Politik

Nicht jeder Wunsch hat das Potenzial, erfüllt zu werden. Wir werden immer älter, also müssen wir auch länger arbeiten, sagt Christian Hagist. (Foto: Bilderbox)

02.11.2012

"In 20 Jahren macht Regieren hier keinen Spaß mehr"

Volkswirt Christian Hagist über Generationengerechtigkeit und die fatalen Folgen der aktuellen Renten- und Pensions-Politik

Läuft alles so weiter wie bisher, wird Bayern jeglichen Gestaltungsspielraum über den Landeshaushalt verlieren, prophezeit Christian Hagist. Denn dann fressen künftig die Pensionen den Großteil des Etats auf. Deshalb fordert der 34-jährige Volkswirt, der an der Universität Freiburg die Folgen des demografischen Wandels auf die sozialen Sicherungssysteme untersucht: Auch Beamte müssen endlich an den Folgen des demografischen Wandels beteiligt werden. Und das Rentenalter muss weiter steigen. 
BSZ: Herr Hagist, kann man In Deutschland noch von einer Generationengerechtigkeit sprechen?
HAGIST: Als Wissenschaftler kann ich mit dem Begriff Gerechtigkeit wenig anfangen, denn sie ist nicht messbar. Die Generationsgleichheit aber können wir ganz gut messen. Also wie der Staat die verschiedenen Generationen finanziell behandelt. Das Ergebnis: Wenn wir alles so weiterlaufen lassen wie bislang, werden die jüngeren Generationen fiskalisch erheblich schlechter dastehen als die heutige Rentnergeneration. BSZ: Was muss sich ändern?
HAGIST: In Deutschland haben wir die Reform der Rentenversicherung ja schon fast vorbildhaft angepackt. Über den Nachhaltigkeitsfaktor – also der Deckelung der künftigen Rentensteigerungen –, der faktisch eine Rentenkürzung bedeutet, und über die Rente mit 67 wollte man die Generationsgleichheit verbessern. Das hat uns international in der Wissenschaftswelt viel Applaus eingebracht,  gesellschaftlich waren die Reformen aber wohl nicht komplett ausdiskutiert. Jetzt rudern wir leider wieder etwas zurück. Es werden immer wieder Ausnahmen beschlossen, die die Effekte dämpfen. Haben Sie 45 Jahre eingezahlt, können Sie mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. BSZ: SPD-Chef Gabriel stellt die Rente mit 67 bereits ganz in Frage.
HAGIST: Das wäre schlicht falsch. In der Wissenschaft geht man bereits von einer Rente mit 69 auf längere Sicht aus. Zu Adenauers Zeiten hatte ein neugeborener Junge eine Lebenserwartung von 65 Jahren. Er kam statistisch also gar nicht ins Rentenalter. Heute wird ein neugeborener Junge im Schnitt knapp 78 Jahre alt. Und wir werden auch nicht nur immer älter, sondern auch gesünder älter. Deshalb müssten wir auch länger arbeiten. BSZ: Rente mit 69 – glauben Sie, das ist gesellschaftlich durchsetzbar? Auch die Wählerschaft wird immer älter.
HAGIST: Das stimmt, deshalb haben wir nur noch ein begrenztes Zeitfenster von zehn bis 20 Jahren, um etwas unternehmen zu können. Im Schnitt sind die Wahlberechtigten heute 50 Jahre alt. Sind sie einmal in Rentenalter-Nähe angelangt, wird es kaum noch Chancen geben, am System etwas zu drehen. Deshalb war es wichtig, dass wir bereits in den vergangenen zehn Jahren etwas unternommen haben. Aber jetzt müssten wir auch noch die nächsten zehn Jahre nutzen – in renten-, aber auch gesundheits- und pflegepolitischer Hinsicht. BSZ: Was halten Sie von Ursula von der Leyens Zuschussrente?
HAGIST: Hier geht es mehr um die Altersarmut, und das ist ein sehr diffiziles Terrain. Denn es impliziert auch immer, dass wir arme Alte anders behandeln als arme Junge. Als Gesellschaft wollen wir nicht, dass jemand unter ein gewisses Niveau sinkt, im Alter gibt es deshalb die Grundsicherung, für Erwerbsfähige Hartz IV und für andere Personen Sozialhilfe. Mit der Zuschussrente würden die Alten nun besser gestellt als die Jungen. BSZ: Aber viele der armen Alten haben ja auch ihr Leben lang gearbeitet.
HAGIST: Die Frage der Gerechtigkeit kann ich auch hier nicht beantworten. Aber warum soll ein armes Kind schlechter behandelt werden?

