Politik

Her mit dem Abwehr-Spray! Tatsächlich sind die Fläschchen nicht immer eine gute Idee. (Foto: dpa)

24.03.2016

Ein Volk rüstet auf

Bringen Pfefferspray, Reizgas und Schreckschusswaffen mehr Sicherheit? Wozu Experten raten – und wovon sie nichts halten

Unsicherheit ist das Gefühl der Zeit. Viele greifen deshalb zur Selbsthilfe. Die Deutschen wollen sich schützen. Das äußert sich konkret in Waffengeschäften, es äußert sich in boomenden Zahlen für den „kleinen Waffenschein“. Ein Volk rüstet auf. Aber bringen Pfefferspray, Reizgas und Schreckschusswaffen mehr Sicherheit? Experten sind skeptisch.
Nicht erst seit den Ereignissen der Kölner Silvesternacht „nimmt die Zahl der kleinen Waffenscheine in Bayern zu“, so das bayerische Innenministerium. In den Waffengeschäften waren Reizgas und Pfefferspray wochenlang ausverkauft. 2015 stieg die Zahl der kleinen Waffenscheine im Freistaat bis Ende Dezember um 5074 auf 49 370. Aber nach der Silvesternacht ging es erst richtig los. Das Innenministerium hat keine aktuellen Zahlen. Aber die Landratsämter und Kreisverwaltungsbehörden, die für die Ausstellung der Scheine zuständig sind: Im ganzen Jahr 2015 stellte das Münchner Kreisverwaltungsreferat 304 Genehmigungen aus. Im Januar 2016 waren es 227, im Februar 452.

„Pfefferspray wirkt nicht bei jedem!“

Die Zahlen sind – auch ein Misstrauensvotum für den Staat, der die Sicherheit der Bürger garantieren soll. Was aber bringt der kleine Waffenschein, wozu berechtigt er? Wer bekommt einen?
Eingeführt wurde der kleine Waffenschein unter der rot-grünen Bundesregierung im Jahre 2003. Nach einer Anlage zum § 10 Absatz 4, Satz 4 Waffengesetz berechtigt der kleine Waffenschein zum Führen von Schreckschusswaffen, Reizgaswaffen und Signalwaffen (SRS-Waffen) mit dem Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), nicht aber zum Führen „scharfer“ Schusswaffen. „Führen“ heißt, man darf die entsprechenden Waffen auch außerhalb der eigenen vier Wände bei sich tragen.

Beantragen kann den kleinen Waffenschein jeder Volljährige bei den Waffenbehörden, also den Landrats- und Kreisverwaltungsämtern. „Wie bei jeder anderen Waffenerlaubnis auch“, so Innenministeriumssprecher Stefan Frey, prüft die Behörde, „ob der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet“ ist. Die Überprüfung der Anträge dauert beim KVR München und dem Landratsamt München derzeit bis zu vier Wochen. Für den Antrag sind in Bayern 100 Euro fällig. Die vorgeschriebene, turnusmäßige Überprüfung alle drei Jahre ist kostenfrei. Billiger, weil gänzlich waffenscheinfrei sind sogenannte Reizstoffsprühgeräte, besser bekannt als Pfefferspray. Sofern sie das PTB-Prüfsiegel tragen, und sofern sie den Hinweis „zur Tierabwehr“ trägt, darf jedermann ab 14 Jahren Pfefferspraydosen bei sich tragen. Fehlt auf dem Spray der Hinweis auf die Tierabwehr, was vor allem bei Produkten aus dem Ausland der Fall sein kann, verstößt der Träger gegen das Waffengesetz. Nur im Fall der Notwehr darf man das Spray auch gegen Menschen einsetzen. Was unter Notwehr nach §32 Strafgesetzbuch fällt, ist ein beliebtes Streitthema unter Juristen.

