Politik

Deutsche Architekten sind verdrossen: Die EU-Kommission will die HOAI abschaffen. (Foto: dpa)

25.11.2016

Eine Frage des Preises

Die EU-Kommission will die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ärzte abschaffen: Sinnvoll oder nicht?

Eine Aufgabe der EU-Kommission ist es, den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen im gemeinsamen Binnenmarkt sicherzustellen. Dabei hat sie in den vergangenen Jahren schon vieles aufs Korn genommen, was den Mitgliedstaaten lieb und teuer war. Und auch die sogenannten Endverbraucher haben den einen oder anderen Stoßseufzer von sich gegeben – wenn sie etwa den alten Glühbirnen mit dem schönen warmen Licht entsagen sollten oder dem besonders kräftig saugenden Staubsauger.

Derzeit sind vor allem die deutschen Architekten und Ingenieure europaverdrossen. Die EU-Kommission will die HOAI abschaffen. Diese Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sieht Höchst- und Mindestgrenzen für planerische Leistungen vor. Und vor allem diese Honorargrenzen nach unten, findet die EU-Kommission, schränken die Freizügigkeit von Architekten und Ingenieuren in Europa ein: Gäbe es die Mindestsätze nicht, würden sich mithin mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen. Zudem verstoße die HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die festgesetzte Preise für bestimmte Leistungen ausschließe. Die Kommission hat Deutschland also im Jahr 2015 aufgefordert, die HOAI abzuschaffen. Deutschland hat sich geweigert. Nun klagt die EU gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber findet „das Vorgehen der Kommission unverantwortlich. Sie will Qualität und Sicherheit auf dem Altar des schrankenlosen Wettbewerbs opfern.“ Architekten und Ingenieure modernisierten Häuser, bauten Brücken und planten Schulen. „In solchen sensiblen Bereichen darf es nicht allein um den Preiswettbewerb gehen“, so Ferber. Auch Annette Karl, wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, gibt sich wenig gnädig mit Brüssel. Der Versuch, die HOAI abzuschaffen, komme ihr vor wie ein neuer „Angriff auf den deutschen Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft“. Auch den Meisterzwang habe die EU versucht abzuschaffen.

Großbritannien schaffte die Mindesthonorare ab

Wer die HOAI verteidigt, verweist gerne auf Großbritannien. Dort fielen die Mindesthonorare für Architekten. Viele mittelständische Büros konnten beim Preisdruck nicht mithalten. Mittlerweile gibt es nur noch einige große Architekturfirmen, die den Markt bestimmen. Mit der Folge deutlich höherer Architekenhonorare. Wirtschaftlich sei die HOAI also sinnvoll, meint Karl. Allerdings müsse der Anschein vermieden werden, „dass es den Ingenieuren und Architekten nur um Besitzstandswahrung geht“.

Wie vermeidet man diesen Anschein? „Die deutsche HOAI hat sich seit vielen Jahren bewährt“, sagt Ferber. Sie garantiere „höchste Qualität“, sorge für ein „hohes Verbraucherschutzniveau“ und sei gleichzeitig ein System mit „hoher Kostentransparenz. Die Kommission verkennt vollkommen, dass es hier nicht um Wettbewerbsbeschränkungen, sondern um die Bewahrung eines Mindestmaßes an Qualität geht.“

So sehen es naturgemäß auch die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau. Deren Präsident Heinrich Schroeter warnt vor allem vor den Marktfolgen: „Wenn sich wenige große Konzerne den Markt untereinander aufteilen, ist es mit dem Verbraucherschutz meist nicht weit her.“ Der Wettbewerb bleibe auf der Strecke. Auch die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Christine Degenhart, warnt, dass „das bisher hohe Qualitätsniveau beim Planen und Bauen und damit der Verbraucherschutz massiv unter Druck geraten“, falls die HOAI falle.

Barbara Ettinger-Brinkmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, sieht das EU-Argument, die HOAI behindere die Neugründung von Architekturbürois, schon durch die Praxis widerlegt. Im Jahr 2008 habe es 35 021 Büros in Deutschland gegeben, vier Jahre später 41 117. Ein Indiz, „dass die HOAI kein Hindernis darstellt, sich hier niederzulassen – weder für In- noch für Ausländer. Wir werden weiter mit guten Argumenten für den Erhalt der Honorarordnung kämpfen.“

Es ist schwierig, die Praktiker der Branche zu einem Zitat zu bewegen. Eine oberfränkische Architektin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, stellt vor allem Fragen der Bausicherheit. „Freizügigkeit in Europa gut und schön. Aber wer im Ausland kennt all die deutschen Vorschriften im Detail? Ein Architekturbüro aus Südeuropa kann sicher viel günstigere Preise anbieten. Aber was bekommt man dafür? Solche Angebote sind auch mit hohen rechtlichen Risiken behaftet. Bislang kann die HOAI solche Risiken verhindern.“ Ähnlich sieht es der Ingenieur Schroeter: „Durch die Abschaffung der HOAI riskiert man nicht nur mittelstandsfeindliche Konsequenzen für die freien Berufe, sondern auch negative Auswirkungen im Qualitäts- und Sicherheitsbereich – und damit für den Verbraucherschutz.“

Ähnliche Gebührenordnungen wie bei Architekten und Ingenieuren bestehen in Deutschland für Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte. Sie sind nicht direkt von der EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffen. Allerdings sieht die EU-Kommission jegliche Höchst- und Mindestsätze als unzulässige Regulierung an.

Bei der Bayerischen Architektenkammer rechnet man damit, dass die HOAI-Klage für sämtliche Honorarverordnungen entscheidende Bedeutung hat – womöglich sogar mit positiven Auswirkungen aus Sicht der Betroffenen: „Werden die Mindestsätze der HOAI als rechtskonform erachtet, dürften in anderen EU-Staaten ähnliche Honorarvorgaben verabschiedet werden.“ Bis es zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kommt, können allerdings erst einmal zwei Jahre vergehen (Seite 25). (Jan Dermietzel)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.