Politik

Als Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung führt Bayern die Fußfessel ein. (Foto: dapd)

13.05.2011

Juristen versus Justizministerin

Namhafte Rechtsexperten sind entsetzt über die Äußerungen von Beate Merk (CSU) zur Sicherungsverwahrung

Es war ein tragischer Zufall, der das Leben von Margit R. jäh beendete. Sie joggte an jenem warmen Junitag 1997 durch einen Kehlheimer Park, als sie plötzlich ein 19-jähriger Mann aus dem Hinterhalt attackierte. Der Schreiner kannte Margit R. überhaupt nicht. Doch er erwürgte sie, riss der Sterbenden die Kleider vom Leib und verging sich an der 31-Jährigen.
Im Prozess vor dem Landgericht Regensburg im Oktober 1999 hatte eine Psychologin erklärt, dass der Schreinergeselle so gefährlich sei „wie ein offenes Taschenmesser“. Auch deshalb musste der Mann eine zehnjährige Haftstrafe bis zum letzten Tag absitzen. 2009 ordnete das Landgericht Regensburg dann Sicherungsverwahrung für den heute 33-Jährigen an. Der Handwerker galt weiterhin als höchst gefährlich. Gutachter hatten eine gestörte Persönlichkeit und sadistische Gewaltfantasien bei ihm festgestellt.


Teure Unterbringung


Der Niederbayer klagte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das lebenslange Wegsperren. Und dessen Mitglieder gaben ihm Recht. Vergangene Woche erklärte das höchste Gericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung generell für verfassungswidrig. Zwar wird der 33-jährige Sexgangster auch nach der Strafe nicht so schnell freikommen. Aber der Karlsruher Beschluss eröffnet ihm die Aussicht auf eine Perspektive für ein späteres Leben ohne Gitterstäbe. Der Niederbayer soll bei einer Therapie lernen, mit seiner Krankheit umzugehen. Auch wollen die Richter, dass Sicherungsverwahrte künftig durch den Aufbau eines Netzwerks aus Helfern auf die Freiheit vorbereitet werden.
Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Das bloße Wegsperren, das nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, unterscheide sich nicht deutlich genug von einer Strafhaft, begründeten die Richter ihren Entschluss. Die Grundgesetzhüter folgen damit der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGM) vom Dezember 2009.
Karlsruhe forderte den Gesetzgeber auf, bei der Unterbringung der Sicherheitsverwahrten künftig auf eine räumliche Trennung von normalen Häftlingen und ein freiheitsorientiertes Therapieangebot zu achten. Derzeit gibt es in Bayern 34 Straftäter, die trotz verbüßter Strafe noch hinter Gittern bleiben müssen. Ein Teil von ihnen kommt dem Urteil zufolge vielleicht bald frei. Denn die Richter hielten fest, dass künftig nur mehr hochgradig gefährliche Täter zur Verwahrung verurteilt werden dürfen
Die Gerichte müssen nun bis Ende 2011 prüfen, ob bei den einzelnen Häftlingen die Voraussetzung für das Wegsperren noch gegeben sind. Ansonsten muss der Staat sie auf freien Fuß setzen.

Die ganz harten Jungs bekommen eine eigene Einrichtung


Für die ganz harten Jungs baut Bayern gerade eine eigene Einrichtung: In Straubing sollen Sicherungsverwahrte ab 2013 in einem extra Gebäudekomplex in der Justizvollzugsanstalt (JVA) untergebracht werden. Der Neubau soll etwa 20 Millionen Euro kosten und Platz für 80 Knackis bieten.
Auch wenn Bayern besser vorbereitet ist als viele andere Bundesländer, kritisiert Landesjustizministerin Beate Merk den Richterspruch scharf: „Ich bin enttäuscht“, sagte Merk vergangene Woche der Augsburger Allgemeinen. Das Verfassungsgericht habe bisher den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Priorität gegeben, „jetzt stärkt es das Freiheitsrecht des Täters“, polterte die CSU-Politikerin. Auch andere Unions-Politiker halten die Karlsruher Rechtssprechung für zu lasch. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hält die Entscheidung für „problematisch“.
Experten sind entsetzt über derlei Aussagen: „Das Urteil war dringend notwendig. Es zwingt die Gesetzgebung zu einer Rückbesinnung auf die Menschenrechte“, sagt Peter-Alexis Albrecht, Strafrechtsprofessor an der Uni Frankfurt. Die Bewertung, der Richterspruch sei nicht hart genug, verrate die „verfassungsrechtliche Blindheit zahlreicher Politiker“. Denn die Möglichkeit, bei gefährlichen Straftätern Sicherungsverwahrung zu verhängen, sei nie in Frage gestanden, erläutert der Forscher.
Auch sein Namensvetter Hans-Jörg Albrecht, Direktor am Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht, wirft Merk Unkenntnis der Sachlage vor. „EGM und Bundesverfassungsgericht haben nichts anderes gemacht, als die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention umzusetzen“, erläutert der Freiburger Professor. Wenn Merk das nicht wolle, könne sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland aus der Menschenrechtskonvention austrete. „Dann stünden wir europaweit isoliert da“, sagt er.
In der Vergangenheit habe oft die Verhältnismäßigkeit bei der Sicherungsverwahrung gefehlt, moniert der Max-Planck-Experte. Tatsächlich sperrten die Gerichte bis vor noch nicht allzu langer Zeit auch noch Heiratsschwindler oder notorische Trickbetrüger einfach lebenslang hinter Gittern.
„Das Konzept der CSU, die Sicherungsverwahrung zu einem Alltagsphänomen zu machen, ist durch das Urteil endgültig gescheitert“, sagt Thomas Schindler, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Jeder Mensch habe eine Therapie verdient, so der Vorsitzende des Rechtsausschusses. Allerdings begrüßte auch Schindler, dass das Gericht als Ultima Ratio die nachträgliche Sicherheitsverwahrung von Schwersttätern erlaube.
 Zum Nulltarif ist die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit freilich nicht zu haben: In anderen Bundesländern müssen rückfallgefährdete Sexgangster, die bereits nach dem EGM-Urteil auf freien Fuß kamen, oftmals von einem Großaufgebot der Polizei rund um die Uhr beobachtet werden. Nur so ist die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Der Chef der Gewerkschaft der Polizei in Bayern, Bernhard Witthaut, befürchtet deshalb eine Verschärfung des Personalproblems. Er sagt, erfahrungsgemäß seien 24 bis 26 Beamten nötig, um einen entlassenen Schwerstkriminellen ohne Unterbrechung zu bewachen. Ihm lägen Studien vor, in denen die Kosten dafür pro Monat auf eine Million Euro geschätzt würden. So genannte elektronische Fußfesseln sollen helfen, das Rückfallrisiko weiter zu minimieren. Das bayerische Kabinett hat deshalb in dieser Woche dessen Einführung für Sex- und Gewalttäter beschlossen. Für Justizministerin Merk „könnten sie ein wertvoller Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen sein.“ (Tobias Lill)

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