Politik

Bei der Besetzung von Konkordatslehrstühlen gab es immer wieder Streit. Die bayerischen Bischöfe verzichten nun auf ihr Vetorecht. (Foto: dapd)

08.02.2013

Friede den bayerischen Universitäten

Was zahlreiche Kläger und die Landtags-Grünen vergeblich versuchten, erledigt die Kirche nun selbst: Sie will auf die Konkordatslehrstühle an bayerischen Unis verzichten

Bei 21 nicht-theologischen Lehrstühlen an bayerischen Unis spricht die katholische Kirche ein gewichtiges Wörtchen mit, wenn es um die Neubesetzung geht. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Diskussionen um diese so genannten Konkordatslehrstühle. Nun haben die bayerischen Bischöfe von sich aus angekündigt, auf ihr Vetorecht verzichten zu wollen. Eine zeitgemäße Entscheidung, die letztlich auch im ureigenen Interesse der Kirche ist.
Der Verzicht kam überraschend: Man wolle das Recht auf Mitwirkung an der Besetzung der Konkordatslehrstühle künftig nicht mehr ausüben, sagte der Münchner Erzbischof Reinhard Kardinal Marx, Vorsitzender der Freisinger Bischofskonferenz, nach deren Frühjahrsvollversammlung im oberpfälzischen Waldsassen Ende Januar. Was zahlreiche Kläger vor Gericht vergeblich zu erreichen versuchten, worauf die Grünen im Landtag immer wieder gepocht hatten, ohne bei der Staatsregierung Gehör zu finden – nun scheint sich das Blatt ganz von allein zu wenden.


Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht


Doch wie kam die Kirche zu dem Recht, bei der Besetzung von nicht-theologischen Lehrstühlen mitreden zu dürfen? Die Regelung stellte ein Zugeständnis des Staates gegenüber der Kirche dar, als diese sich aus der Lehrerausbildung zurückzog. Indem man den Ortsbischöfen an den sieben Universitäten, die Studierende auf das Grund- und Hauptschullehramt vorbereiten, ein Vetorecht zugestand für jeweils einen Lehrstuhl in Philosophie, Gesellschaftswissenschaften und Pädagogik, sollte die Kirche einen gewissen Einfluss auf die Lehrerbildung behalten dürfen. Obwohl es an einzelnen Orten außerhalb des Freistaats ähnliche Regelungen gibt, so sind die Konkordatslehrstühle in dieser Form eine bayerische Spezialität.
Nicht bei jeder Neubesetzung eines Konkordatslehrstuhls gab es so viel Ärger wie im Fall der Saarbrücker Philosophieprofessorin Ulla Wessels, die sich vor sechs Jahren auf einen an das Konkordat gebundenen Erlanger Philosophielehrstuhl beworben hatte. Wessels’ Vorwurf: Sie sei schon im Lauf des Verfahrens wegen ihrer Dissertationsschrift aussortiert worden, worin sie sich nicht im Sinne der Kirche zum Thema Abtreibung geäußert hat. Andere Bewerber waren im Vorfeld nach ihrer Konfession gefragt worden. Wessels Klagen gegen das Auswahlverfahren scheiterten. Voriges Jahr ging sie mit ihrer Beschwerde vors Bundesverfassungsgericht. Das Urteil steht noch aus.
Es sei ein großer Fehler gewesen, vorher die Konfessionalität abzufragen, sagt Godehard Ruppert, Präsident der Universität Bamberg und Vorsitzender des Zusammenschlusses Universität Bayern e.V. Das eigentliche Bewerbungsverfahren müsse wie bei jeder anderen Neubesetzung auch laufen, die Auswahl dürfe allein nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen. Erst am Ende tritt die Kirche auf den Plan: Der Unipräsident legt seinen Personalvorschlag dem Bischof vor, der dann das Recht hat, den Bewerber mit einem „Nihil obstat“ durchzuwinken oder aber – ohne die Nennung von Gründen – abzulehnen. Gewiss sei nicht auszuschließen, dass im einen oder anderen Fall die Mitglieder des Berufungsausschusses eine „Schere im Kopf“ hatten und die Bewerber von vornherein auf Kirchenkompatibilität aussiebten, räumt Ruppert ein. Aber selbst bei anfänglicher Skepsis des zuständigen Bischofs habe man seinen Kandidaten oft durchsetzen können. Dass es nicht unbedingt um Mitgliedschaft in der katholischen Kirche geht, zeige die Tatsache, dass zwei Konkordatslehrstühle mit Protestanten besetzt seien. Dennoch sei es immer wieder zu Situationen gekommen, die schwierig zu handhaben seien und die Besetzung der Lehrstühle unnötig verzögert hätten. Ein anderer Grund, der gegen die Lehrstühle spreche, sei, dass sich vielleicht nicht immer nur die Besten ihres Faches bewerben würden: Nichtkatholiken rechneten sich keine Chance aus und verzichteten von vornherein.
Deshalb sei er als Vorsitzender des Vereins Universität Bayern e.V. in dieser Frage auf die Kirche zugegangen. „Für uns stellt der Verzicht auf das Vetorecht eine Erleichterung der Neubesetzung von Lehrstühlen dar und die Chance, dass die Neubesetzung ausschließlich nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt“, so Ruppert. Es sei jedoch albern, ein Triumphgeheul anzustimmen: So groß sei das Problem nicht gewesen, meint der Unipräsident, der auch Theologieprofessor ist.
Für die Kirche stellt der Verzicht letztlich vielleicht sogar eine Chance dar: Man habe gemerkt, dass die Konkordatslehrstühle nicht mehr zeitgemäß seien, sagt ein Sprecher der Bischofskonferenz. Ein Feld weniger, auf dem man sich scharfer Kritik stellen muss. Ohnehin seien die Konkordatslehrstühle ein „stumpfes Instrument“, wie Godehard Ruppert erläutert: Ist der Lehrstuhl erst besetzt, hat die Kirche keinen Zugriff mehr – egal wie kirchenkonträr sich der Inhaber dann äußert. Und angesichts der Gesamtzahl der Lehrstühle in den betroffenen Fächern könnten die Konkordatslehrstuhlinhaber wenig ausrichten. Christliche Werte in der Schule zu vermitteln, auf diesen Anspruch wolle man nicht verzichten, so der Sprecher der Bischofskonferenz. Aber dies sei ohnehin in der Bayerischen Verfassung festgeschrieben.
„Herzlichen Glückwunsch: Die Kirche ist hier einen Schritt weiter als die schwarzgelbe Landesregierung. Im Landtag wurden meine Initiativen zur Abschaffung dieses Relikts aus vorsäkularer Zeit stets geblockt – und das leider auch von der FDP als vermeintlich liberaler Kraft“, reagierte Ulrike Gote, religionspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, auf die Ankündigung der Bischöfe. Und auch der so kritisierte Wissenschaftsminister äußerte sich auf BSZ-Anfrage positiv: „Es freut mich sehr, dass die katholische Kirche diesen Schritt gegangen ist. Die Eigenverantwortung der Hochschulen ist ein wesentliches Element der bayerischen Hochschulpolitik. Vor diesem Hintergrund passen die Konkordatslehrstühle nicht mehr in die Zeit.“
Beschlossen ist die Sache allerdings bislang nur von Seiten der bayerischen Bischöfe. Vertragspartner des Konkordats sind der Heilige Stuhl in Rom und der Freistaat. Das Katholische Büro Bayern hat nun den Auftrag, die erforderlichen Kontakte herzustellen. Bettina Nickel, stellvertretende Leiterin des Büros, fürchtet kein päpstliches Veto, der Schritt sei gut vorbereitet: „Die bayerischen Bischöfe machen da natürlich keine Alleingänge.“ (Anke Sauter)

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