Politik

Mit 678 Euro im Monat muss ein Orgelbauer während der Ausbildung auskommen. (Foto: dpa)

08.05.2015

Leben von 370 Euro im Monat

Auszubildende kriegen keinen Mindestlohn – auch im reichen Bayern ist die Hälfte auf Eltern, Staat oder einen Nebenjob angewiesen

Lehrlinge müssen eine „angemessene Vergütung“ bekommen – so will es das Berufsbildungsgesetz. Doch weil den Begriff jeder anders interpretiert, gibt es über die Höhe immer wieder Streit. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden: 395 Euro brutto im Monat sind, jedenfalls im Bereich der bayerischen Metall- und Elektroindustrie, zu wenig. Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, der sich von 2008 bis 2012 zum Industriemechaniker ausbilden ließ. Sein Lehrgeld betrug nur etwa die Hälfte des Tariflohns. Die Richter urteilten, die Vergütung eines Lehrlings dürfe das jeweilige Tarifniveau der Branche nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten und sprachen dem Burschen eine Nachzahlung von über 21 000 Euro zu.

Das hat auch Auswirkungen auf andere Betriebe: „Wer als nicht tarifgebundener Arbeitgeber ausbildet, tut gut daran, sich am Tarifvertrag zu orientieren und diesen nicht zu sehr zu unterschreiten“, erklärt Arbeitsrechtler Richard Giesen von der Universität München. Erst im März hatte das BAG entschieden, dass öffentlich geförderte Ausbildungen mindestens mit zwei Drittel des Bafög-Satzes bezahlt werden müssen – das sind rund 450 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Auszubildende ohnehin nicht. Ebenso wenig wie für unter 18-Jährige, junge Leute in Einstiegsqualifizierungen und Pflichtpraktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolvieren.

Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung betrug die durchschnittliche Ausbildungsvergütung in Deutschland letztes Jahr abzüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer 783 Euro. Die Skala reicht dabei von 370 Euro im Friseurhandwerk bis zu 1030 Euro im Bauhauptgewerbe. Davon müssen viele Lehrlinge noch Schulgeld und Lehrmittel bezahlen – in der Altenpflege gilt das für über 80 Prozent der Jugendlichen. Nicht bezahlte Überstunden verschärfen vor allem in der Gastronomie das Problem.

Dass Lohn-Dumping in bayerischen Ausbildungsbetrieben System hat, glauben zwar weder die Opposition im Landtag noch die IHK München und Oberbayern. Dennoch halten jedenfalls SPD und Grüne die Bezahlung der Azubis insgesamt für zu niedrig. Zahlen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) stützen das: In Bayern gab es 2013 insgesamt 249 931 Auszubildende. „Rund die Hälfte ist noch immer auf die Unterstützung der Eltern, staatliche Leistungen oder Nebenverdienste angewiesen“, sagt Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, der Staatszeitung. Besonders Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe verdienten wegen „Dumping und Tricksereien“ unterdurchschnittlich. „Und das in einer Branche, die über Fachkräftemangel klagt“, so Jena.

Um junge Leute finanziell zu entlasten, fordert die SPD-Landtagsabgeordnete Angelika Weikert, dass alle Ausbildungen gebührenfrei werden. Kerstin Celina (Grüne) sorgt sich vor allem um Lehrlinge mit körperlichen und psychischen Defiziten. Sie fordert niedrigschwellige Angebote und die Veröffentlichung der zu erwartenden Löhne. Und bei der Teilzeitausbildung für junge Mütter müsse die Gefahr von „Lohndrückerei“ minimiert werden. Der Chef des Sozialausschusses im Landtag, Joachim Unterländer (CSU), appelliert an die Kammern, die Bezahlung immer wieder auf Fehlentwicklungen hin zu prüfen.

Ein weiterer Aspekt verschärft die Not vieler Auszubildender: die Ungewissheit einer Weiterbeschäftigung. Gerade in Mangelberufen kann die Übernahmegarantie – bei entsprechender Leistung – ein Auswahlkriterium für Jugendliche sein. Dennoch wussten laut bayerischem Ausbildungsreport letztes Jahr 58 Prozent der Azubis nicht, ob sie übernommen werden. 35 Prozent hatten eine Zusage. Acht Prozent erhielten eine Absage. Immerhin: Beim Freistaat wurden laut Sozialministerium 68 Prozent aller Absolventen übernommen. Zudem war ihre Bezahlung meist besser als andernorts: Beamtenanwärter erhielten letztes Jahr monatlich zwischen 909 Euro (einfacher Dienst) und 1290 Euro (höherer Dienst). (David Lohmann)

Kommentare (1)

  1. Roland am 08.05.2015
    Das ist von der Bundesregierung so gewollt!
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