Politik

Der bayerische Landtag wurde im Sommer von der Verwandtenaffäre erschüttert. (Foto: dpa)

31.10.2013

Der Ruf ist ramponiert - was tun?

Eine Tagung in Speyer befasst sich unter der Leitung des Parteienkritikers Hans Herbert von Arnim mit der Politiker-Bezahlung

Politiker und das liebe Geld – dieser Themenkreis sorgt immer wieder für Aufregung. In einer Zeit, da „der kleine Mann“ den Gürtel enger schnallen muss, wird ganz genau hingesehen, was sich „die da oben“ so alles genehmigen. Dabei braucht es gar keine Tricksereien, keine Verwandtenaffäre, um Unbehagen hervorzurufen: Das System selbst hat durchaus Verbesserungspotenzial.
„Die Bezahlung und Versorgung von Politikern und Managern“ – das Motto der 15. Speyerer Demokratietagung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften war Hans Herbert von Arnim, der in Speyer Öffentliches Recht lehrt, quasi auf den Leib geschnitten. Der heute 73-jährige Staatsrechtler gilt seit den 1980er Jahren als „Parteienkritiker“: In zahlreichen Publikationen, darunter Bestseller wie Die Deutschlandakte, kritisiert er die Instrumentalisierung des Staates durch die „politische Klasse“ und fordert mehr direkte Demokratie.
So auch in Speyer, wo er in seinem Vortrag der Frage nachging, wer denn nun die Bezahlung von Politikern regeln sollte. Denn so wie es bisher ist, dass Parlamentarier und Regierende in eigener Sache entscheiden, liegen Fehlentwicklungen für von Arnim auf der Hand. Zumal es an vielen Stellen an Transparenz mangelt.

Eine Wahlpflicht wie in der Schweiz


Wenig erstaunlich, dass von Arnim die Vorschläge der Schmidt-Jortzig-Kommission großteils ablehnt, die der ehemalige Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig in Speyer vortrug: eine Anhebung der Abgeordnetengehälter auf das Niveau von Bundesrichterbezügen und eine Koppelung an die allgemeine Lohnsteigerung. Von Arnim hält es für denkbar, dass über Politikerbezüge das Volk entscheidet. Zumindest müsse es in Form von stärkeren Kontrollmechanismen besser eingebunden sein.
Einen Schritt weiter geht der Osnabrücker Professor Hermann Heußner: Er fordert, die Bürger durch eine Wahlpflicht stärker an die Politik heranzuführen. Erfahrungen aus anderen Ländern hätten gezeigt: Wer wählen gehen muss, befasst sich zwangsläufig mehr mit Politik. In der Schweiz wird ein eher symbolisches Bußgeld in Höhe von drei Franken fällig, wenn Bürger nicht wählen gehen.

Käufliche Politiker?


Über die mögliche Käuflichkeit von Politik sprach Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland. Für ihn sind Nebeneinkünfte ein „großes Einfallstor für Korruption“. Nebentätigkeiten werden etwa dadurch gerechtfertigt, dass sie das Mandat auch für Selbstständige attraktiv machen sollen. Aber gerade Selbstständige, insbesondere Rechtsanwälte, verschleierten ihre Nebeneinkünfte laut Humborg teils systematisch. Man berufe sich auf die Verschwiegenheitspflicht, was im Falle von Beratertätigkeiten fragwürdig sei. Denn immer seltener kehrten Abgeordnete nach der Politik in ihren früheren Job zurück. Oft übernähmen sie Berateraufgaben, die mit ihren einstigen Nebentätigkeiten in Zusammenhang stehen.
„Ich bin nicht bereit, den deutschen Parlamentarismus als durch und durch korrupt anzusehen“, konstatierte Heinrich Oberreuter. Der pensionierte Politikprofessor und langjährige Vorsitzende der Diätenkommission des bayerischen Landtags nahm bei seinen Überlegungen zum finanziellen Status bayerischer Landtagsabgeordneter lieber den Abgeordneten „mit Stil“ zum Maßstab, der seine anspruchsvollen Aufgaben nach Kräften erfüllt. Die Bezahlung der Abgeordneten müsse deren Entscheidungsfreiheit sichern, zugleich sei fraglich, ob ein Verbot von Nebeneinkünften wünschenswert sei – gerade weil diejenigen, die besonders viel zum Bruttosozialprodukt beitragen, selten im Parlament vertreten sind.
 Jörn Ipsen, bis Mai Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, hält nicht die Höhe der Abgeordnetenbezüge für problematisch, wohl aber die explosionsartige Steigerung von Managergehältern. Sein Vorschlag: Die Unternehmen sollten diese Gehälter nur bis zur Summe von 500 000 Euro jährlich bei der Ermittlung der Körperschaftssteuer absetzen können. Das „wäre ein Zeichen der Missbilligung durch den Staat“, so Ipsen. Zudem lenkte Ipsen das Augenmerk auf Führungsfiguren öffentlicher Unternehmen – Stichwort Sparkassendirektor: Diese bezögen oft das Doppelte oder ein Mehrfaches vom Jahresgehalt des Bundespräsidenten. Man müsse sich fragen, ob das die richtige Relation sei. (Anke Sauter) Mehr Informationen zur Tagung in Speyer in der gedruckten Ausgabe der Bayerischen Staatszeitung vcm 31. Oktober 2013.

