Politik

29.06.2012

Der Flughafen-Ausbau rückt in weite Ferne

Offiziell pochen CSU und FDP auch nach dem Nein der Bürger auf die 3. Startbahn - doch rechtlich sieht es düster aus

Unverdrossen erklärt Bayerns Regierung auch nach dem Nein der Münchner zur dritten Startbahn, an der Piste festzuhalten. Seine Juristen tüftelten an einer Möglichkeit, erklärte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Sein Vize Martin Zeil (FDP) grub derweil eine alte Seehofer-Idee aus und forderte einen landesweiten Volksentscheid zur Startbahn.
Tatsächlich sind die rechtlichen Hürden nach dem Bürgerentscheid gewaltig. Auch in der CSU-Landtagsfraktion hat sich das herumgesprochen. „Jetzt herrscht für viele Jahre Stillstand“, sagt Ex-CSU-Chef Erwin Huber. Als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses befürwortet er die dritte Piste. Doch einen Weg zur raschen Umsetzung sieht er nicht.
Der Bürgerentscheid bindet die Stadt München zwar nur für ein Jahr. Aber der rot-grüne Stadtrat hat angekündigt, sich auch danach nicht über den Bürgerwillen hinwegzusetzen. Anders sähe es aus, wenn nach der Kommunalwahl 2014 ein anderes Stadtratsbündnis regiert.
Die Idee, per Volksentscheid alle Bayern abstimmen zu lassen, trifft in der Landtagsfraktion nicht auf große Gegenliebe, ein Insider spricht von „Aktionismus“. Juristen haben bereits darauf verwiesen, dass ein landesweites Referendum rechtlich nicht möglich sei: Ein Volksentscheid könne nur die Frage aufwerfen, ob sich Bayern finanziell am Flughafenausbau beteiligen soll. Bayerns Verfassung indes sieht Volksentscheide über Haushaltsfragen – anders als etwa die baden-württembergische – nicht vor.

München aus der GmbH kegeln? Geht nicht!


Nicht zulässig sei in einem Volksentscheid zudem die Frage, ob Bayern in der Gesellschafterversammlung des Flughafens auf eine dritte Startbahn hinwirken solle, sagt Gerrit Manssen, Professor für öffentliches Recht an der Uni Regensburg: Es gebe nach der Bayerischen Verfassung nur die Möglichkeit, über einen Gesetzentwurf abstimmen zu lassen. Und die Frage, wie sich der Freistaat in einer Gesellschafterversammlung verhalten soll, so Manssen, „ist kein tauglicher Gegenstand eines Gesetzes“.
Und auch die anderen von Juristen diskutierten Wege zur dritten Startbahn scheiden wohl aus: Zum Beispiel der, die Stadt München einfach aus dem Gesellschaftergremium zu kicken. Zwar gibt es im GmbH-Recht eine dem so genannten Sqeeze-Out-Verfahren bei Aktiengesellschaften verwandte Regelung, sagt Mathias Habersack, Professor für Unternehmensrecht an der Universität München. Das Startbahn-Nein der Stadt München – sie hält 23 Prozent an der Flughafen GmbH, der Bund 26 und der Freistaat 51 Prozent – sei aber kein Grund für deren Rauswurf aus der Flughafen-GmbH: „Man kann einen Gesellschafter dann gegen seinen Willen aus der GmbH ausschließen, wenn in seiner Person ein wichtiger Grund gegeben ist – wenn er beispielsweise eine schwere Pflichtverletzung begeht und dem Unternehmen Schaden zufügt“, erklärt Habersack. Es reiche nicht aus, „dass sich die Gesellschafter in unternehmerischen Fragen nicht einig sind“.

Ein neuer Bürgerentscheid - vielleicht irgendwann


Und auch die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Vorgabe, Beschlüsse müssten einstimmig gefasst (und in der Folge auch einstimmig revidiert) werden, führt nicht weiter. Einen konkreten Beschluss der drei Gesellschafter zum Bau der Startbahn gibt es nämlich noch nicht: Man habe damit warten wollen, bis die Gerichtsurteile zum Planfeststellungsbeschluss vorliegen, sagt ein Flughafensprecher. Der bereits erfolgte Grundsatzbeschluss, ein Planfeststellungsverfahren für die dritte Piste zu beantragen, sagt Unternehmensrechtler Habersack, ziehe „nicht notwendigerweise eine Bindung hinsichtlich der finalen Beschlussfassung über den Bau der Startbahn“ nach sich. Also: Ein konkreter Baubeschluss liegt nicht vor, folglich kann man auch nicht verlangen, dass er einstimmig zurückgenommen werden muss.
Wie also geht’s weiter? Man hoffe auf steigende Passagierzahlen in den kommenden Jahren, heißt es in der CSU. Dann könne man die Münchner erneut fragen, ob sie den Airport-ausbau wollten. Vielleicht, sagt Erwin Huber, „gibt’s dann einen neuen Bürgerentscheid.“
(Waltraud Taschner)

