Politik

Es ist einer der aufwendigsten Prozesse in der deutschen Justizgeschichte: Seit zwei Jahren arbeitet sich das OLG am diffizilen NSU-Komplex ab. (Foto: dpa)

24.04.2015

Morden im Schatten des Verfassungsschutzes

Nach 200 Verhandlungstagen geht der NSU-Prozess nun bereits ins dritte Jahr – und deckt immer weitere Details eines kollektiven Behördenversagens auf

Seit nunmehr 200 Verhandlungstagen wird vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe verhandelt. Ein Urteil ist noch nicht absehbar. Schließlich handelt es sich um eines der umfangreichsten Verfahren mit schwerwiegenden Tatvorwürfen. Verbrechen, die aufzuklären Behörden nicht in der Lage waren. Obwohl es klare Hinweise gab, wie auch diese Woche vor Gericht nur allzu deutlich wurde. Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, in dem 1945/46 die Abermillionen Toten des Zweiten Weltkriegs verhandelt wurden, dauerte keine elf Monate. Der Frankfurter Auschwitzprozess 1963 bis 1965 kam nach 183 Verhandlungstagen zu einem Urteil. Im Vergleich dazu mutet es fast absurd an, dass der Münchner NSU-Prozess, bei dem es „nur“ um zehn Morde geht, soeben seinen 200. Verhandlungstag bestritt und Anfang Mai ins dritte Jahr geht.
Doch wer so vergleicht, geht in die Irre, aus vielerlei Gründen. In Nürnberg ging es darum, die Hauptverantwortlichen des deutschen Angriffskriegs (soweit man ihrer noch habhaft werden konnte) möglichst schnell abzuurteilen und einen ersten juristischen Donnerschlag abzufeuern, um nach zwölf Jahren staatlichen Unrechts und systematischer Barbarei überhaupt wieder das Menschenrecht einzusetzen. Und der Frankfurter Auschwitzprozess war der erste ernsthafte Versuch, den Völkermord an den europäischen Juden nach fast zwanzig Jahren hartnäckiger Verdrängung und Verleugnung doch noch vor ein deutsches Gericht zu bringen. Vor dem Landgericht Lüneburg kann man derzeit verfolgen, dass diese Verhandlung auch 50 Jahre danach noch nicht abgeschlossen ist. Immerhin findet sich im Jahre 2015 ein greiser Angeklagter, der sich schuldig bekennt und um Vergebung bittet.
Die Lage im Münchner NSU-Prozess ist eine völlig andere. Zwar lautet auch hier die Anklage auf nationalsozialistische Gewaltverbrechen, begangen aus Rassenwahn und Herrenmenschendünkel. Doch die hinrichtungsartig vollzogenen Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds wurden nicht vor 75 Jahren in einem Verbrecherstaat begangen, der das Unrecht zum Recht erklärte, sondern in einem Rechtsstaat, der sich was darauf einbildet, dass kein Mensch in ihm vogelfrei ist. Und der verspricht, Verstöße gegen diesen Grundsatz zumindest akribisch zu verfolgen und zu ahnden.
Genau das tut das Oberlandesgericht (OLG) unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl seit nunmehr 200 Verhandlungstagen. Wenn man sich wundert, dass sich der NSU-Prozess nun schon so lange „dahinschleppt“, braucht man sich nur mal für eine Sekunde in einen der Nebenkläger hineinzuversetzen. Die Hinterbliebenen der zehn Mordopfer, die zum Großteil jahrelang selbst verdächtigt wurden, die zwei Dutzend Opfer des Kölner Nagelbombenanschlags, denen es nicht anders ging, oder „nur“ die Sparkassenangestellten, die bei einem der Banküberfälle des NSU traumatisiert wurden: Es handelt sich insgesamt um mindestens hundert Menschen, die zwischen 1999 und 2007 von einem Schicksalsschlag getroffen wurden, den aufzuklären die Behörden nicht in der Lage waren.

