Politik

"Es wäre weltfremd, wenn man niemanden mehr einstellen könnte, den man kennt" - Gregor Hackmack in seinem Hamburger Büro. (Foto: dpa)

24.05.2013

"Moral lässt sich nicht gesetzlich verordnen"

Gregor Hackmack, Gründer der Befragungsplattform abgeordnetenwatch.de über die neuen Regeln zur Verwandtenbeschäftigung im Landtag, über Nebeneinkünfte und Parteispenden

Vergangene Woche hat der Landtag die Beschäftigung von Verwandten verboten. Noch vor der Sommerpause will man Regularien zur Offenlegung von Nebeneinkünften beschließen. Die Staatszeitung fragte den Transparenzfachmann Gregor Hackmack, ob die Neuregelung ausreicht, worauf der Landtag künftig achten muss und was die USA den Deutschen bei der Political Correctness voraus haben. BSZ: Herr Hackmack, ab Juni dürfen Bayerns Abgeordnete keine Verwandten mehr beschäftigen, die Verträge mit Mitarbeitern laufen künftig übers Landtagsamt. Ist damit das Thema Vetternwirtschaft erledigt?
Gregor Hackmack: Ja. Die Neuregelung ist vernünftig, viel weiter kann man nicht gehen. Das ist jetzt erst mal abschließend geregelt, nun muss man den Abgeordneten die Chance geben, das Ganze umzusetzen.
BSZ: Im Vorfeld der Abstimmung monierte der FW-Chef Hubert Aiwanger, die Regelung gehe in einigen Punkten zu weit: weil auch Über-Kreuz-Beschäftigung verboten ist. Was wäre in der Tat so schlimm dran, wenn die Schwägerin von Herrn Aiwanger im Büro eines FDP-Abgeordneten arbeitet?
Hackmack: Das Verbot der Über-Kreuz-Beschäftigung ist absolut sinnvoll: Es soll ausschließen, dass Abgeordnete ihren Angehörigen gegenseitig Jobs zuschustern. Nach dem Motto: Nimmst du meinen Verwandten, dann nehm ich deinen.
BSZ: Unter den Abgeordneten gab’s einige, die mit Blick auf die Überkreuz-Regelung von Berufsverboten für Angehörige sprachen ...
Hackmack: Naja, um so viele Fälle geht’s da nicht: Jeder Abgeordnete hat rund 7500 Euro für Mitarbeiter zur Verfügung, das entspricht zwei Vollzeitstellen. Macht bei 180 Abgeordneten 360 Mitarbeiter. Und wenn ein Verwandter unbedingt im Büro eines Parlamentariers arbeiten will, soll er sich halt in einem anderen Bundesland bewerben.
BSZ: Aber ist die Neuregelung nicht auch in gewissem Maße Augenwischerei? Man wird nie ausschließen können, dass Leute andere Leute anstellen, die sie kennen: Schulfreunde, die Nachbarin, den Ex-Lover. Die können ja im Übrigen durchaus qualifiziert sein.
Hackmack: Es wäre völlig weltfremd, wenn man niemanden mehr einstellen könnte, den man kennt. Ich meine aber, wir sollten an Abgeordnete appellieren, sich so zu verhalten, dass alles, was sie tun, öffentlich gerechtfertigt werden kann. Im Übrigen gilt: Man kann nicht alles mit Paragrafen regeln. Sie können Moral nicht gesetzlich verordnen.
BSZ: Wie bewerten Sie das Krisenmanagement der Landtagspräsidentin Barbara Stamm? Hat sie auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Abgeordneten und deren Angehörigen, die jetzt teilweise öffentlich angegriffen werden – oder soll sie ohne Rücksicht darauf alles offenlegen?
Hackmack: Man kann Frau Stamm nicht den Schwarzen Peter für Dinge zuschieben, die in der Vergangenheit passiert sind – dass im Jahr 2000 eine Altfallregelung beschlossen wurde, die 13 Jahre lang ausgenutzt wurde, ist nicht ihre Schuld. Aber sie trägt jetzt die Verantwortung für die Aufarbeitung der Affäre. Man kann die Landtagspräsidentin nicht vergleichen mit dem Leiter einer Behörde, dessen Mitarbeiter aus der Reihe getanzt sind und hinter die er sich erst mal stellen muss. Als Präsidentin des Parlaments trägt sie die Verantwortung dafür, dass die Bürger nicht das Vertrauen in die Abgeordneten verlieren. Und deshalb muss sie schnell Transparenz in eigener Sache schaffen. Auch wenn das im Einzelfall hart ist.