Kommentare (5)

  1. Auf der Suche nach der Wahrheit am 12.07.2012
    Ja, der gute Lobbyismus... Der Mensch zählt nicht mehr. Nur das Geld.
    Ich hoffe wirklich, dass die Bürger langsam aufstehen und verstanden haben, worum es eigentlich geht.
    Hier geht es nicht einfach um ein "Nein".
    Demokratie wird durch die Wirtschaft immer mehr abgebaut und geht langsam über in eine von der Wirtschaft gesteuerten Diktatur.
  2. Hasenscharte31 am 02.07.2012
    Auch vier Jahre nach der verheerenden Niederlage bei der Landtagswahl hat die Christlich Soziale Union scheinbar noch immer nicht verstanden, dass die bayerischen Bürgerinnen und Bürger sich nicht mehr von Lobbyismus, Opportunismus und Machtgier beeindrucken lassen. Es zählen heute allein sachliche Argumente, nachvollziehbare Entscheidungen und eine Politik, die sich an den Maßstäben Nachhaltigkeit und Verantwortung ausrichtet. Auch wenn es schwerfällt, liebe CSU: Besinnt euch auf die Grundlagen und Wurzeln eurer Politik: Humanismus und Christentum. Es ist die letzte Chance, sonst winkt 2013 die harte Oppositionsbank!
  3. maral am 02.07.2012
    Die Entscheidung und Meinung des Volkes sollte doch was zählen, so meint man! Und noch dazu, wo "nur" die Stimmen der Münchner laut werden durften. Wenn die Umlandbürger auch noch ihre Meinung hätten abgeben dürfen - dann wäre die Entscheidung noch um einiges eindeutiger ausgefallen!

    Ich bin gespannt, wie sie es hinbekommen, die 3. Startbahn doch zu bauen. Denn bei so vielen Menschen zählt leider nur das Geld. Sonst nichts. Keine Umwelt, keine Heimat, kein nichts. Nur höher, schneller, weiter... und Kohle, Kohle, Kohle...

    Es wäre schön, wenn ich mich irre und vom Gegenteil überzeugt werde!
  4. PS am 02.07.2012
    Es sieht zwar offensichtlich so aus, dass der Ausbau in weite Ferne rücken würde, aber nur nach der aktuellen Gesetzeslage!

    Wie wäre es wenn bei der nächsten Landtagswahl eine Volksabstimmung und Änderung der Verfassung erwirkt wird, dass das bairische Volk auch über entscheide bzgl. staatlicher Beteiligung an Unternehmen bbefragt werden kann. Es wären Unternehmen hier zu betrachten die dem Volk durchaus am Herzen liegen:
    - Bayr. Landesbank
    - Flughafen München
    - Flughafen Nürnberg
    etc.
    Neben dieser Abstimmung könnte man dann parallel Bayernweit über die möglichkeit des Ausbaus das Volk gleich mit befragen!

    Bzgl. der Übernehme der Anteile der Stadt München, nun,hier würde ich sagen Politik ist eine geben und nehmen, wie wir erst wieder letzte Woche bzgl. des ESM gelernt haben!

    Es ist doch nur eine Frage des Angebots der Regierung an die Stadt München und dessen Bürger, ich denke an Ausnahmeregelungen bzgl. Ausbau von Kindergärten, Krippen, Pflegeheimen! Man kann dies zum Beispiel als Ballungsraumzuschuss deklarieren oder der gleichen! D.h. wenn der Bürger die Wahl hat 3. Startbahen und günstigen Krippen / Kindergartenpaltz oder es bleibt wie es ist. Dürfte die Entscheidung wohl eindeutig sein!

    Letztlich ist hier nur die Fantasie der Abgeordneten gefragt, die Entscheidungen (den Ausbau) rechtsstaatlich auf den Weg zu bringen.

    Als Nichtbefürworter der Startbahn (Inovation und Fortschritt ist für micht nicht der Ausbau des bestehenden, sondern mutig neue Wege zu beschreiten) ist augenblicklich die Startbahn nur um ein Jahr aufgeschoben!
  5. MrAnderson am 02.07.2012
    Scheinbar ist es in einer Demokratie unheimlich schwer, die Entscheidung des Volkes zu respektieren...
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