Politik

Viele Stalker können nach geltender Gesetzeslage nicht bestraft werden. (Foto: dpa)

18.06.2015

Härtere Strafen für Stalker

Bayerns Justizminister Winfried Bausback fordert den Bund zum Handeln auf

Nach mehrjähriger Verzögerung will Justizminister Winfried Bausback (CSU) keinen weiteren Aufschub bei der lang diskutierten Verschärfung der Strafen für Stalker akzeptieren. "Wir haben seit 2012 einen gemeinsamen Beschluss der Justizministerkonferenz, den Schutz von Stalking-Opfern zu verbessern", erinnerte Bausback am Donnerstag am Rande des  Justizministertreffens in Stuttgart. "Bis heute ist aber von Seiten des Bundes kein Vorschlag gekommen." Der CSU-Politiker fordert Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zum Handeln auf.

Viele Täter können nicht bestraft werden

"Im Ziel sind sich alle einig, aber es liegt bislang leider nichts Konkretes vor", sagte Bausback mit Blick auf die SPD-regierten Länder. "Die Praktiker sagen uns, dass mit der jetzigen Gesetzeslage viele Täter nicht bestraft werden können", kritisierte der CSU-Politiker. "Bisher muss für eine Verurteilung nachgewiesen werden, dass das Opfer in seiner Lebensführung erheblich beeinträchtigt wurde - etwa wenn eine Frau wegen Stalking umzieht oder ihren Arbeitsplatz wechselt."  
Viele Opfer aber könnten ihre Lebensführung aus finanziellen Gründen gar nicht ändern. Bausback nannte etwa alleinerziehende Mütter. "Manche wollen das auch nicht. Aber auch solche Opfer können in ihrem Leben psychisch massiv beeinträchtigt werden", sagte der CSU-Politiker. "Für eine Strafbarkeit muss es daher schon ausreichen, wenn ein Stalker-Angriff dazu geeignet ist, das Leben seines Opfers zu beeinträchtigen." (dpa)

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