BSZ: Die Präsidentin will erst mal die Prüfung des Obersten Rechnungshofes abwarten, ehe sie weitere Details nennt.
HAckmack: Das würde ich ihr nicht raten. Sie kann sich da nicht hinter dem Rechnungshof verstecken.Sie muss als Parlamentspräsidentin jeden Anschein vermeiden, dass sie etwas verschleiern will und deshalb unabhängig vom Rechnungshof aufklären.
BSZ: Der Landtag will noch vor der Sommerpause Transparenzregeln für Nebeneinkünfte erlassen. Sie plädieren für minutiöse Offenlegung. Wie wollen Sie das im Fall von Rechtsanwälten oder Ärzten regeln?
Hackmack: Zunächst einmal: Ich bin bei der Offenlegung der Nebeneinkünfte gegen die Stufenregelung des Bundestags. Denn derlei Stufen lassen sich relativ einfach umgehen – etwa, indem man Nebeneinkünfte stückelt. Zum anderen frage ich: Warum müssen Abgeordnete überhaupt nebenher beruflich tätig sein? Wenn ein Abgeordneter seinen Job richtig macht, arbeitet er 70 bis 80 Stunden die Woche – wann soll er als Chirurg nebenher operieren, wann hat er als Anwalt Zeit für Mandantengespräche und Gerichtstermine? Ich bin auf Einladung des amerikanischen Außenministeriums gerade bei einem interkulturellen Austauschprogramm (International Visitor Leadership Program, d. Red.) in den USA: Hier ist es Kongressmitgliedern überhaupt nicht erlaubt, nebenbei einen Beruf auszuüben. Überhaupt ist man in den USA, was Transparenz angeht, viel weiter als hierzulande.
BSZ: In welchen Bereichen noch?
Hackmack: Zum Beispiel müssen Abgeordnete auf Bundesebene, wenn sie gewählt werden, ihr Vermögen offenlegen; das gilt auch für deren Ehegatten und minderjährige Kinder.
BSZ: Was bringt das?
Hackmack: Man weiß dann einfach mehr über die finanziellen Interessen des Betreffenden. Zum Beispiel: Wenn im Kongress eine Abstimmung läuft über die Begrenzung von Miethöhen, und der Abgeordnete hat selbst viel Geld in Immobilienfonds investiert, dann verfolgt er bei der Abstimmung auch eigene Interessen. Die Wähler sollen das wissen.Und der betreffende Abgeordnete darf bei derlei Themen nicht mit abstimmen.
BSZ: Stellen Sie sich mal vor, das gilt auch im Landtag: Was ist dann mit Gewerkschaftsfunktionären? Oder Vorsitzenden von Wohlfahrtsorganisationen? Die müssten vielen Abstimmungen fernbleiben.
Hackmack: Ja, genau. Sobald man Geld für ein Ehrenamt erhält, sollte man bei Themen, die das bezahlte Engagement betreffen, nicht mehr Einfluss auf die Gesetzgebung in diesem Bereich nehmen. Und wenn man aus dem Landtag ausscheidet, sollte man bestimmte Karenzzeiten beachten – und nicht einfach vom Wirtschaftsausschuss in den Vorstand eines Großkonzerns wechseln. In den USA gibt es dafür Lobbyregister: Jeder, der nach seinem Ausscheiden aus der Politik Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen kann, etwa als Angehöriger einer Consultingfirma, muss sich dort registrieren – damit die Interessenlage des Betreffenden klar ist.
BSZ: In den USA gibt es keine staatliche Parteienfinanzierung, dort läuft alles über Spenden. Das gewährleistet auch nicht gerade unabhängige Politiker, oder?
Hackmack: Bei den Spendenregeln ließe sich durchaus von den USA lernen. Denn dort muss jede Spende ab 200 Dollar umgehend veröffentlicht werden. In Deutschland müssen Spenden dagegen erst ab 50 000 Euro umgehend veröffentlicht werden. Ansonsten müssen Spenden in Deutschland ab 10 000 Euro im nächsten Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht werden, dessen Veröffentlichung durchaus zwei Jahre dauern kann. Grundsätzlich finde ich aber, dass die staatliche Parteienfinanzierung in Deutschland eine gute Sache ist. Allerdings sollten die Regeln für Privat- und Unternehmensspenden verschärft werden. Jeder Bürger sollte sehen können, wer welchem Politiker wie viel Geld zukommen lässt.
(Interview: Waltraud Taschner)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.