Politik

Demonstration in Pristina, der Hauptstadt des Kosovo. (Foto: dpa)

09.02.2015

Herrmann will Asylbewerber aus dem Kosovo stoppen

Das Kosovo ist ein armes Land - aber Bürgerkrieg herrscht dort nicht

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will Asylbewerber aus dem Kosovo möglichst schon an den Grenzen zurückschicken. "Täglich verlassen derzeit etwa 1000 Kosovaren überwiegend mit Bussen und Kleintaxis über Serbien ihr Land, um über Ungarn und Österreich nach Deutschland zu gelangen", sagte Herrmann heute. Halte dieser Trend an, würden 30.000 Menschen im Monat das kleine Nachbarland Serbiens und Albaniens verlassen. Anfang Februar hätten sich mehr als 8000 Bürger des Kosovo auf dem Weg nach Deutschland befunden.
Nach den am Montag in Berlin veröffentlichten Zahlen des Bundesinnenministeriums hat sich die Zahl der Asylanträge von Menschen aus dem Kosovo von Dezember auf Januar knapp verdoppelt: von 1956 auf 3630. "Das halte ich für einen Skandal", sagte der CSU-Politiker. "Diesen tausendfachen Missbrauch unseres Asylrechts dürfen wir nicht hinnehmen."  
Offenbar setzten kosovarische Medien gezielt Gerüchte in die Welt, "dass in Deutschland das süße Leben winkt". Herrmann will das Thema am Dienstag bei der Sitzung des bayerischen Kabinetts auf die Tagesordnung setzen. Die Unterbringungsplätze würden für diejenigen gebraucht, die wirklich verfolgt und in Not seien - "für die Flüchtlinge aus dem syrischen Bürgerkrieg und keinen Massenexodus aus dem Westbalkan".  
Als denkbare Gegenmaßnahme komme vor allem die Einstufung des Kosovo als sicherer Herkunftsstaat in Betracht. Damit würden die Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prioritär und rasch abgewickelt. Nach Schnellprüfung der Anträge könnte es direkt an der Grenze zur Zurückschiebung kommen, sagte Herrmann. "Außerdem brauchen wir Maßnahmen auf EU-Ebene, da es sich um ein europäisches Phänomen handelt."
(Carsten Hoefer, dpa)

Kommentare (2)

  1. Guido Langenstück am 12.02.2015
    Dem Herrn Innenminister sei ein Blick ins Grundgesetz empfohlen: http://dejure.org/gesetze/GG/16a.html
    Solange nicht im Einzelfall geprüft und nachgewiesen wird, dass es sich nicht um politische Verfolgung handelt, hat jeder Asylantragsteller einen Anspruch auf ein Bleiberecht in Deutschland. Und zwar völlig unabhängig davon, wie hoch die Quote derjenigen ist, die nicht als politisch verfolgt anerkannt werden.
    Eine pauschale Abschiebung nur aufgrund der Nationalität wäre eine klare Mißachtung des Art. 16a GG.

    Das Grundproblem: deutlich zu wenige Sachbearbeiter in den Entscheidungsbehörden.
  2. Roland am 10.02.2015
    Das ist doch schon Jahre bekannt!
    Wenn man natürlich nur die Hände vor
    die Augen hält kann man das nicht
    erkennen.
    Diese Einsicht hätte dem Steuerzahler
    viel ersparen können!
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