Politik

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden sämtliche Verbindungsdaten von Telefon-, Fax-, SMS-, E-Mail und Internetdiensten anlasslos gespeichert. (Foto: dpa)

29.01.2015

Legal in Telefone und Computer gucken

Fast alle EU-Staaten haben die Vorratsdatenspeicherung – unter welchen Bedingungen die CSU sie für verfassungskonform hält

Eigentlich war die Vorratsdatenspeicherung irgendwo tief in den Schubladen der großen Koalition in Berlin verschwunden. Zu umstritten sind Sinn und Nutzen der monatelangen Aufbewahrung der Telefon- und Internet-Verbindungsdaten aller Bürger zum Zwecke der Verbrechensabwehr. Die Terroranschläge von Paris haben die Debatte nun wieder angeheizt. Vor allem die CSU würde den Sicherheitsbehörden die Daten lieber heute als morgen zur Verfügung stellen. Man brauche rasch eine „verfassungskonforme Lösung“, mahnte Justizminister Winfried Bausback.
Gesagt hat er das mit Bedacht. Denn 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die damals gültige Regelung zur Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die gekippte Regelung hatte Telekommunikationsanbieter verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten von Telefon-, Fax-, SMS-, E-Mail und Internetdiensten sechs Monate lang anlasslos zu speichern. Sicherheitsbehörden sollten nämlich später rekonstruieren können, wer wann wie lange mit wem von wo aus kommuniziert hat. Das Gericht sah darin einen „besonders schweren Eingriff“ in die Intimsphäre der Bürger und rügte die fehlende Datensicherheit. Im April 2014 erklärte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die entsprechende EU-Richtlinie für ungültig. Denn diese beinhalte einen „Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten“.
In der EU ist die Vorratsdatenspeicherung weit verbreitet. Außer in Deutschland, Österreich, Slowenien und Rumänien, wo die jeweiligen Regelungen aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgesetzt werden mussten, gibt es sie in unterschiedlicher Ausgestaltung überall. Eine vergleichende Auswertung soll demnächst durch die Bundesregierung erfolgen. Die CSU hat schon vor knapp einem Jahr einen Vorschlag ausgearbeitet, wie in Deutschland eine mit dem Grundgesetz konforme Lösung aussehen könnte. Demnach sollte die Speicherdauer der Daten von sechs auf drei Monate verkürzt werden. Voraussetzung für den Zugriff auf die Daten müssten der begründete Verdacht einer schwerwiegenden Straftat oder die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben einer Person sowie für die Sicherheit im Land sein. Nötig sei zudem der vorherige Beschluss eines Richters. Ein grundsätzliches Übermittlungsverbot müsse es für die Daten von Trägern von Berufsgeheimnissen geben, also zum Beispiel für Journalisten, Geistliche oder Abgeordnete. Bausback nennt das „Rechtspolitik mit Augenmaß“.
Bei SPD und Grünen hält man den Nutzen auch einer solch eingeschränkten Speichererlaubnis weder für gerechtfertigt noch für sinnvoll. Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri hat erst dieser Tage ebenfalls seine Skepsis erneuert. Trotz der Möglichkeit zur Vorratsdatenspeicherung in Frankreich hätten die Anschläge in Paris nicht verhindert werden können, erklärte zum Beispiel SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. Justizminister Bausback hält dieses Argument für „Augenwischerei“. Die Datenspeicherung sei wichtig für die Strafverfolgung und die Verhinderung weiterer Taten, indem man die Kontakte von Attentätern zurückverfolgen könne. Innenminister Joachim Herrmann ist deshalb erleichtert darüber, dass das Auslesen der Verbindungsdaten der Paris-Attentäter keine Kontakte nach Deutschland ergab. Herrmann ist ebenfalls ein vehementer Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, doch weiß er auch: „Eine 100-prozentige Sicherheit vor Terroranschlägen kann kein Staat der Welt garantieren.“ (Jürgen Umlauft)

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