Politik

Wegen steigender Fluggastzahlen will der Münchner Flughafen eine dritte Start- und Landebahn bauen. (Foto: FMG)

04.03.2015

Klagen gegen dritte Startbahn erfolglos

Kommunen scheitern vor dem Bundesverwaltungsgericht

 Im juristischen Kampf gegen den Bau der geplanten dritten Startbahn am Münchner Flughafen sind mehrere Gemeinden endgültig gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Klagen gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, wie am heute mitgeteilt wurde. Stadt und Landkreis Freising sowie vier Gemeinden wollten erreichen, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 19. Februar 2014 höchstrichterlich überprüft wird. Die Startbahngegner zeigten sich enttäuscht, Staatsregierung und Flughafengesellschaft begrüßten die Entscheidung.
Der VGH hatte vor einem Jahr grünes Licht für den Bau der Piste gegeben und keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Dagegen reichten die Kläger Beschwerden ein, die jetzt abgewiesen wurden. Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig allerdings über die Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) und zahlreicher privater Kläger. Ohnedies liegt das Projekt auf Eis, da sich die Stadt München als einer der drei Flughafengesellschafter an einen ablehnenden Bürgerentscheid zum Bau der Startbahn gebunden fühlt.
Die Flughafengesellschaft begrüßte die Entscheidung der höchsten deutschen Verwaltungsrichter. "Wir freuen uns darüber und warten die weiteren Entscheidungen ab", sagte ein Sprecher. Verkehrsminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, die Entscheidung aus Leipzig bestätige die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Aber die Staatsregierung werde die endgültige Entscheidung über den Bau der Startbahn erst treffen, wenn auch über die noch anhängigen Verfahren der Privatkläger und des BN entschieden sei.
Enttäuscht zeigte sich der Freisinger Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher (Freisinger Mitte): "Das ist bitter." Jetzt sei klar, dass der Widerstand der Kommunen nur mehr politisch fortgesetzt werden könne. Zu den noch ausstehenden Klagen sagte der Rathauschef: "Vor allem die Privatpersonen haben mit ihrem Anspruch auf Schutz ihrer Grundrechte hoffentlich bessere Erfolgsaussichten." Teile Freisings wären vom zunehmenden Fluglärm massiv betroffen.
Christine Margraf vom BN wertete es als Hoffnungszeichen, dass über die Nichtzulassungsbeschwerde ihres Verbandes noch nicht entschieden wurde. "Das zeigt, dass eine intensive Prüfung der Eingriffe in das europäische Naturschutzrecht und des Bedarfs für eine dritte Startbahn offensichtlich notwendig ist."
Das Aktionsbündnis "AufgeMUCkt" sprach von einem "herben Rückschlag". Es werde immer deutlicher, dass die Entscheidung über den Bau der Startbahn "nicht im Gerichtssaal stattfindet, sondern durch die Politik", sagte sein Sprecher Hartmut Binner. Er verwies auf das ablehnende Votum der Münchner Bürger zur Piste. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hält daran fest, obwohl die Abstimmung schon fast drei Jahre zurückliegt und nicht mehr bindend ist.
Flughafenchef Michael Kerkloh hatte erst dieser Tage darauf gedrängt, die politische Entscheidung über den Bau der dritten Startbahn nicht mehr auf die lange Bank zu schieben. Kürzlich war im Landtag eine Petition von 82.000 Bürgern gegen das Projekt mit der Mehrheit der CSU abgelehnt worden. Vier CSU-Abgeordnete aus der Flughafenregion stimmten jedoch mit der Opposition, darunter Umweltministerin Ulrike Scharf.
Startbahnbefürworter und -gegner interpretieren die Zahl der Starts und Landungen auf dem Airport unterschiedlich. Während Kerkloh mehr Flugbewegungen prophezeit, verweisen die Gegner auf die Statistik der Deutschen Flugsicherung. Demnach ging die Zahl der Flugbewegungen in den ersten acht Wochen dieses Jahres um 0,8 Prozent zurück. Christian Magerl (Grüne) sagte, 2014 seien 149.000 Flüge weniger abgewickelt worden als erwartet. 
Die Teilentscheidung hat aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts arbeitspraktische Gründe. Die Beschwerden gegen das Münchner Urteil seien unterschiedlich begründet. Das Gericht habe daher erst über die Nichtzulassungsbeschwerden der Kommunen entschieden, erklärte Sprecherin Renate Philipp. "Das sagt nichts über die Erfolgsaussichten der anderen Nichtzulassungsbeschwerden." Philipp hält für möglich, dass das Bundesverwaltungsgericht auch über die ausstehenden Klagen wieder eine Teilentscheidung trifft. "Das kann so sein, muss aber nicht." (Paul Winterer, dpa) Hintergrund:
Zwei Startbahnen gibt es am Münchner Flughafen bereits. Auch sie sind jeweils 4000 Meter lang und 60 Meter breit. Doch die Airportbetreiber wollen eine dritte Piste bauen. 
Die wichtigsten Daten zu der umstrittenen geplanten Landebahn:
- Länge: 4000 Meter 
- Breite: 60 Meter 
- Kapazität: 30 Flugbewegungen pro Stunde 
- Kosten: Rund 1,2 Milliarden Euro

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