Politik

Nicht jeder hat die Buchen im Steigerwald so lieb wie Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU). (Foto: dpa)

19.08.2015

Der Steigerwald-Streit eskaliert: Staatsregierung verweigert SPD Akteneinsicht

Bei der umstrittenen Aufhebung des Naturschutzgebiets Steigerwald zeigen sich die Behörden wortkarg

Der Streit um die Aufhebung des Naturschutzgebiets Steigerwald wird schärfer: Die Regierung von Oberfranken verweigert der SPD die geforderte Akteneinsicht zu den Gründen der umstrittenen Entscheidung. Die Sozialdemokraten wollen das aber nicht auf sich beruhen lassen. "Es ist nicht akzeptabel, dass die Staatsregierung nach Gutsherrenart entscheidet, zu welchen Umweltinformationen wir Zugang bekommen", sagte heute der Abgeordnete Florian von Brunn. "Die SPD-Landtagsfraktion wird jetzt jedenfalls weitere rechtliche Schritte prüfen. Das kann ich jetzt schon ankündigen."
Der frühere Bamberger Landrat Günther Denzler (CSU) hatte im April 2014 775 Hektar Buchenwald zum "geschützten Landschaftsbestandteil" erklärt. Dagegen gab es heftige Proteste vor Ort, da örtliche Wirtschaft, Waldbesitzer, und manche Kommunalpolitiker wirtschaftliche Nachteile befürchten. Die Bezirksregierung hat das Schutzgebiet mittlerweile wieder aufgehoben, wogegen nun wiederum Naturschützer und Befürworter Front machen.  

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Schutzgebiets


Übermittelt hat die Bezirksregierung der SPD lediglich den Entwurf ihrer Begründung für die Aufhebung des Schutzgebiets: Demzufolge hat die Behörde Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Schutzgebiets - weil es mit 775 Hektar für einen bloßen "Landschaftsbestandteil" zu groß geraten sei: Es werde "durchaus deutlich, dass das Gesetz als Landschaftsbestandteile primär kleinteilige beziehungsweise kleinflächige Ausschnitte aus der Landschaft meint", heißt es in dem Dokument.  
Die SPD beruft sich bei ihrer Forderung nach Akteneinsicht auf das bayerische Umweltinformationsgesetz, demzufolge jeder Bürger Auskünfte zu Umweltangelegenheiten verlangen kann. Die oberfränkische SPD-Politikerin Susann Biedefeld vermutet, dass bei der Aufhebung des Schutzgebiets gemauschelt wurde: "Offensichtlich hat die Staatsregierung, im besonderen Frau Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU), etwas zu verbergen", kritisierte Biedefeld. "Und die Regierung von Oberfranken muss dieses undurchsichtige Naturdrama vollziehen."

Auskunftserteilung ist möglich


Im Umweltinformationsgesetz heißt es ausdrücklich, dass der Zugang "durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise" eröffnet werden könne. "Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so entspricht die informationspflichtige Stelle diesem Antrag", heißt es im Gesetz, "es sei denn, es ist für sie angemessen, die Information auf andere Art zugänglich zu machen".
Von Brunn verweist auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2011: Damals hatte der VGH die Stadt Nürnberg verpflichtet, Tierschützern Einsicht in die Akten über die Delfinhaltung im Nürnberger Zoo zu gewähren. "Das Gesetz beruht auf einer EU-Richtlinie, die sicher stellen soll, dass alle Bürger Zugang zu Umweltinformationen haben", sagte von Brunn. Darüber könne sich die Staatsregierung nicht einfach hinweg setzen. "Das stinkt gewaltig und ist ein Schlag ins Gesicht für ganz Oberfranken", erklärte Biedefeld.
(Carsten Hoefer, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.