Die Waffen-Lobby hält die Mittel für sinnvoll: „Wer sich ein Abwehrmittel kauft, der fühlt sich wieder sicher“, sagte Ingo Meinhard, Geschäftsführer des Verbandes deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) der Tagesschau. „Durch das Sicherheitsgefühl habe ich eine andere Körpersprache“, sagt Meinhard, „da komme ich gar nicht erst in eine Opferrolle.“
Viele Bürger/innen folgen der Argumentation, der Markt vor allem für Pfefferspray war in den ersten Wochen nach Köln leergefegt. Im Netz werden die Dosen von 5,75 Euro aufwärts angeboten.

Im Innenministerium kommentiert man SRS-Waffen und Pfefferspray skeptisch. Sprecher Stefan Frey: „Selbst wenn jemand tatsächlich in die Lage gerät, die Waffe berechtigt einzusetzen, besteht immer noch die Gefahr, selbst zu Schaden zu kommen.“ Die Rede ist von überaus stressigen Situationen. Der Angegriffene könne dem Waffenbesitzer die SRS-Waffe oder das Spray entwinden. Die Frau, das Mädchen, das sich verteidigen will, könne so selbst wieder zum Opfer werden.

Wer aufrüsten will, der solle fragen: Wo und wie können die Geräte wirkungsvoll eingesetzt werden? Ist das Gerät im Notfall griffbereit und in der Aufregung einfach zu handhaben? Kann der Einsatz des Geräts zu Eskalation führen?

Thomas Bentele, Vize der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern, würde seiner Teenager-Tochter eine Pfefferspray-Dose nicht empfehlen. Er warnt: „Pfefferspray wirkt nicht beim jedem.“ Bei stark Betrunkenen oder Tätern unter Drogeneinfluss verfehle das Produkt oft seinen Zweck. Bei Gegenwind könne das Spray die Verteidigerin treffen.

Eine Trillerpfeife kann nützlicher sein

Noch heikler sind nach Benteles Erfahrung Situationen mit Schreckschuss-Waffen. „Kommt ein Polizist zu einer Situation mit einer Waffe, dann muss er zunächst klären: Ist sie scharf oder nicht? Wer ist Opfer, wer Täter?“ Das seien „nie einfache, oft gefährliche Situationen“. Daher: „Der Einsatz dieser Waffen erleichtert die Arbeit der Polizei nicht.“

Trotzdem kennt auch Bentele das veränderte Sicherheitsempfinden. Zwar belege die Kriminalstatistik keine Zunahme von Übergriffen in der Öffentlichkeit: „Sexuelle Übergriffe finden nach wie vor überwiegend im persönlichen Nahfeld statt.“ Dennoch seien die Bürger durch die Medienberichterstattung „verängstigt“. Verstärkt gehen er und seine Kollegen auf Bürgerversammlungen, wo sie entsprechende Stimmungen aufnehmen. Ansprechpartner sein, realistische Darstellung der Kriminalitätsbelastung, Präsenz der Sicherheitskräfte: Mit diesen Maßnahmen will auch das Innenministerium das Sicherheitsgefühl stärken. Für konkrete Fragen verweist Ministeriumssprecher Frey auf ein online-Angebot unter www.polizei-beratung.de.

Und was rät GdP-Sprecher Bentele seiner Tochter? Nicht alleine sein und keine riskanten Wege gehen. Im Ernstfall einen massiven Schlüsselbund zwischen die Finger einspreizen, zuschlagen, die Schrecksekunde zur Flucht nutzen. Selbstverteidigungskurs besuchen. „Alles, was man nicht gegen mich verwenden kann, ist hilfreich,“ sagt der Beamte. Sogar eine Trillerpfeife kann nützlicher sein als Pfefferspray. (Matthias Maus)

Kommentare (1)

  1. ReinhardtW am 25.03.2016
    Fest steht, dass die Polizei in Köln nicht willens oder nicht fähig war, die Bürger zu schützen. Es ist geradezu absurd, dass der Staat bei einem Aspekt seiner zurückgefahrenen Leistungsfähigkeit (der Altersvorsorge) den Bürger zu "Eigenverantwortung" animiert, selbiges im Falle seiner nachlassenden Sicherheitsgarantien empört zurückweist.
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