Das Verfahren ist mit keinem anderen vergleichbar

Erst im November 2011 erfuhren die Überlebenden und Angehörigen der Opfer des NSU-Terrors, wer ihr Leben aus der Bahn geworfen hatte. Dass diese heimtückischen Verbrechen nun penibel aufgearbeitet werden, ist das Mindeste, was der Staat ihnen schuldet. Anders gesagt: Bei einem gewöhnlichen Banküberfall erwartet man, dass die Justiz den Tathergang genau rekonstruiert, die Video-Überwachungsaufnahmen aufmerksam auswertet und alle Bankangestellten als Zeugen anhört. Das kann in einem „einfachen“ Verfahren ein paar Wochen dauern. Im NSU-Prozess wollen 14 Banküberfälle abgearbeitet werden, und das sind nur die „Lappalien“ dieses Prozesses, denn da sind ja noch zwei Bombenanschläge und zehn Morde. Es ist also nicht nur kein Grund zur Beunruhigung, dass die Verhandlung gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André Eminger und zwei weitere Angeklagte nun ins dritte Jahr geht – ganz im Gegenteil: Das ist ein gutes Zeichen! Der Rechtsstaat, an dem schon so mancher gezweifelt hat oder verzweifelt ist, ist hier ausnahmsweise einmal auf dem richtigen Gleis.
Das zeigte sich auch wieder am 199. Verhandlungstag, bei dem ein Zeuge im Mittelpunkt stand, den man sowohl aufgrund seines Namens als auch seines Auftretens und Aussehens für einen abgehoben-exzentrischen Lyriker halten könnte. Doch Gordian Meyer-Plath ist der Präsident des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz. Er kam in dieses Amt, weil sein Vorgänger Reinhard Boos 2012 aufgrund der eklatanten Pannen im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU zurücktreten musste. Was an sich nichts besonderes ist: Nicht nur in Sachsen, auch in Sachsen-Anhalt, Thüringen, in Berlin und im Bund mussten die jeweiligen Verfassungsschutz-Präsidenten gehen, weil an den Tag gekommen war, dass der Verfassungsschutz die Neonazis nicht nur nicht daran gehindert hatte, das Land jahrelang mit Mord und Totschlag zu überziehen, sondern sie dabei auch noch tatkräftig finanziell unterstützte.
Das bekannteste Beispiel dafür ist Tino Brandt, der etwa 200 000 D-Mark dafür kassierte, dass er seinen V-Mann-Führer mit wertlosen Informationen belieferte. Nicht ganz so viel strich Carsten Szczepanski alias „Piatto“ ein, dessen V-Mann-Führer Meyer-Plath damals, in den späten 1990ern, noch fürs brandenburgische Landesamt für Verfassungsschutz tätig war. Meyer-Plath vor dem OLG: „Bei Carsten Szczepanski fiel es mir vom ersten Treffen an nicht schwer, einen Gesprächsfaden zu finden.“

Verfassungsschutz: Klare Hinweise auf die Neonazis

Nicht nur das gleiche Alter habe ihn, Meyer-Plath, mit dem wegen versuchten Mordes verurteilten Neonazi Szczepanski verbunden: „Da war keine große Hemmschwelle. Die Treffen mit ihm fanden in einer professionellen, aber auch angenehmen Atmosphäre statt. Da ging es auch um Fußball.“
Und dann kommt es: Szczepanski habe von August bis Oktober 1998 mehrfach von „drei sächsischen Skinheads“ berichtet, die dabei seien, sich Waffen zu beschaffen und Banken zu überfallen. Das war nur insofern nicht ganz korrekt, als das Ende Januar 1998 untergetauchte Trio Mundlos/Böhnhardt/Zschäpe aus dem thüringischen Jena stammte – auch wenn die drei jungen Neonazis inzwischen unter falschem Namen in Sachsen lebten. Der Verfassungsschutz hatte also klare Hinweise auf das NSU-Trio, zu einem so frühen Zeitpunkt, als noch kein einziger Sprengstoffanschlag und kein einziger Mord begangen war. Doch der Verfassungsschutz setzte die Polizei nicht in Kenntnis, die brisanten Informationen verdorrten beim Geheimdienst. Nebenklägeranwalt Alexander Hoffmann: „Man hätte die drei Neonazis aufspüren und festnehmen können. Es wäre zu keinem einzigen Mord gekommen.“
(Florian Sendtner)

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