Politik

19.02.2010

Die Waffe in der Hinterhand

Der Brüsseler Ausschuss der Regionen, oft als zahnloser Tiger belächelt, erhält ein Klagerecht: gegen bürgerferne Entscheidungen

Langsam, aber sicher werden die Demokratiedefizite der EU geringer. So sichert der Vertrag von Lissabon dem EU-Parlament ein breiteres Mitspracherecht bei der EU-Gesetzgebung zu. Die Parlamentarier haben ihre neu gewonnene Macht gleich bei der ersten Gelegenheit genutzt: Vergangene Woche lehnte das EU-Parlament das umstrittene SWIFT-Abkommen ab, das den USA den nahezu schrankenlosen Zugriff auf europäische Bankdaten gesichert hätte – was Datenschützer empörte. Ein Initiativrecht, also das Recht, selbst Gesetzentwürfe vorzulegen, hat das EU-Parlament allerdings noch immer nicht – dies bleibt der mächtigen EU-Kommission in Brüssel vorbehalten. Dafür sichert der Lissabon-Vertrag einem eher unbekannten EU-Gremium jetzt ein Klagerecht zu: Der Ausschuss der Regionen (AdR), dessen 344 Vertreter, allesamt Regional- oder Kommunalpolitiker aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten, darf künftig beim Europäischen Gerichtshof klagen – und zwar dann, wenn seine Mitglieder mehrheitlich der Auffassung sind, dass EU-Entscheidungen gegen das so genannte Subisidiaritätsprinzip verstoßen. Es besagt, dass die EU nur die Dinge regeln darf, die nicht vor Ort, etwa in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Bundesland oder einer Kommune entschieden werden können. Vergangene Woche hat sich der AdR neu konstituiert. Seine 344 Mitglieder trafen sich in Brüssel, um eine neue Präsidentin zu wählen und über die künftige Marschroute zu bestimmen. An der Spitze des Gremiums steht künftig die Italienerin Mercedes Bresso; die 65-jährige Wirtschaftsprofessorin gehört der sozialistischen Fraktion an. Bresso rühmte das Klagerecht des AdR als großen Erfolg. „Damit gewinnt der Ausschuss mehr Macht.“ Und sie kündigte an, dass das Gremium in Zukunft unbequemer sein werde: „Wir werden mit einer raueren Stimme sprechen.“ Bislang fungierte der AdR – ähnlich dem vor elf Jahren abgeschafften bayerischen Senat – als reines Beratungsgremium. Bevor die EU-Kommission Rechtsvorschriften erließ, musste der AdR gehört werden; allerdings blieb es der Kommission vorbehalten, ob sie den Ratschlägen des Ausschusses folgen wollte. In Zukunft dürfte sich die Kommission die Vorschläge des AdR etwas genauer anschauen – denn eine Klage, darin sind sich Europapolitiker aller Couleurs einig, kann nicht im Interesse der EU-Kommissare liegen. Die Kommission, prognostiziert Karl-Heinz Klär, Europa-Bevollmächtigter im SPD-regierten Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der sozialistischen Fraktion im AdR, werde es nicht auf eine Klage ankommen lassen. „Sie würde vorher in die Knie gehen.“ „Das Klagerecht ist wie eine Waffe“, sagt AdR-Mitglied Wolfgang Gibowski, Staatssekretär im schwarz-gelb-regierten Niedersachsen. „Es reicht, wenn die anderen wissen, dass man einen Colt hat.“ Die Vorsitzende des Europaausschusses im bayerischen Landtag, Ursula Männle (CSU), hält das Klagerecht des AdR deshalb für „das Wichtigste, was der Ausschuss bislang erreicht hat“. Männle fungiert als stellvertretendes Mitglied im neu konstituierten AdR. Offizielles Mitglied ist Europaministerin Emilia Müller (CSU). Die beiden CSU-Frauen wollen sich die Arbeit in dem Gremium teilen: Müller wird sich vorrangig um die Bereiche Verkehr, Landwirtschaft, Umweltschutz kümmern, sie fungiert in der entsprechenden AdR-Fachkommission als Vizevorsitzende. Männle wiederum beackert die Gebiete Bildung und Kultur und wurde deshalb zur Vizechefin der AdR-Kulturkommission gewählt. Außerdem bestimmte der AdR die 66-Jährige zur EU-Wahlbeobachterin. Bayern hofft, bald zwei ständige Mitglieder in den AdR entsenden zu können. Ausgeschlossen ist das nicht: Der Lissabon-Vertrag sieht nämlich die Vergrößerung des AdR von 344 auf 350 Mitglieder vor. Dafür sollen die Berechnungsgrundlagen geändert werden, die festlegen, welches Land wie viele Mitglieder in den Ausschuss schicken darf. Deutschland als einwohnerstärkstes EU-Land fühlt sich mit seinen derzeit 24 AdR-Mitgliedern deutlich unterrepräsentiert und will künftig mindestens 30 Sitze haben. Auf einen der zusätzlichen Posten spekulieren die Bayern, die sich noch immer zugute halten, dass es den AdR überhaupt gibt. Durchgesetzt hat das Regionalgremium einst tatsächlich ein Bayer: der damalige Ministerpräsident Max Streibl (CSU). (Waltraud Taschner)

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