Politik

03.05.2013

Im Schweinsgalopp

Rücktritte und Positionsschwenks: Nach Bekanntwerden der obskuren Familienbeschäftigung im Landtag geht jetzt vieles ganz schnell

Jetzt also doch: In Zukunft will sich der Landtag mit Blick auf die Mitarbeiterverträge der Abgeordneten am Bundestag orientieren. Dort fungieren nicht die Parlamentarier als Arbeitgeber ihrer Mitarbeiter, sondern die Bundestagsverwaltung. Die Abgeordneten suchen sich ihre Mitarbeiter lediglich selbst aus, müssen dabei aber bestimmte Vorgaben beachten. Zum Beispiel die, dass Verwandte ersten, zweiten und dritten Grades nicht beschäftigt werden dürfen – also etwa Ehepartner, Kinder und Geschwister.
Die Zuarbeit der Abgeordneten war kürzlich in den Fokus gerückt, nachdem bekannt wurde, dass zahlreiche Abgeordnete der CSU ein rechtliches Schlupfloch nutzten, um Angehörige zu beschäftigen. In zwei besonders krassen Fällen kam es inzwischen zu Rücktritten der Betroffenen. Allerdings wurde auch bekannt, dass es sich keineswegs nur um ein Problem der CSU handelt: Auch einzelne Abgeordnete von SPD, Grünen und FW haben eingeräumt, Verwandte in ihren Büros beschäftigt zu haben.

Familienversorgung auf Staatskosten


Damit die Familienversorgung auf Staatskosten künftig ausgeschlossen wird, soll jetzt also der Landtag über die Mitarbeiterverträge wachen: Sie favorisiere dieses Modell, sagte die neue CSU-Fraktionschefin Christa Stewens der Staatszeitung: „Wir brauchen eine glasklare, saubere Lösung.“ Sie habe den Vorsitzenden der anderen Fraktionen den Vorschlag bereits telefonisch unterbreitet. Dagegen ist bis jetzt keiner. FDP-Fraktionschef Thomas Hacker sagte der BSZ, er werde die von Stewens vorgeschlagene Lösung unterstützen – „auch wenn mir die unbürokratischere Variante lieber wäre“. Also die Möglichkeit, dass die Abgeordneten für Transparenz sorgen, indem sie ihre Mitarbeiterverträge samt Lohnabrechnung dem Landtag vorlegen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtags-SPD, Harald Güller, unterstützt den Stewens-Vorschlag. Damit sei man „bei Zweifelsfällen auf der sicheren Seite“. Ob für die neue Lösung im Landtag zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen, ist offen.

47 Prozent für die CSU - trotz der Amigo-Vorwürfe


Geplant ist zudem, dass noch laufende Verträge mit Ehefrauen im Juni beendet werden. Am 16. Mai wird der Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung beschließen. Ein Beschäftigungsverbot soll gelten für: aktuelle und frühere Ehepartner und eingetragene Lebenspartner und Verwandte und bis zum dritten Grad Verschwägerte. So genannte Überkreuzverhältnisse sollen dadurch ausgeschlossen werden, dass auch Ehepartner und Verwandte anderer Abgeordneter nicht beschäftigt werden dürfen.
Auch die Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten ist jetzt plötzlich wieder auf der Agenda – eigentlich hatte die CSU das Thema erst in der neuen Legislaturperiode angehen wollen.
Gut vier Monate vor der Landtagswahl ist vor allem die CSU darauf bedacht, Amigo-Vorwürfe hurtig aus der Welt zu schaffen. Eine neue Umfrage zeigt indes: So richtig geschadet hat den Christsozialen das Mitarbeiterdebakel nicht: Laut Umfrageinstitut GMS kommen die Schwarzen in Bayern noch immer auf 47 Prozent der Wählerstimmen – und damit auf eine absolute Mehrheit.
(Waltraud Taschner)

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