Politik

Die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige hat sich im Freistaat von 45 000 im Jahr 2008 auf aktuell 90 000 verdoppelt. (Foto: DAPD)

11.05.2012

Nachfrage überflügelt Ausbau

Bayern erreicht zwar die Richtquote bei den Betreuungsplätzen für unter Dreijährige – Klagen sind dennoch zu befürchten

Das Jahr 2013 rückt näher und damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige: Von August 2013 an könnten Eltern, die keinen Krippenplatz für ihre Kleinen finden, diesen vor Gericht einklagen. Doch trotz enormer Bemühungen kommt der Ausbau nicht überall schnell genug voran.
Es galt als großer Wurf, als Ursula von der Leyen (CDU), damals Bundesfamilienministerin, 2007 das Gesetz zum Krippenausbau auf den Weg brachte, das einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige ab Sommer 2013 garantiert. Eigentlich sind die Kommunen für das Thema Kinderbetreuung zuständig. Die hätte solch eine Kraftanstrengung aber überfordert. Deshalb finanzierte der Bund von Anfang an mit. Als Berechnungsgrundlage ging man von einem Bedarf von 35 Prozent aus, also für etwa jedes dritte Kind. Der Bund stellte für 2008 bis 2013 vier Milliarden Euro zur Verfügung, 2,15 Milliarden für Investitionen, 1,85 Milliarden für Betriebskosten.

Zusätzliche Mittel für die bayerischen Kommunen

Die Summe von vier Milliarden basiere auf falschen Voraussetzungen, sagt Gerhard Dix, Leiter des Referats Bildung und Soziales beim Bayerischen Gemeindetag. „Wir haben von Anfang an gesagt, das wird hinten und vorn nicht reichen.“ 35 Prozent als Berechnungsgrundlage seien zu niedrig angesetzt. Unrealistisch sei auch, von 30 Prozent Abdeckung durch Tagesmütter auszugehen – realistisch seien sechs Prozent. Und auch die Kosten für einen Betreuungsplatz seien zu niedrig angesetzt. Die bayerischen Kommunen forderten zusätzliche Mittel vom Land – und bekamen sie. Was nach Auffassung der Kommunen nur recht und billig ist. Nach dem so genannten Konnexitätsprinzip muss, wer eine neue Aufgabe formuliert, die Kosten dafür auch übernehmen.
Aus dem Bundesfamilienministerium, nunmehr geführt von Kristina Schröder (CDU), ertönt angesichts des nahenden Stichtages der Vorwurf: Die Kommunen riefen das Geld nicht schnell genug ab. Auf Bayern trifft das nicht zu. Die den bayerischen Kommunen für den Kitaausbau zustehenden 340 Millionen Euro wurden laut Bundesfamilienministerium bereits zu 100 Prozent bewilligt, das ist in keinem anderen Flächenland der Fall. 81 Prozent des Geldes sind abgerufen. Die Staatsregierung will bis Ende 2013 zusätzlich 600 Millionen Euro an Landesmitteln in den Krippenausbau investiert haben, wie Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) betont: „Wenn es nach mir geht, bekommt jede Kommune sofort alle Mittel bewilligt, damit sie Bedarfsdeckung erreicht. Die Fördermittel für den Krippenausbau stehen ohne Deckelung zur Verfügung!“. „Mit dieser Regelung sind wir sehr zufrieden“, sagt Gerhard Dix.

