Politik

Angestellte Lehrer dürfen streiken. (Foto: dpa)

10.07.2015

Heikle Einträge in der Personalakte

Angestellte Lehrer dürfen, anders als verbeamtete, streiken – was einige Schulleiter angeblich torpedieren

Sieben Prozent der Lehrer in Bayern sind Angestellte. Im Gegensatz zu ihren verbeamteten Kollegen dürfen sie streiken – etwa für eine Gehaltserhöhung. Thomas Gehring (Grüne) vermutet allerdings, dass manche Schulleiter dieses Recht nicht anerkennen wollen. Laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sollten Pädagogen nämlich vor einer Arbeitsniederlegung im März mit der Androhung eines Vermerks in der Personalakte oder im Arbeitszeugnis vom Streiken abgehalten werden. An einer Schule sei den Angestellten sogar gedroht worden, ihre Namen an das Kultusministerium zu übermitteln. Damit „dürfte es in Zukunft ungleich schwerer sein, beim Freistaat noch eine Anstellung zu bekommen“, heißt es in der E-Mail.

Die Staatsregierung weiß angeblich von nichts


Der Staatsregierung sind solche Fälle angeblich nicht bekannt. Das Ministerium bekomme nur Hinweise, wie viele Personen demonstriert haben, ob kritische Bereiche betroffen waren, ob es besondere Vorkommnisse gab und ob sich Nachteile für Bürger ergeben haben, versicherte Ministerialrat Peter Rötzer vom Finanzministerium im Landtagsausschuss öffentlicher Dienst. „Wir haben keinerlei Interesse an persönlichen Daten.“ Lediglich die Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen bekomme eine namentliche Meldung, weil die Zeit während eines Streiks nicht bezahlt wird. Einzelne Rückschlüsse seien daraus aber nicht möglich, und die Daten würden auch „nicht ewig“ gespeichert.
Die CSU-Fraktion hält die Vermutungen der Grünen daher für „an den Haaren herbeigezogen“. Erstens sei dem Beamtenbund, Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, kein einziger Beschwerdefall bekannt. Zweitens hätte das Kultusministerium nur 31 streikende Lehrer gezählt – und nicht wie von der GEW behauptet rund 200. „Angesichts der geringen Zahlen dürfen jetzt nicht alle Schulleiter unter Generalverdacht gestellt werden“, mahnte die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU).

Warum streiken Lehrer?


„Wenn es bei der Hälfte der 23 Schulstreiks zu Vorfällen kam, liegt der Verdacht nahe, dass es keine Erfindung ist“, gab Andreas Lotte (SPD) zu bedenken. Er forderte, sensibel auf Hinweise zu reagieren. Peter Meyer (Freie Wähler) glaubt zwar nicht, dass es eine Anweisung „von oben“ gab, auf Lehrer Druck auszuüben. Dennoch sei zu befürchten, dass es in Einzelfällen Einschüchterungsversuche von Schulleitern gegeben habe. Seine Fraktion unterstützte daher den Antrag der Grünen, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, Stellung zu den Vorfällen zu nehmen.
Die CSU lehnte das ab. Wenn Einzelfälle schiefgelaufen seien, müssten die Grünen für eine Überprüfung „Ross und Reiter“ nennen, erklärte Ausschusschefin Heckner. Ansonsten sei der Arbeitsaufwand bei über 4000 Schulen im Freistaat unverhältnismäßig. Die Grünen planen jetzt einen neuen Antrag, in dem das Kultusministerium aufgefordert werden soll, eine klare Anweisung zum Streikrecht an alle Schulleiter zu verschicken.
Ein nicht unerheblicher Aspekt kam erst am Ende der Sitzung zur Sprache. „Warum wird an Schulen überhaupt gestreikt?“, fragte Ausschussvize Günther Felbinger (Freie Wähler) und gab gleich selbst die Antwort: Rund die Hälfte der angestellten Lehrer habe nur einen befristeten Arbeitsvertrag und verdiene deutlich weniger als ihre verbeamteten Kollegen. (David Lohmann)

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