einerseits wendet sich Karlsruhe gegen eine Rundum-Steuerbefreiung. Verfassungswidrig sei es, „ohne jegliche Bedingungen“ sehr viele Firmen von einer bestimmten Steuer zu „verschonen“. Andrerseits übernahmen die Richter ein Credo, das in Deutschland sehr modern ist und in allen Tonarten angestimmt wird: das Bekenntnis zum gesellschaftspolitischen Nonplusultra der Arbeitsplätze. Wunderbarer Zwiespalt! Die beamteten Verfasser neuer erbrechtlicher Bestimmungen werden ihn auskosten, indem sie Ihrer Leidenschaft für die Komplikation frönen. Die Berater steuerpflichtiger Unternehmer werden hervorheben, dass die Personalpolitik vom Gewinn abhängt und dieser durch Steuern verringert wird, durch besonders edle ebenso wie durch alberne. Und es wird sich wieder einmal erweisen, dass die Superreichen, die mancher kritische Geist am liebsten auf den Mond schießen würde, über jene besonders begabten Steuerberater verfügen, die es verstehen, aus einer komplizierten Materie den meisten Honig zu saugen.
Manche Leute stellen sich unter einem Erben grundsätzlich einen jungen Schnösel vor, der nur darauf wartet, die Erbmasse privat zu verpulvern. Das bisherige Recht beugte solchen unliebsamen Entwicklungen durch die Lohnsummenklausel vor: Auch größere Betriebe wurden vor der Erbschaftssteuer nur dann bewahrt, wenn sie sieben Jahre lang ihre Belegschaft im Wesentlichen beibehielten. Doch scheinen die Hallodris ohnehin Ausnahmeerscheinungen zu sein, denn seine schwierige Aufgabe, mit allen möglichen Steuern eine Menge Staat zu finanzieren, hat der Mittelstand bisher prachtvoll erfüllt.

Kommentare (3)

  1. SuperHorsti am 19.12.2014
    Erbschaftssteuer ist an sich schon ungerecht. Das Geld haben meine Eltern bereits zum Spitzensteuersatz versteuert als sie es verdient haben. Warum muß ich jetzt nochmals dafür Steuern zahlen? Das kann ich einfach nicht verstehen!
  2. Christian am 19.12.2014
    Der Große nutzt die Steuerlocher und der Kleine muss blechen!
  3. Christian am 19.12.2014
    Weil es in Bayern so ist, dass wer den größten Mist baut,
    höher gruppiert, befördert oder geehrt wird.
    Der jenige, der brav seiner Arbeit nachkommt, Lohneinbußen hin nimmt,
    wird im Insolvenzfall entlassen.
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