"Auf längere Sicht ist die Rente mit 69 notwendig"

BSZ: Sie selbst sind Beamter. Fordern Sie denn auch eine Pension mit 69?
HAGIST: Beamte leben im Schnitt sogar länger, also ja. Hier stellt sich tatsächlich eine Gerechtigkeitsfrage, die sich auch wissenschaftlich beantworten lässt. Denn bislang zahlen die Rentner weit mehr für den demografischen Wandel als die Pensionäre. Die harten Kürzungen, die es bei der Rente gegeben hat, hat es bei den Beamtenpensionen in diesem Umfang nicht gegeben. Manche Länder, darunter auch Bayern, haben zwar die Pension mit 67 verabschiedet. Aber so etwas wie einen Nachhaltigkeitsfaktor gibt es überhaupt noch nicht. Man müsste hier einmal der Beamtenschaft ganz ehrlich sagen: Auch ihr müsst einen Beitrag für das gesamtgesellschaftliche Phänomen der Alterung leisten. BSZ: Aber?
HAGIST: Zum einen ist die Beamtenlobby äußerst gut organisiert. Zum anderen gibt es auch juristische Grenzen. Bei der Rentenberechnung wird das Einkommen des ganzen Erwerbslebens zugrundegelegt. Bei den Beamten gelten nur die letzten zwei Jahre, in denen man mehr verdient hat als beim Berufsstart. Das darf sich zwar laut Urteil des Verfassungsgerichts nicht ändern. Die Beamtenversorgung darf aber an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Wir fordern auch so etwas wie einen Nachhaltigkeitsfaktor für Pensionen. Die Pensionierungswelle rollt 2020 los, also noch früher als die Rentenwelle, wo die großen Probleme ab 2030 zu erwarten sind. BSZ: In Bayern gibt es  200 000 Beamte. Warum müssen Dozenten wie Sie oder Lehrer verbeamtet sein?
HAGIST: Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Wir brauchen Beamte für hoheitliche Aufgaben, da für sie andere Spielregeln gelten, beispielsweise dürfen sie nicht streiken. Polizei und Justizwesen stellen das Gewaltmonopol des Staates dar. Für Professoren und Dozenten gibt es aber keinen sachdienlichen Grund. Und Erzieher sind auch keine Beamten, warum sollen es dann Lehrer sein?
BSZ: Was schlagen Sie vor?
HAGIST: In Baden-Württemberg sieht man bespielsweise, dass, seit die Kommunen für ihre Beamten in einen Versorgungsfonds einzahlen müssen – das sind richtig heftige Umlagen von etwa einem Drittel der Bruttobezüge –, plötzlich viel weniger verbeamtet wird. Hätten wir mehr verpflichtende Rücklagen, würde sich die Politik mit der Frage ganz anders beschäftigen. BSZ: Der bayerische Landtag diskutiert einen Gesetzentwurf der Regierung zur Neuregelung des Pensionsfonds. Künftig sollen nur noch 100 Millionen Euro pro Jahr eingezahlt werden. Das Argument: Die eingesparten Zinsen durch den Schuldenabbau will man künftig in die Pensionen stecken. 2030 ist das eine Milliarde Euro. Überzeugt Sie das?
HAGIST: Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht ist das eine Milchmädchenrechnung. Denn die Schulden, die wir jetzt tilgen, werden wir später wieder aufnehmen müssen, um dann die Pensionen zu zahlen. Der Maßnahme stimme ich dennoch zu –  mit einer anderen Begründung. Es hat sich gezeigt, dass Rücklagen oft beliebig schnell wieder abgebaut werden, um damit ein Loch im Haushalt zu stopfen. Bei einer Schuldenbremse dagegen ist das aus juristischer Sicht nicht so einfach. Deshalb ist Schuldentilgung sicherer und nachhaltiger als ein Pensionsfonds. BSZ: Im Jahr 2050 – so wissenschaftliche Berechnungen – kosten die Pensionäre den Freistaats 15 Milliarden Euro. Dafür reichen die eingesparten Schuldzinsen nicht.
HAGIST: Ja, und ändert sich nicht grundsätzlich etwas, wird es in 20, 30 Jahren nicht mehr allzu viel Spaß machen, in Bayern Ministerpräsident zu sein. Denn dann wird er kaum mehr etwas zu entscheiden haben. Er muss die Pensionen bezahlen und hat damit im Landeshaushalt  keinen Gestaltungsspielraum mehr. Die Bereiche Bildung und Infrastruktur werden das Nachsehen haben.
(Interview: Angelika Kahl)

