Politik

Auch nach dem Kursschwenk der CSU treiben die Freien Wähler ihr geplantes Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge voran. (Foto: dpa)

22.01.2018

Keine Straßenausbaubeiträge mehr

Freie Wähler treiben Volksbegehren voran

Auch nach dem Kursschwenk der CSU treiben die Freien Wähler ihr geplantes Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge voran. Am Montag starteten sie gemeinsam mit zahlreichen Bündnispartnern die Unterschriftensammlung dafür. Für einen Antrag auf ein Volksbegehren, mit dem ein Volksentscheid erzwungen werden soll, sind mindestens 25.000 Unterschriften nötig. Das Bündnis strebt an, diese schon bis März zusammen zu haben. Die Straßenausbaubeiträge sorgen seit langem für Streit in Städten und Gemeinden. Dabei handelt es sich um Geld, das Kommunen von Anwohnern verlangen, wenn sie Ortsstraßen verbessern oder erneuern. Unter dem Druck des drohenden Volksbegehrens ist die CSU inzwischen umgeschwenkt und will die Beiträge nun von sich aus abschaffen - das hat die Landtags-CSU auf ihrer Klausur vergangene Woche beschlossen. Einzelheiten wie Übergangsregelungen und ein finanzieller Ausgleich für die Kommunen sollen aber erst noch detailliert besprochen werden.

Auf Nummer sicher gehen


Die Freien Wähler wollen deshalb auf Nummer sicher gehen und das Volksbegehren so lange vorantreiben, bis die Beiträge per Gesetz im Landtag abgeschafft worden sind. "Es ist alles nur Ankündigung", sagte Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger am Montag in München zu den Klausur-Beschlüssen der CSU-Landtagsfraktion. "Wir wollen Fakten sehen - zeitnah." Ansonsten werde man den Weg des Volksbegehrens weitergehen.

Damit erhöhe man den Druck auf die CSU, zeitnah sinnvolle Vorschläge zu machen. Man zeige der CSU, wo der Hammer hänge, betonte Aiwanger: "Der Hammer hängt bei den Bürgern." Und er betonte: "Wir lassen uns nicht einlullen mit irgendwelchen Übergangsfristen." Alle noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen müssten von der Regelung erfasst sein, die Bürger sollen dafür also nicht zahlen müssen. Vorauszahlungen müssten zurückerstattet werden.

Und noch eine Forderung haben die Gegner der Ausbaubeiträge: Bis zum Inkrafttreten des angekündigten Gesetzes dürften Kommunen keine Beitragsbescheide mehr erlassen, hieß es. Wenn es die CSU ernst meine mit der Abschaffung, dürften sozusagen kurz vor Toresschluss keine Straßenausbaubeiträge mehr eingetrieben werden.
(Christoph Trost, dpa)

Kommentare (2)

  1. Veitenstein54 am 22.01.2018
    Bei aller Freude über die Abschaffung der STRABS, in der Übergangsregelung im zukünftigen Gesetz muß eine Härtefallklausel eingebaut werden, um offene Fälle wie in Salmsdorf / Kreis Haßberge ohne Klageverfahren zu regeln. Wir haben seit 2006 Dorferneuerung und mit der zuständigen Gemeinde einen Vertrag über einen Baukostenzuschuß abgeschlossen. der Vertrag wurde 9 Jahre und 49 Wochen von beiden Seiten gelebt. 3 Wochen vor der Verjährung wurde der Vertrag als nichtig erklärt und die Anlieger müssen zusätzlich Beiträge weit über 10.000.- € zusätzlich bezahlen. Z.Zt liegen die Widersprüche bei der Rechtsaufsicht im LRA Hassberge. Wir wollen kein Klageverfahren sondern eine politische Lösung.
  2. paul am 22.01.2018
    Danke Freie Wähler sie Retten Alte Leute mit kleiner Rente vor noch mehr Altersarmut und Verzweiflung.
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.