Gemeinden planen auf Grundlage von Bedarfserhebungen


Tatsächlich hat sich die Situation im Freistaat stark verbessert, der Versorgungsgrad liegt laut Sozialministerium bei landesweit 30 Prozent. Die Zahl der Betreuungsplätze hat sich seit 2008 von 45 000 auf 90 000 verdoppelt. Für das laufende Jahr sind, so das Sozialministerium, weitere 14 800 Plätze zur Förderung angemeldet. Ziel sei eine landesweite Abdeckung von 36 Prozent, was 110 000 Plätzen entspricht. Über die tatsächliche Situation vor Ort sagen all die Zahlen freilich wenig aus: Denn auch die Eltern, die ihr unter Dreijähriges betreuen lassen möchten, werden immer mehr – und zwar nicht nur in den teuren Großstädten, wo ein Gehalt nicht mehr ausreicht, um den Lebensunterhalt einer Familie zu bestreiten. „Wenn in einem Dorf erst mal Plätze vorhanden sind und die Eltern gute Erfahrungen gemacht haben, spricht sich das schnell herum“, so Gerhard Dix. Dass die Quoten in Niederbayern (19,2 Prozent), Schwaben (20,1 Prozent), der Oberpfalz (21 Prozent) und Mittelfranken (27 Prozent) noch deutlich unter 35 Prozent liegen, sei jedoch in Ordnung: In vielen ländlichen Regionen ist man quasi bei Null gestartet. Und die Bedarfsquoten schwanken von Ort zu Ort zwischen 15 und über 50 Prozent.
Weil das Recht auf einen Betreuungsplatz individuell ist, planen die Gemeinden auf Grundlage von Bedarfserhebungen. Seit 2005 sind sie durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) dazu verpflichtet. Nach der Geburt eines Kindes werden die Familien gefragt, ob voraussichtlich ein Platz benötigt wird. Eine Restunsicherheit bleibt, kann sich eine Familie doch jederzeit umentscheiden. Hinzu kommen gerade in den wirtschaftlich florierenden Ballungsräumen Zuzüge, die nicht kalkulierbar sind.
Der Neubau oder Ausbau bereits bestehender Einrichtungen ist das eine, und hier ist der Gemeindetag zuversichtlich, dass die kreiszugehörigen Städte und Gemeinden wenig Angst vor Klagen haben müssen. Durch die gesetzliche Neuregelung, dass Kinderlärm als „sozial adäquat“ hinzunehmen ist, haben auch grantelnde Anwohner keine Chancen mehr, einen Krippenausbau aufzuhalten. Sorgen bereitet jedoch der Unterhalt der Kitas. Mit 12 000 Euro schlage ein Platz jährlich zu Buche, sagt Dix. Hier seien die Mittel von Bund und Land unzureichend, die Kommunen müssten auf Jahrzehnte für enorme Mehrkosten geradestehen. Darüber müsse neu gesprochen werden.

Drängendes Problem ist der Personalmangel


Drängender noch ist das Problem, dass nicht genügend Personal zur Verfügung steht. Zwar wurden die Ausbildungskapazitäten erhöht, aber immer noch wollen zu wenige junge Leute – vor allem zu wenige Männer – den Erzieherberuf ergreifen. „Als ich vor sechs Jahren anfing, habe ich in meiner Heimat im Landkreis Mühldorf keine Stelle gefunden“, erzählt Michaela Altenwegner. Die 27-jährige Kinderpflegerin arbeitet in einer Elterninitiative an der Münchner LMU und fährt täglich eine Stunde mit dem Zug zu Arbeit. Inzwischen käme sie auch in Mühldorf unter – aber das Team in der Münchner Kita ist ihr ans Herz gewachsen.
Einzelne Arbeitgeber zahlen gerade in München längst über Tarif, um überhaupt noch Leute zu bekommen. Verschärfen wird sich die Situation durch die anstehende Novelle des BayKiBiG, das den Anstellungsschlüssel weiter absenken wird. Die von der Staatsregierung berechneten Kosten, die der Freistaat übernehmen will, seien viel zu knapp berechnet, so der Gemeindetag. Vor allem die Großstädte wie München oder Nürnberg müssen trotz bereits hoher Betreuungsquoten Klagen von Eltern befürchten.
Nürnbergs Bürgermeister Ulrich Maly (SPD), der dem Bayerischen Städtetag vorsitzt, macht sich selbst Mut: „Hier sollte doch der alte Rechtsgrundsatz gelten: Was einem nicht möglich ist, kann einem nicht abverlangt werden.“ (Anke Sauter)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.