Politik

16.11.2012

Gut gemeint reicht nicht

Ein Kommentar von Ralph Schweinfurth

Gut gemeint reicht nicht
von ralph schweinfurth
Drängler, Raser, Lückenspringer – auf Deutschlands Straßen herrscht häufig Krieg. Deshalb ist es prinzipiell zu begrüßen, dass Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer den Bußgeldkatalog verschärfen will. Doch gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Denn Ramsauers geplante Verschärfungen sind im europäischen Vergleich noch immer viel zu lax.
Wer zum Beispiel in Norwegen mit 35 Stundenkilometern zu viel erwischt wird, zahlt umgerechnet fast 1070 Euro. Hierzulande muss man lediglich 120 Euro berappen und bekommt drei Punkte in der Flensburger Kartei. Bei verbotenem Überholen sind in Deutschland 250 Euro fällig, in Slowenien dagegen geht es erst bei 500 Euro los. Es fällt auf, dass im Heimatland der Premium-PS-Protze Verstöße, die im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen stehen, eher milde bestraft werden.
Auch das Telefonieren per Handy künftig mit 70 statt wie bisher mit 40 Euro zu ahnden, hat kaum erzieherische Wirkung. Denn wie oft wird eine fahrende Quasselstrippe schon erwischt? Die 70 Euro werden dann eben zähneknirschend berappt. Doch schon an der nächsten Ecke geht das Geplapper am Mobiltelefon munter weiter. Um den pädagogischen Effekt zu stärken, müsste man finanziell viel stärker zulangen.

Härtere Strafen reichen nicht


Höhere Strafen allein werden die Autofahrer in Deutschland allerdings kaum disziplinieren. Hierzu benötigt man eine personell gut ausgestattete Polizei, die den Verkehr konsequent überwacht und Verstöße entsprechend ahndet. Doch genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die teils überlasteten und obendrein relativ schlecht bezahlten Polizeibeamten haben für die Verkehrsüberwachung kaum mehr Zeit. Hinzu kommen noch Blitzer an immer den gleichen Stellen sowie illegale, aber dennoch via Internet erhältliche Radarwarner. All das begünstigt das zur Routine gewordene Rasen und leistet dem Rowdytum im Straßenverkehr Vorschub. Das zu ändern erfordert statt höherer Strafen ein ganzes Maßnahmenbündel.

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