Politik

Während die Eltern arbeiten, sind die Kinder gleich ums Eck gut aufgehoben: Vorteil Betriebskindergarten. (Foto: dpa)

04.04.2014

Mit Mami und Papi zur Arbeit

Betriebskindergärten sind in Bayern auf dem Vormarsch – trotz staatlicher Kita-Garantie

BMW hat seit September einen neuen Kindergarten und damit das Betreuungsangebot für Mitarbeiterkinder verdoppelt. Auch Adidas hat im Herbst in Herzogenaurach eine neue Kita eröffnet, mit Platz für 110 Kinder. Im Betriebskindergarten von Infineon in Neubiberg gibt es bald 14 Gruppen, drei mehr als bisher. Und Siemens hat im März am Standort Amberg eine neue Kindertagesstätte eröffnet, mit Platz für 61 Kinder.
Obwohl seit einem halben Jahr die gesetzliche Kita-Platz-Garantie für Kinder ab einem Jahr gilt, bauen die bayerischen Betriebe das Kinderbetreuungsangebot für Angestellte aus. Nach Angaben des statistischen Bundesamts gab es in Bayern im März vergangenen Jahres 113 Betriebskindergärten und Krippen, ein Jahr zuvor waren es nur 76 Einrichtungen. Nur in Nordrhein-Westfalen sind es mehr, dort betreuen 133 Unternehmen die Kinder ihrer Angestellten. Zu den betrieblichen Kitas kommt eine Reihe von Betrieben, die Plätze in Einrichtungen von freien und gemeinnützigen Trägern für die Kinder der Mitarbeiter reservieren und die in der Statistik nicht erfasst sind.
Die Betreuungsangebote der Betriebe werden trotz der staatlichen Betreuungsgarantie weiter zunehmen, glaubt Julia Sterzer von der Arbeiterwohlfahrt München Stadt. Sie leitet das Referat Kindertagesbetreuung des Verbands, der derzeit 18 Kindergärten und Krippen in Münchner Unternehmen betreibt. Sie vermutet allerdings auch, dass wegen der Kita-Platz-Garantie die Zahl der Betriebe zurückgeht, die für ihre Angestellten Plätze in externen Kitas reservieren.
Tatsächlich erweitern Unternehmen schon seit Jahren ihre eigenen Kinderbetreuungsangebote. Auch nach 1996, als das Recht auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren eingeführt wurde, ist das Interesse der Unternehmen, die Arbeitnehmer bei der Betreuung zu unterstützen, nicht zurückgegangen. Auf den ersten Blick sind die Kinderbetreuungsangebote für die Unternehmen ein Verlustgeschäft. Die Firmen erhalten zwar öffentliche Zuschüsse und verlangen für die Betreuung zumindest die in kommunalen Einrichtungen üblichen Gebühren. „Doch es reicht meist kaum, um das Personal zu bezahlen“, berichtet Sterzer. Doch für die Firmen lohnt es sich am Ende, ihren Angestellten zu ermöglichen, die Kinder in betrieblichen Einrichtungen betreuen zu lassen. „Für die Unternehmen sind Betriebskindergärten Prestigeobjekte. Und für Arbeitnehmer ist das firmeninterne Kinderbetreuungsangebot ein wichtiges Argument für einen Job“, erklärt Julia Sterzer. „Angestellte schicken ihre Kinder meist lieber in die Kita der eigenen Firma.“

Es ist auch ein Wettbewerb um den Arbeitnehmer

Betriebskitas bieten nämlich viele Vorteile: Die eigenen Kinder sind meist keine fünf Minuten vom Arbeitsplatz entfernt untergebracht – gerade während der Stillzeit ist das ein großer Vorteil. Kinder ab zwei Monaten erhalten dort in der Regel einen Platz, und nicht erst dann, wenn sie ein Jahr alt sind. Die Öffnungszeiten sind außerdem an die Arbeitszeiten angepasst, und die Betreuung kann meist flexibel gestaltet werden. Eltern können so zum Beispiel meist relativ spontan ihre Kinder vorbeibringen, wenn zum Beispiel ein Meeting außerhalb der üblichen Arbeitszeit angesetzt ist.
Zudem bieten die Betriebe oft besondere Betreuung. Bei MAN werden die 150 Kinder im Betriebskindergarten zum Beispiel zweisprachig erzogen, auf Deutsch und auf Englisch, und sie erhalten eine musische und künstlerische Frühförderung. „Als international agierendes Unternehmen steht MAN heute in zunehmendem Wettbewerb und verlangt deshalb von der Belegschaft großes persönliches Engagement“, erklärt dazu ein Sprecher des Unternehmens. „Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen sollen auch die Kindertagesstätten die MAN-Mitarbeiter unterstützen, Familie und Beruf gut in Einklang zu bringen.“
Das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, unterstützt Firmen, die ihren Mitarbeitern anbieten, die Kinder auf dem Betriebsgelände betreuen zu lassen. Zum einen, weil es berufstätigen Eltern das Leben erleichtert. Zum anderen, weil die Firmen profitieren und das schlussendlich dann auch der bayerischen Wirtschaft nützt. „Betriebe, die familienbewusste Maßnahmen anbieten, können mit weniger Fehlzeiten und einer geringeren Fluktuation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechnen“, erklärt ein Ministeriumssprecher.
Seit 2005 fördert Bayern Betriebskindertagesstätten –  wie zuvor bereits auch kommunale und gemeinnützige Kindergärten –  bei Aufbau und Betrieb. Bayern war damit deutscher Pionier. Der Bund hat erst im Jahr 2008 begonnen, Firmenkinderbetreuung kommunalen und gemeinnützigen Betreuungsangeboten gleichzustellen.
Und so hat auch die Opposition hier nichts zu meckern, mit der  bayerischen Politik und der Förderung von Betriebskindergärten ist man zufrieden. Kerstin Celina, familienpolitische Sprecherin der Grünen-Faktion im Landtag, erklärt, „unser vordringliches Ziel ist zwar nach wie vor, den Bedarf an Ganztagesbetreuungsplätzen mit regulären Kindertageseinrichtungen zu decken. Wenn es aber der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, freuen wir uns, wenn Betriebe unter gleichen Bedingungen wie öffentliche Träger qualitativ hochwertige Angebote schaffen.“
Ähnlich sehen das die Freien Wähler. Die familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Gabi Schmidt, mahnt aber, dass Firmen nicht allein mit Kinderbetreuungsangeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sollten. „Firmen sollten außerdem flexible Arbeitszeiten und Home Office anbieten.“ (Veronica Frenzel)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist die geplante neue Kindergrundsicherung sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.