Kommentare (3)

  1. Amtsschimmel am 14.11.2012
    Sehr geehrte Frau Hecker,

    herzlichen Dank für diese Klarstellung. Aber Fakten wollen diese "Experten" wie Raffelhüschen, Rürup, Sinn und wie sie alle heißen, nicht zur Kenntnis nehmen, weil sie ja dann ihre Vorurteile aufgeben und auf Beifall für ihre populistischen Parolen verzichten müssten. Villeicht könnten Sie auch bei einer anderen Gelegenheit noch darauf hin weisen, dass die Beamten zweimal (1951 (vgl. BT-Drucksache 2846 S. 35 v. 19.11.1951) und nochmals 1957 bei einer weiteren Besoldungsreform auf jeweils 7% ihrer Besoldung verzichten mussten, um damit ihren Beitrag zu ihrer Versorgung zu leisten.
  2. Ingrid Heckner, MdL am 12.11.2012
    Herr Hagist sorgt sich um den „Spaßfaktor“ künftiger Ministerpräsidenten, weil sie in 20 oder 30 Jahren wegen dann hoher Pensionskosten keinen politischen Gestaltungsspielraum mehr hätten. Gleichzeitig kritisiert er sowohl unzureichende Kürzungen bei den Pensionen als auch das Konzept der Staatsregierung zur Vorsorge durch Pensionsfonds und Schuldentilgung. Weder seine Sorge noch die Kritik sind allerdings begründet.
    Schon seit Anfang der 90er Jahre besteht parteiübergreifend Konsens, dass die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommenen Reformen systemgerecht und wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Bayern setzt diesen Weg auch nach der Föderalismusreform fort. So wurde mit dem Neuen Dienstrecht in Bayern die schrittweise Absenkung des Versorgungsniveaus um insgesamt 4,33 % fortgesetzt und damit die Auswirkungen der sogenannten Riesterreform in der gesetzlichen Rentenversicherung auf der Beamtenversorgung nachvollzogen. Ebenso werden die gesetzlichen Altersgrenzen bei den Beamten wie in der Rentenversicherung um zwei Jahre angehoben. Das ist auch sachgerecht, Sonderopfer zu Lasten einer Berufsgruppe sind es hingegen nicht und lassen sich auch nicht mit der unzutreffenden Behauptung rechtfertigen, bei den Pensionen der Beamten habe es bis jetzt keine oder zu geringe Einschnitte gegeben. Richtig ist vielmehr das Gegenteil: das Versorgungsniveau wurde im Verhältnis in den letzten Jahren schneller und weitergehend gesenkt als die Renten, nicht zuletzt auch deshalb, weil die sog. Rentensicherungsklauseln, die die Rentner vor zu starken Einsparmaßnahmen schützen, nicht in die Beamtenversorgung übertragen wurden. Ein Nachholbedarf gegenüber den Rentenreformen besteht daher für die Beamtenversorgung derzeit nicht, auch nicht im Hinblick auf den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor – der sich übrigens in diesem Jahr wegen der guten Arbeitsmarktlage sogar rentensteigernd auswirkte. Auch sollte bei einer ehrlichen Debatte nicht verschwiegen werden, dass die Beamten in Bayern durch sehr zurückhaltende Bezügeanpassungen – allein in den letzten zehn Jahren gab es vier „Nullrunden“ - und eine spürbare Kürzung der Sonderzahlung einen großen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes geleistet haben, der sich als Basiseffekt auch auf die künftigen Pensionskosten positiv auswirken wird.
