Politik

10.05.2013

Eine Frage des Stils

Ein Kommentar von Waltraud Taschner

Klar ist: Die Affäre um staatlich bezahlte Familienbeschäftigung bayerischer Abgeordneter hat dem Land geschadet. Bayern, das sich gern als Vorzeigeland feiert, steht vor aller Welt als Bananenrepublik da, in der die Mächtigen sich Jobs und Moneten zuschustern. Die Politiker wiederum erscheinen in toto als Abzockertruppe, die nimmt, was sie kriegen kann.
Warum das alles? Weil, und damit fangen die Unklarheiten an, der Landtag im Jahr 2000 unter dem damaligen Landtagspräsidenten Johann Böhm eine bundesweit singuläre Übergangsregelung beschloss, die keineswegs übergangsweise galt. Rätselhafterweise bestätigte der Landtag 2004 und 2009 besagte Regelung, wonach Abgeordnete Ehepartner und nahe Verwandte auch künftig aus Landtagsmitteln bezahlen durften, sofern das Angestelltenverhältnis bereits vor dem Jahr 2000 bestand. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen nickten das ab – im Jahr 2009 also auch die Freien Wähler und die FDP. Warum die heikle Angelegenheit in Präsidium und Ältestenrat in nicht öffentlicher Sitzung statt vor aller Augen und Ohren im Landtag debattiert wurde, ist eine ebenfalls ungeklärte Frage.

Zwei krasse Raffzahn-Fälle


Viele Abgeordnete machten von der Übergangsregelung Gebrauch – wobei in zwei besonders krassen Raffzahn-Fällen – bei CSU-Fraktionschef Schmid und dem Finanzausschuss-Vorsitzenden Winter – wohl die Grenzen des Rechts überschritten wurden. Dass die Familien-Förderer im Maximilianeum sich nun öffentlich wegen eines gemeinsam beschlossenen Fauxpas bekriegen, ist unverständlich und jedenfalls ungeschickt. Die Begeisterung für Politik bei den ohnehin politikverdrossenen Bürgern wird dadurch nicht wachsen. Deshalb und wohl auch wegen eigener Nutznießer der Altfallregelung hat jetzt die SPD zur Mäßigung gemahnt.
Vor zwei Wochen haben CSU und FDP eine Änderung des Abgeordnetengesetzes erarbeitet, welche die Beschäftigung naher Angehöriger ab Juni verbietet. Diesmal immerhin wird das Thema im Landtagsplenum diskutiert. Ob mit der geplanten Neuerung indes Amigowirtschaft in allen Fällen verhindert werden kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. „Amigo“ – heißt im Spanischen Freund. Die Beschäftigung enger Freunde, ehemaliger oder aktueller Liebhaber wird auch nach neuem Recht nicht offiziell verboten sein. Wie auch? Der Nachweis dürfte schwierig werden, und mit Paragrafen lässt sich eben nicht alles regeln. Tatsächlich obliegt es vor allem dem politischen Fingerspitzengefühl der Betroffenen, wie sie im Bereich des Erlaubten agieren – und wie nicht. In Zeiten, da die Alleinstellungsmerkmale der Parteien diffundieren und Charisma, persönliche Integrität und Glaubwürdigkeit oft höher bewertet werden als Kompetenz, kann eines jedenfalls nicht schaden: Stil.

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