Politik

Der bayerische Landtag: Hier tobt gerade der Streit um die Beschäftigungsverhältnisse von Verwandten der Abgeordneten.

03.05.2013

Gehaltvolle Zuarbeit

Zuschüsse an Abgeordnete: Wofür es im Landtag und im Bundestag Geld gibt – und wie viel

Die „Amigo“-Zeitbombe tickte 13 Jahre und gut 100 Tage in den Abgeordnetenunterlagen von Georg Schmid und Georg Winter. Beide hätten es ahnen können, denn seit dem 1.1.2000 ist es eigentlich untersagt, dass bayerische Parlamentarier in ihren Büros Ehegatten und Kinder beschäftigen und sich die Aufwendungen dafür vom Landtag bezahlen lassen. Für vor diesem Stichtag geschlossene Verträge gilt noch immer eine Übergangsregelung, auf deren Basis die Beschäftigungsverhältnisse fortgesetzt werden durften. Bis zuletzt nutzten dies 17 CSU-Abgeordnete aus – legal, aber auf politisch-moralisch dünnem Eis.
Dass Fraktionschef Schmid und Haushaltsausschusschef Winter nun zurücktraten, lag an der besonderen Konstruktion ihrer Verträge. Schmid zahlte seiner Frau für Schreib- und Telefondienste bis zu 5500 Euro im Monat, zudem steht der Verdacht der unerlaubten Scheinselbstständigkeit im Raum. Winter unterschrieb wenige Wochen vor dem Verbot im Jahr 2000 noch Verträge mit seinen 13 und 14 Jahre alten Söhnen, die er als Erziehungsberechtigter im Prinzip mit sich selbst schloss.

Nach Strauß und Streibl dachte man um


Streng genommen sollten solche Fälle der Bereicherung von Politikern und ihren Familienangehörigen gar nicht mehr vorkommen. Nach den Amigo-Skandalen aus den Amtszeiten der Ministerpräsidenten Strauß und Streibl wurden die Verdienstregeln für Abgeordnete und Mitglieder der Staatsregierung in mehreren Schritten neu gefasst. Das Verbot der Beschäftigung von engen Verwandten gehörte dazu – mit Ausnahme der Altverträge. Eingeführt wurde auch eine Veröffentlichungspflicht für alle neben dem Mandat ausgeübten beruflichen oder aufsichtlichen Tätigkeiten. Allerdings müssen die daraus erzielten Einnahmen nicht genannt werden. Eine Anpassung dieser Bestimmung an die Vorgaben des Bundestages, wo Abgeordnete zumindest die Größenordnung des Zuverdienstes angeben müssen, scheiterte zuletzt am Widerstand der CSU. Im Zuge der aktuellen Debatte könnte es aber in dieser Legislaturperiode doch noch zu einer fraktionsübergreifenden Einigung kommen.

Bayerische Spitzenverdiener


Neben ihrer Grunddiät von derzeit 7060 Euro steht den bayerischen Volksvertretern eine Kostenpauschale von monatlich 3214 Euro zu. Aus dieser können die Parlamentarier die Sachkosten in ihren Büros bestreiten, sie deckt zudem Autofahrten zu Terminen in den Stimmkreisen sowie mandatsbedingte Reisen und die Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft am Landtagssitz in München ab.
In manch anderen deutschen Parlamenten müssen die Abgeordneten diese Ausgaben „spitz“ abrechnen, also konkrete Belege vorweisen, bevor sie die Auslagen ersetzt bekommen. Im bayerischen Landtag hat man sich gegen diese Variante entschieden, da sie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sei.
Beide Modelle haben ihre Nachteile. Neben dem Abrechnungswust kann die Spitz-Abrechnung zu einem ungebremsten Ausgabeverhalten animieren, während sich bei der Pauschallösung „sparsame“ Abgeordnete ein steuerfreies Zusatzeinkommen sichern könnten. Die Ideallösung ist noch nirgends gefunden worden.
Darüber hinaus erhalten bayerische Abgeordnete einen IT-Zuschuss und eben die jetzt in den Blickpunkt gerückte Mitarbeiterentschädigung. Der IT-Zuschuss in Höhe von maximal 12 500 Euro pro Wahlperiode wurde eingeführt, damit sich die Parlamentarier in Sachen Computer- und Telekommunikationstechnik im Büro auf dem neuesten Stand halten können.
Von der Mitarbeiterpauschale können die Abgeordneten eine wissenschaftliche Hilfskraft zur fachlichen Zuarbeit sowie Bürokräfte bis zu einer Höhe von 7524 Euro pro Monat einstellen. Erstattet werden nur die tatsächlichen Aufwendungen. Für die Qualifikation der Mitarbeiter gibt es keine Vorgaben. Der Bundestag wiederum verbietet grundsätzlich die Beschäftigung von Verwandten, auch werden dort die Mitarbeiterverträge nicht von den Abgeordneten, sondern von der Bundestagsverwaltung geschlossen.
Insgesamt gibt der Landtag im Jahr 2013 für Diäten, Pauschalen und Entschädigungen seiner 187 Mitglieder 42,6 Millionen Euro aus, 2014 steigt diese Summe auf 45,9 Millionen Euro an. Die der Bezahlung nach dem Ministergesetz unterliegenden Mitglieder der Staatsregierung, die zugleich dem Landtag angehören, erhalten eine um 50 Prozent reduzierte Diät und eine um 25 Prozent gekürzte Kostenpauschale.

Der Bundestag ist strenger


Mit ihren Vergütungen und Zuwendungen stehen die bayerischen Abgeordneten im deutschen Ländervergleich an der Spitze. Am nächsten kommen ihnen die Parlamentarier in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Besser ausgestattet sind die Mitglieder des Bundestages. Zur Grunddiät von 8252 Euro im Monat kommt dort noch eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4123 Euro und eine Mitarbeiterentschädigung von maximal 15 798 Euro im Monat. Letztere ist allerdings an strengere Vorgaben bezüglich Qualifikation und verwandtschaftlicher Nähe geknüpft als in Bayern. Aufwendungen für die Büroausstattung werden Bundestagsabgeordneten bis zu 12 000 Euro im Jahr erstattet.
Im Landtag gibt es daneben noch die Zuschüsse für die Arbeit der Fraktionen aus der Steuerkasse. 2013 summieren sich diese auf 15,7 Millionen Euro. Sie werden grundsätzlich nach der Zahl der Fraktionsmitglieder verteilt, allerdings wird den Oppositionsfraktionen ein Bonus gewährt, da diese nicht von der Zuarbeit des Regierungsapparats profitieren. Von den Zuschüssen bestritten werden auch Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit und Sonderzulagen für führende Fraktionsmitglieder. Letztere kritisierte der Bayerische Oberste Rechnungshof als zum Teil unzulässig hoch. So erhalten zum Beispiel die Funktionsträger der CSU-Fraktion zusätzlich zu ihren Diäten zusammen knapp 800 000 Euro im Jahr. Allein dem Fraktionschef wird eine Zulage von fast 14 000 Euro monatlich gewährt, was ihn auf das Gehaltsniveau eines bayerischen Ministers hebt. Auch die anderen Fraktionen zahlen solche Zulagen, sie liegen aber unter denen der CSU. Deren neue Fraktionschefin Christa Stewens hat bereits angekündigt, die ihr zustehende Zulage nicht voll ausschöpfen und weitere Zeitbomben entschärfen zu wollen. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.