Politik

Gustl Mollath: Bayerns bekanntester Psychiatriepatient brachte ans Licht, wie undurchsichtig es bislang zugeht im Maßregelvollzug. (Foto: dpa)

12.06.2015

Licht bringen in die Dunkelkammer des Rechts

Für die Unterbringung von Psychiatrie-Patienten wie Gustl Mollath gab es bislang kein Gesetz – nun beschließt der Landtag eines

Wer mal drin ist in der Psychiatrie, kommt nicht so leicht wieder raus: Dass da was dran ist, weiß man spätestens seit dem Fall Gustl Mollath. Dem heute 58-Jährigen hätte es möglicherweise geholfen, wenn er sich an eine Fachaufsichtsbehörde hätte wenden können oder an Vollzugsbeiräte. Beides gibt es bislang nicht im so genannten Maßregelvollzug – dort werden psychisch kranke Straftäter untergebracht und therapiert.
Tatsächlich ist der Bereich des Maßregelvollzugs in Bayern bis heute nicht gesetzlich geregelt. Ein Missstand, der jetzt behoben wird. Noch vor der Sommerpause wird der Landtag ein bayerisches Maßregelvollzugsgesetz beschließen, gelten soll es ab August. Seit Anfang des Jahres beraten die Fachausschüsse über das 70-seitige Regelungswerk. Diese Woche befasste sich der Gesundheitsausschuss mit dem Entwurf. Abgeordnete aller Fraktionen zeigten sich erleichtert über die Schaffung eines Gesetzes. Allerdings hält die Opposition die Regelungen in wesentlichen Punkten für verbesserungsbedürftig.

2500 Patienten gibt es in den 14 bayerischen Maßregelvollzugsanstalten


„Endlich“, freute sich die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kathrin Sonnenholzner (SPD), „bekommen wir auch in Bayern ein Maßregelvollzugsgesetz.“ Ebenso wie der Freie Wähler Karl Vetter und die Grüne Kerstin Celina bedauerte Sonnenholzner jedoch, dass verschiedene Aspekte unzureichend beziehungsweise gar nicht geregelt werden sollen. „Sie tun nur das, was Sie unbedingt tun müssen“, rüffelte Celina die Staatsregierung.
Derzeit gibt es in Bayern 14 Maßregelvollzugseinrichtungen beziehungsweise Forensiken mit insgesamt 2500 Patienten. Alle Kliniken werden von den Bezirken im Auftrag des Freistaats betrieben. Drei der Kliniken sind Spezialeinrichtungen, die sich jeweils um Frauen, um jugendliche Suchtkranke und um besonders gefährliche Patienten kümmern.
Wobei die im Maßregelvollzug betreuten Menschen gar nicht „Patienten“ genannt werden: Im Gesetz ist von „untergebrachten Personen“ die Rede. SPD, Grüne und FW finden das diskriminierend, konnten sich aber mit ihrem Protest bei der CSU nicht durchsetzen.

Patientenfürsprecher, Melderegister für Zwangsmaßnahmen, unabhängige Beschwerdestellen? Braucht's nicht, meint die CSU


Eine der wichtigsten Neuerungen: Das neue Gesetz führt eine Fachaufsicht für den Maßregelvollzug ein. Zuständig ist künftig das Zentrum Bayern, Familie und Soziales. Am Standort Nördlingen wird es dafür neue Stellen geben. Bislang hat die Fachaufsicht das Sozialministerium inne, wo sich ein Beamter um das Thema kümmert. Franz Schindler (SPD), Vorsitzender des Rechtsausschusses, spricht deshalb von einer „Dunkelkammer des Rechts“. Außerdem soll es analog zu den Gefängnisbeiräten in den Justizvollzugsanstalten Maßregelvollzugsbeiräte geben. Sie werden auch mit Mitgliedern des Landtags besetzt und fungieren als Ansprechpartner bei Problemen. Die Opposition wollte darüber hinaus Patientenfürsprecher einführen, die sich persönlich um die Betreuten kümmern. Das wollte die CSU ebenso wenig wie unabhängige Beschwerdestellen oder ein Melderegister für Zwangsmaßnahmen. Letzteres sollte laut der Grünen Celina gewährleisten, dass Fixierungen oder medikamentöse Zwangstherapien offengelegt werden müssen. „Zu bürokratisch“, urteilte Ausschussvize Seidenath (CSU).
Nicht geregelt ist in dem neuen Gesetz, unter welchen Bedingungen Menschen überhaupt in die Psychiatrie eingewiesen werden dürfen. Auch hier sind Änderungen im Gespräch, für die aber der Bund zuständig ist. Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat bereits klargemacht, dass er sich eine Reform im Bereich der psychiatrischen Gutachten wünscht: Es soll dafür einheitliche Standards geben. Auch davon hätte Gustl Mollath profitiert, dem mehrere Gutachten in Serie Gefährlichkeit attestierten – ohne, dass jeder der Psychiater Mollath jeweils neu untersucht hatte. (Waltraud Taschner)

Kommentare (1)

  1. Bernd am 12.06.2015
    In Bayern ist halt die Justizia Blind, jeder kann jeden in die
    Klapse bringen und hinter her, wissen nicht einmal die
    Staatsanwälte und Richter, wer dass veranlasst hat!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.