Politik

Anas M. wollte Facebook gerichtlich dazu zwingen, verleumderische Post zu löschen

27.03.2017

Flüchtling klagt nicht weiter

Sein Fall hat bundesweit Schlagzeilen gemacht: Ein Flüchtling kämpfte vor Gericht gegen Facebook, damit der Hetzbeiträge löschen muss. Der Syrer will nun nicht weiter klagen. Facebook zeigte sich indes großzügig

Der syrische Flüchtling, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für falsche Anschuldigungen und Hasskommentare missbraucht wurde, will nicht weiter gegen Facebook klagen. "Ich möchte mich auf meine Deutschprüfungen konzentrieren. Außerdem ist der Prozess gefährlich für meine Familien in Syrien und in Deutschland", ließ Anas M. am Montag über seinen Würzburger Anwalt Chan-jo Jun mitteilen. Der IT-Anwalt hatte den in Berlin lebenden Flüchtling vor dem Landgericht Würzburg vertreten.

Anas M. war vor Gericht gezogen, um den Internet-Riesen gerichtlich dazu zu bringen, die existierenden Verleumdungen in seinem Netzwerk zu löschen und darauf basierende neue Inhalte erst gar nicht zu veröffentlichen. Die Richter des Landgerichtes Würzburg kamen jedoch Anfang März zu dem Schluss, dass Facebook sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht hat und deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden kann. Der Syrer hätte nun Berufung zum Oberlandesgericht Bamberg einlegen können.

Facebook macht Anwaltskosten nicht geltend

Anas M.s Rückzug hatte den Angaben zufolge auch finanzielle Gründe. Über die Prozesskostenhilfe können Menschen mit wenig Einkommen die Kosten des Gerichts und die ihres Anwalts ersetzt bekommen. Die Kosten der Gegenseite aber müssen sie selbst tragen. Jun zufolge dürften die Kosten von Facebook bei etwa 1700 bis 2000 Euro liegen. "Obwohl mir einige Menschen Spenden geschickt haben, werde ich noch viele Monate arbeiten müssen, bis ich das Geld zusammen habe", sagte der 19-Jährige laut Mitteilung. Dem Anwalt zufolge seien bislang etwa 350 Euro gespendet worden. Juns Kanzlei habe auf die Bezahlung verzichtet.

Am Montag erklärte Facebook allerdings, dass der Flüchtling auch die Kosten des Konzerns nicht tragen muss. "Facebook hat niemals im Sinn gehabt, Herrn M. Kosten aufzuerlegen und wird dies selbstverständlich auch nicht tun", sagte ein Facebook-Sprecher dazu laut Mitteilung. Man werde dementsprechend die Anwaltskosten vor Gericht nicht geltend machen. (dpa)

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