    Ungeachtet dessen werden die absoluten Kosten für die Pensionen steigen, dessen sind sich alle politisch Verantwortlichen in Staatsregierung und Landtag bewusst. So rechnet das Finanzministerium damit, dass der Anteil der Versorgungsausgaben am Staatshaushalt von knapp 9 % im Jahr 2011 auf bis zu 12,3 % in den Jahren 2035 bis 2040 steigen wird. Ein Grund dafür ist neben der steigenden Lebenserwartung, dass in den nächsten Jahren viele Beamte in Pension gehen werden – darunter viele Lehrerinnen und Lehrer, die der Staat als Investition in den Bildungsbereich eingestellt hat. Deren berechtigte Pensionsansprüche nun als Hindernis für künftige Investitionen in den Bildungsbereich darzustellen wie Herr Hagist glauben machen möchte, wird weder den Leistungen der Betroffenen gerecht, noch trifft es in der Sache zu. Letzteres gilt auch für seine Kritik an der Neuregelung des Bayerischen Pensionsfonds. Mit Hilfe dieses Pensionsfonds – dessen Mittel übrigens zu einem großen Teil in Form geringerer Bezügeanpassungen wirtschaftlich von den Beamtinnen und Beamten und Pensionisten aufgebracht werden - wird Vorsorge gegen die steigenden Versorgungskosten in den Jahren ab 2023 getroffen. Im Rahmen einer Neuausrichtung unserer Zukunftsvorsorge werden wir die Staatsschulden bis 2030 tilgen, um den Haushalt von Zinsbelastungen und der Abhängigkeit von den Kapitalmärkten zu befreien. Schuldentilgung und Pensionsfonds zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben dienen gleichermaßen der Generationengerechtigkeit und der langfristigen Finanzierbarkeit der Pensionen, weil nach der Schuldentilgung rund 1 Mrd. EUR nicht mehr Jahr für Jahr in den Schuldendienst fließen, sondern zur Finanzierung der Versorgungsausgaben eingesetzt werden können. Das ist ehrgeizig und erfordert auch künftig hohe Haushaltsdisziplin, aber sicher keine „Milchmädchenrechnung“. Die läge nur vor, wenn wir einen Pensionsfonds mit neuen Schulden aufbauen würden, was in Bayern, das seit 2006 ausgeglichene Haushalte ohne Neuverschuldung vorweisen kann, gerade nicht der Fall ist.
  3. Wum am 07.11.2012
    Herr Hagist schlägt vor, ähnlich wie in Baden-Würtemberg eine Umlage an einen Versorgungsfond zu erheben. Weiß er denn nicht, dass die Bayerischen Kommunen für jeden aktiven Beamten eine Umlage in Höhe von 39,3 % der Burttobesoldung an den Bayerischen Versorgungsverband entrichten ?
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