Politik

28.06.2013

Die FDP muckt auf - ein bisschen

Kritik an steuerfreier Aufwandspauschale und persönlichen Spenden für Abgeordnete

Warum haben bayerische Landtagsabgeordnete Anspruch auf eine kostenfreie Aufwandspauschale von derzeit 3214 Euro im Monat? Während andere, ebenfalls vielbeschäftigte Berufsgruppen wie Handelsvertreter, Unternehmer oder freie Journalisten ihre jobbedingten Auslagen dokumentieren und dem Finanzamt vorlegen müssen, bleibt den Parlamentariern das Belegesammeln erspart. Der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim bemängelt diese Ungleichbehandlung seit Langem. Bei der Vorstellung der aktualisierten Version seines Buches Die Selbstbediener – Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen hat von Arnim die Pauschale diese Woche erneut als „verfassungswidrig“ kritisiert.
Als erste Landtagsfraktion hat nun die FDP reagiert und ihre Bereitschaft erklärt, Reformen an der Pauschale vorzunehmen. Am weitesten geht dabei Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch. Er plädiert für die Abschaffung der Pauschale und für eine Spitzabrechnung von mandatsbedingten Kosten wie Zweitwohnsitz, Büromiete oder Telefonkosten: „Das würde für Transparenz sorgen“, sagte Heubisch der Staatszeitung. FDP-Fraktionschef Thomas Hacker regte ein Stufenmodell an, das sich an Sachsen orientiert: Dort ist die Höhe der Pauschale abhängig vom Wohnsitz – Abgeordnete, die weitere Wege zurückliegen müssen, bekommen eine höhere Pauschale als solche, die am Parlamentssitz wohnen.
Kritik äußerten die Liberalen auch an der geltenden Regelung, wonach Landtagsabgeordnete Geldspenden annehmen dürfen. Diese müssen erst ab einer Höhe von 5000 Euro jährlich der Landtagspräsidentin gemeldet werden, ab 10 000 Euro müssen sie veröffentlicht werden. Die Regelung müsse reformiert werden, fordert Heubisch: „Man setzt sich sonst viel zu leicht dem Vorwurf der Bestechlichkeit aus.“ Fraktionschef Hacker sagte, er selbst habe noch nie eine persönliche Spende angenommen und habe das auch in Zukunft nicht vor. „Wenn so ein Angebot käme, würde ich empfehlen, das Geld direkt an die Partei zu spenden.“

Wer Geld an Politiker spendet, erwartet meist etwas dafür


Die Transparenzinitiative abgeordnetenwatch.de warnt ebenfalls vor Politikerspenden: In der Regel erwarteten Spendende eine Gegenleistung, sagt Roman Ebener von abgeordnetenwatch.de, „und Spenden an den Politiker könnten von der erbrachten Gegenleistung abhängen“.
Trotz der FDP-Vorbehalte sieht ein der Staatszeitung vorlegender CSU-FDP-Entwurf zur Novellierung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags vor, an der Spendenregelung festzuhalten. Auf Nachfrage der BSZ wollte sich zunächst kein führender CSU-Abgeordneter dazu äußern, warum die Spendenregelung nötig ist. Fraktionschefin Christa Stewens sagte jetzt im BSZ-Interview, der fragliche Passus entspreche einer Bundestags-Regelung. Darauf hätten sich im bayerischen Landtag die Vorsitzenden aller fünf Fraktionen verständigt. Gleichwohl empfehle sie keinem Abgeordneten, persönliche Spenden anzunehmen: „Ich kann nur jedem Abgeordneten raten, eine Spende seiner Partei zu übergeben, die dann eine Spendenquittung ausstellt und das Geld als zweckgebundene Spende etwa für den Wahlkampf verbucht,“ sagte Stewens. (Waltraud Taschner)

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