Politik

Der Ex-Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (CSU), am Patronatstag der bayerischen Gebirgsschützen 2013. (Foto: dpa)

14.05.2014

Ex-Landrat Kreidl: Vernichtendes Urteil

In einem Prüfbericht über die Sponsoring-Aktivitäten der Sparkasse Miesbach listet das Innenministerium haargenau auf, wo Ex-Landrat Kreidl, sein Vize und das Geldinstitut überall unzulässig oder fragwürdig gehandelt haben

Die üppige Bezuschussung der Geburtstagsfeier von Ex-Landrat Jakob Kreidl (CSU) durch die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee war nach Ansicht der Aufsichtsbehörden unzulässig. Das geht aus einem Prüfbericht des Innenministeriums hervor, der am Mittwoch im Kommunalausschuss des Landtags vorgelegt wurde. Darin werden reihenweise fragwürdige Aktivitäten der Sparkasse gerügt, etwa die Zahlung von knapp 300 000 Euro für Umbau und Ausstattung von Kreidls Büro. Zudem melden die Aufsichtsbehörden massive Zweifel an, ob der CSU-Politiker in einigen Fällen rechtmäßig handelte. Die Sparkasse muss mögliche Rückforderungen und Schadensersatzansprüche prüfen, auch gegenüber Kreidl persönlich.
Kreidl hatte wegen der Affäre seinen Rückzug erklärt, aber erst nach langem Druck. Die Opposition nannte die Prüfergebnisse haarsträubend und sprach von einem völligen Versagen der Aufsichtsbehörden.
"Hier tut sich ein Abgrund auf", sagte SPD-Kommunalexperte Paul Wengert. Kreidl und die Verantwortlichen bei der Sparkasse hätten "ein Verhalten aus vordemokratischen Zeiten an den Tag gelegt und in Gutsherrenart gehandelt". Die Freien Wähler kritisierten, die Bank sei offenbar als "Selbstbedienungsladen" betrachtet worden. Und auch die CSU sprach von massiven Verfehlungen. Katharina Schulze (Grüne) stellte die Frage, ob es angesichts der engen Verknüpfung von Sparkassen und Kommunalpolitik nicht strengere Spielregeln brauche.
Die Sponsoringaktivitäten der Sparkasse beschäftigen seit Wochen auch die Staatsanwaltschaft. "Wir gehen mehreren Strafanzeigen nach", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München II. Rund ein Dutzend Privatleute hatten Anzeige wegen Untreue und Vorteilsannahme gegen Kreidl und Vorstände des kommunalen Geldinstituts erstattet. "Wir prüfen den Sachverhalt", erläuterte der Sprecher. Es sei aber noch nicht entschieden, ob sich der Verdacht gegen die angezeigten Personen erhärtet.

Opposition: "Vernichtendes Urteil"

Zu Kreidls 120 000 Euro teurer Geburtstagsfeier heißt es im Bericht des Ministeriums, zwar könne diese aus Sparkassen-Sicht grundsätzlich noch als zulässige Repräsentationsveranstaltung gewertet werden. Allerdings sei der Sparkassen-Zuschuss von knapp 79 000 Euro angesichts der Höhe "nicht mehr angemessen und damit unzulässig" -die Summe war wegen einer Erhöhung der Gästezahl deutlich gestiegen.
Die Finanzierung von Kreidls Büro war laut Prüfbericht keine zulässige Spende. "Es ist Aufgabe des Landkreises, das Landratsamt zu bauen und zu unterhalten, nicht der Sparkasse", sagte der zuständige Abteilungsleiter im Innenministerium, Michael Ziegler.
Unzulässig war nach der Bewertung des Innenministeriums auch das Sparkassen-Sponsoring einer Informationsfahrt von Landrat, Vize und Bürgermeistern nach Österreich sowie in die Schweiz 2012. Zudem wird die Finanzierung der Geburtstagsfeier des damaligen Vize-Landrats Arnfried Färber (Freie Wähler) im Jahr 2010 gerügt - dies sei eine rein private Feier gewesen. Der 1,5 Millionen Euro teure Erwerb eines Dauernutzungsrechts an einem Mönchschor der einstigen Klosterkirche Tegernsee wird ebenfalls sehr kritisch bewertet.

Das Landratsamt prüft Schadensersatzansprüche

Hart ins Gericht geht der Prüfbericht auch mit der Art und Weise, wie Kreidl und Färber mit den Finanzen des Landkreises umgingen. Für Kreidls Feier habe der Landkreis auf Initiative Färbers ohne Beschluss oder Unterrichtung der Gremien und ohne dass dies aus dem Etat erkennbar gewesen wäre, Geld in den Haushalt eingestellt. Angesichts der Höhe gebe es Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Der neue Miesbacher Landrat Wolfgang Rzehak (Grüne) begrüßte die Transparenz bei der Aufarbeitung: "Wir befinden uns im Prozess der lückenlosen Aufklärung, die absolut notwendig für den Neubeginn hier im Landkreis Miesbach ist." Derartige Vorkommnisse dürften sich nicht wiederholen. Über mögliche disziplinarrechtliche Schritte gegen den Ex-Landrat entscheide die Regierung von Oberbayern. Das Landratsamt prüft seinerseits, ob Schadensersatzansprüche auf Kreidl zukommen.
Die Miesbacher Sparkasse ist schon einen Schritt weiter. Ihr Vorstandschef Martin Mihalovits kündigte an, tatsächlich Rückforderungs- und Schadenersatzansprüche bei den Verantwortlichen geltend zu machen. Die Aufklärung und Neuausrichtung der Sparkasse werde entschlossen vorangetrieben, teilte Mihalovits mit. (dpa)

Kommentare (2)

  1. zitrone am 15.05.2014
    Ein Wahlvolk, das am Stockholmsyndrom leidet, bekommt dann eben solche Politiker, die vergessen, dass ihnen das Volk ihr Geld zwar anvertraut, aber nicht geschenkt hat. Und die Verquickung zwischen den Sparkassen und der Kommunalpolitik sollte endlich beendet werden, denn letztlich sind die Verwaltungsatsitze nur ein Kostenfaktor und dienen der Versorgung verdienter Kreisräte. Oder hat man schon mal gehört, dass ein Verwaltungsrat eine Vorstandsentscheidung gestoppt hat?
  2. Susi am 15.05.2014
    Ist doch völlig egal, ob der Steuerzahler oder der Bankkunde
    die 300.000,00 Euro zahlt!
    In jedem Falle bleibt es am Bürger hängen.
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