Politik

16.08.2013

Führe mich nicht in Versuchung ...

Abgeordnetenfinanzierung: Der Rechnungshof-Bericht bezeugt die Tücken von Pauschalen - sie gehören abgeschafft beziehungsweise reformiert

Ja, Pauschalen sind grundsätzlich sinnvoll. Sie erfordern weniger Zettelwirtschaft bei den Abrechnenden und weniger Verwaltungsaufwand bei Behörden. Einerseits. Andererseits, man muss das leider sagen, laden sie zu Missbrauch ein. Auch Abgeordnete sind davor nicht gefeit. Klar sollen Parlamentarier Vorbilder sein – theoretisch. Praktisch ist dann oft die Versuchung groß, Geld, an das man locker kommen kann, einfach mitzunehmen, auch wenn die Voraussetzungen nicht hundertprozentig erfüllt sind.
Kommen dann Fälle von Missbrauch ans Licht, so wie aktuell im bayerischen Landtag, steht plötzlich das ganze Parlament am Pranger. Die Bürger, ohnehin nicht gut zu sprechen auf „die“ Politiker, sehen sich in ihren Vorurteilen bestätigt, dass es sich bei „denen“ um eine nur auf ihren persönlichen Vorteil bedachte Abzockerbande handelt. Denn das Füllhorn-System der Kostenpauschalen haben die Abgeordneten ja selbst beschlossen. Fakt ist, dass jeder Missbrauchsfall die Bürger in ihrer Politikverdrossenheit bestärkt und in ihrer Abneigung, überhaupt noch zur Wahl zu gehen.
Drei Kostenpauschalen hat der neueste Prüfbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) als reformbedürftig gerügt: die Mitarbeiterpauschale (7524 Euro pro Monat), die Technikpauschale (12 500 Euro für fünf Jahre), die große, an die Abgeordnetendiät gekoppelte Kostenpauschale (3282 Euro monatlich).

Eine Digitalkamera für 6000 Euro: Wofür brauchen Abgeordnete sowas?


Erfreulich ist, dass der Landtag bereits vor der Sommerpause aktiv geworden ist und nachgebessert hat: Die Beschäftigung von Angehörigen im Rahmen der Mitarbeiterpauschale wurde verboten, über die Verträge mit Abgeordnetenmitarbeitern wacht künftig das Landtagsamt. Den Streit darüber, ob eine Übergangsregelung zur Verwandtenbeschäftigung ab 2004 überhaupt rechtlichen Bestand hat, weil sie – angeblich wegen eines Versehens – nicht mehr im Gesetz stand, sollen Gutachten klären. Nun ja: Ob das viel bringt, ist fraglich. Es liegen bereits Gutachten vor. Und Expertisen, welche die Legalität oder Illegalität bestimmter Sachverhalte belegen, lassen sich, mit Verlaub, von kundigen Juristen immer erstellen. Bei der Mitarbeiterbeschäftigung hat der Landtag mittlerweile eine sehr strenge Regelung beschlossen, die genügen sollte.
Offen ist hingegen, was mit der Technikpauschale passiert, die den Abgeordneten bislang für den Erwerb von technischem Equipment wie Computern oder Kameras keine allzu elaborierten Nachweise abverlangt hat. Was einige Schlaumeier zu großzügigsten Einkäufen in High-Tech-Läden animiert hatte. Leider fragte im Landtagsamt keiner, wozu ein Abgeordneter mehrere iPads und eine 6000-Euro-Kamera braucht. Im Fall der Technikpauschale muss künftig viel genauer geprüft werden, warum die Gerätschaften nötig sind und was nach dem Kauf damit passiert ist.

Das größte Ärgernis: Die steuerfreie Kostenpauschale


Der größte Brocken aber, die steuerfreie Kostenpauschale, die Landtagsabgeordnete jeden Monat zusätzlich zu ihrer Diät (7060 Euro) erhalten, gehört abgeschafft. Es kann schließlich nicht gerecht sein, wenn ein Abgeordneter, der am Parlamentssitz München wohnt, jeden Monat den gleichen Betrag erhält wie ein Abgeordneter aus der Oberpfalz, der eine Zweitwohnung braucht. Das Argument, Nachweisesammeln sei zeitaufwändig, gilt nicht nur für Politiker.
Ja, man braucht dann mehr Personal, um die Abrechnungen zu prüfen. Den erzürnten Bürgern aber wäre die dann größere Transparenz und Gerechtigkeit die paar Steuer-Euros gewiss wert. (Waltraud Taschner)

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