Politik

30.04.2015

Mindestlohn: Kompromisse bitte!

Ein Kommentar von Ralph Schweinfurth

Beim Thema Mindestlohn fliegen mal wieder die Fetzen. Sowohl CSU als auch SPD haben gute Gründe, auf ihren Positionen zu beharren, doch das bringt nichts. Beide Seiten müssen sich bewegen: Klar ist, dass es Kontrollen geben muss. In den Branchen Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung und einigen anderen gab es in der Vergangenheit viel Missbrauch. Es ist deshalb richtig, wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf der umstrittenen Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten besteht. Die Stundennachweise zu erbringen, ist für die meisten Unternehmen trotz großen Gejammers kein Problem. Schwierig wird es allein im Transportgewerbe. Zwar zeichnet der Fahrtenschreiber automatisch auf, wann der Brummifahrer am Steuer sitzt , doch die Be- und Entladezeiten zeichnet das Gerät nicht auf. Hier müsste man nachjustieren.
Deshalb ist das generelle Nein von Nahles zu jeglichen Korrekturvorschlägen nicht nachvollziehbar. So auch bei der Auftraggeberhaftung: Wer als Unternehmer einen anderen Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet dafür, dass dieser und jeder weitere Nachunternehmer den gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Weshalb Unternehmen nun bei jedem etwas größeren Auftrag eine Mindestlohnerklärung einholen müssen. Das führt in der Praxis, wenn schnell mal Arbeiten vergeben werden müssen, zu Zeitproblemen. Denn ohne die Erklärung gerät der Auftraggeber in Schwierigkeiten. Bis zu 500 000 Euro Bußgeld drohen.

Nichts ist so gut, dass es nicht verbessert werden könnte

Mit der Mindestlohnerklärung ist der Auftraggeber aber nur gegenüber dem Staat aus dem Schneider. Denn die Mitarbeiter des Auftragnehmers können den Mindestlohn, sofern nicht gezahlt, vom Auftraggeber einfordern. An dieser Stelle wird das Mindestlohngesetz zum „Eltern haften für ihre Kinder“. Diese Haftungsklausel muss man gewiss nicht komplett streichen. Man könnte sie aber auf das Maß der Durchsetzungsrichtlinie zur europäischen Entsenderichtlinie reduzieren: Der Auftraggeber würde dann nicht für die Lohntricksereien des Auftragnehmers haften.
Beide Beispiele zeigen: Nichts ist so gut, dass es nicht verbessert werden könnte. Das gilt auch für den insgesamt überaus sinnvollen Mindestlohn. SPD und CSU vergeben sich nichts, wenn sie Kompromisse schließen.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.