Politik

In Deutschland sind jedes Jahr rund 20 000 Studentinnen und Schülerinnen schwanger. (Foto: dpa)

04.05.2016

Mutterschutz für Studentinnen und Schülerinnen

In der ersten Kabinettssitzung nach ihrer Babypause bringt Familienministerin Schwesig gleich eine umfassende Reform des Mutterschutzes auf den Weg. Die jetzigen Regelungen stammen größtenteils aus dem Jahr 1952

Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Diese Neuregelung gehört zu einer umfassenden Reform des Mutterschutzes, mit der Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) die fast 65 Jahre alten Regelungen entstauben möchte. "Mit der Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an", sagte Schwesig, nachdem das Kabinett ihren Gesetzentwurf billigte.

Künftig soll es keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben, was in der Vergangenheit vor allem bei Ärztinnen häufig vorkam. Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, wenn die Betroffene das möchte. Die Schutzfrist, in der grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf, beginnt unverändert sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht Wochen danach. Für Mütter behinderter Kinder soll diese Frist von acht auf zwölf Wochen erweitert werden. Der Bundestag muss der Reform allerdings noch zustimmen.

Nach Angaben des Familienministeriums gibt es in Deutschland jedes Jahr rund 20 000 schwangere Studentinnen und Schülerinnen. Das Vorhaben, den Mutterschutz auf diesen Personenkreis zu erweitern, war bei Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf Widerstand gestoßen. Deshalb lagen die Gesetzespläne monatelang auf Eis. Letztlich verständigte sich die große Koalition darauf, dass Ausnahmen von den strengen Mutterschutzregelungen möglich sein sollen - etwa wenn eine schwangere Studentin kurz vor der Entbindung freiwillig eine wichtige Klausur schreiben möchte.

DGB hält das Reformpaket für nicht ausreichend

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält das Reformpaket für nicht ausreichend. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bemängelte, Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen würden nicht in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen. "Das ermöglicht ohne Not Abweichungen vom einheitlichen Schutzstatus."'

Das Familienministerium wies diesen Vorwurf als unberechtigt zurück. Der Mutterschutz für die genannten Berufsgruppen werde zwar aus gesetzestechnischen Gründen in gesonderten Rechtsverordnungen geregelt, doch bei der Umsetzung sei der gleiche Schutz gewährleistet wie für alle schwangeren und stillenden Frauen.

Die Gewerkschaft Verdi forderte, alle erwerbstätigen Frauen müssten in das Mutterschutzgesetz einbezogen werden, nicht nur - wie jetzt vorgesehen - die arbeitnehmerähnlich Selbstständigen. Schwesig versicherte, sie wolle in den kommenden Jahren auch eine Lösung für selbstständige Frauen finden. Dieses Vorhaben werfe allerdings neue Fragen auf. (dpa)

Mutterschutz-Reform: Die wichtigsten Neuerungen
Der Mutterschutz in Deutschland soll umfassend reformiert werden. Wenn der Bundestag zustimmt, sind ab 2017 folgende Neuregelungen geplant:

- Mutterschutz kann künftig auch von Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in Anspruch genommen werden. An wichtigen Prüfungen oder Pflichtveranstaltungen können sie auf Wunsch trotzdem teilnehmen.

- Nach der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen.

- Neu eingeführt wird ein viermonatiger Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt.

- Außerhalb der Schutzfristen soll es keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um eventuelle Gefährdungen auszuschließen.

- Unabhängig von der Branche sollen schwangere Frauen auf eigenen Wunsch auch an Sonntagen arbeiten dürfen. Nachtarbeit bleibt allerdings verboten.

- Um Arbeitgeber bei der Umsetzung der Maßnahmen zu beraten, wird ein Ausschuss für Mutterschutz eingerichtet.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.