Kommentare (3)

  1. Alexander am 10.12.2013
    Ham die noch net gnug?
    Ein Bürgermeisterlein sitzt in mindest 3 Aufsichtsräten (Stadtwerke, Sparkasse, EOn usw.)
    Deshalb meine Frage:
    In wie vielen Aufsichtsräten (Firmen wie BMW usw.) sitzt ein Politiker und wie viele bezahlte Tätigkeiten
    hat er noch nebenbei (Vorträge usw.)?
  2. Fairness am 07.11.2013
    Die Deckelung hinsichtlich der steuerwirksamen Absetzbarkeit von "Supergehältern" finde ich eine tolle Idee. Wer ein vielfaches vom Durchschnitt verdient, wobei für die meisten der Durchschnitt schon ein Traum wäre, sollte aber dann auch langfristig Verantwortung tragen. Ich würde daher die Einkommen nicht überweisen, sondern langfistig an den Unternehmenserfolg knüpfen, gleich einer Ratenzahlung und wenn sich herausstelltt dass Fehlentscheidungen getroffen wurden, die Ratenzahlungen angleichen bis hin zur Streichung. Auch ein Regress bis auf Basiseinkommen sollte möglich sein. Wenn etwas total schief läuft, wir erinnern uns an Banken, muss man irrsinnige Risikobereitschaft langfristig bestrafen können und darf die Folgn nicht dem Stueerzahler aufbürden.
    Den steuerlichen Vorteil für "Dienst- und Geschäftsautos" müsste man auch beschneiden. Wer eine Lususkarosse braucht, soll diese nicht auch noch vom Steuerzahler finanziert bekommen - hier würden doch 30.000 € auch reichen. Oder man setzt hier die Kilometerpauschale an, wie sie jeder Pendler akzeptieren muss.
    Bei den Politikern finde ich Nebeneinkünfte absolut in Ordnung, diese gehören aber an den Staat abgeführt, nur so würde ich die volle Hingabe an das Mandat als erüllt ansehen. Das würde auch der Argumentation Raum lassen, dass die Nebentätigkeitn wichtig seien, damit die Politiker Kontakte und damit Wissen und Einblick in die Wirtschaft gewinnen könnten. Im Gegenzug kann man gerne die Diäten etwas höher ansetzen. Die unkontrollierten Unkostenpauschalen gehören aber gänzlich abgeschafft. Jeder Steuerzahler hat enormen Aufwand für seine Steuererklärung, da kann der bürokratische Aufwand für die Kontrolle/Genehmigung von mandatsbedingten Ausgaben nicht als unverhältnismäßig angesehen werden. Es sind ja schließlich doch etwas weniger Mandatsträger als Beschäftgte, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden.
  3. Radlerin am 31.10.2013
    Abgeordnete handeln stellvertretend für das Wahlvolk. Da wäre es einer angemessenen Entscheidungsfindung angemessen, wenn sie auch in entsprechenden ökonimischen Verhältnissen leben.

    Ich habe einmal gelesen: Eine Entscheidung kann nur dann gerecht sein, wenn ich beim Entscheiden nicht berücksichtige bzw nicht weiß, in welcher Rolle diese Entscheidung mich treffen wird.
    So werde ich nach der Entscheidung suchen, die niemanden über Gebühr belastet oder begünstigt, denn ich hätte ja immer die Chance, das schlechtere Los zu ziehen.
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.