Politik

Der jetzt entlassene Richter war bis 2012 Sänger mehrerer rechtsradikaler Bands und wurde auch vom Verfassungsschutz beobachtet. (Foto: dpa)

15.10.2014

Neonazi-Richter entlassen

Bayern prüft neue Regelanfrage

Es kam wie erwartet: Der Proberichter mit Neonazi-Vergangenheit ist aus dem Justizdienst entlassen worden. Doch wie konnte er überhaupt an den Job kommen? Bayerns Staatsregierung überlegt, wie sie ähnlichen Blamagen künftig vorbeugen kann. Ein am Amtsgericht Lichtenfels in Oberfranken tätiger Proberichter mit Neonazi-Vergangenheit ist aus dem bayerischen Justizdienst entlassen worden. Dies teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg am Dienstagabend mit. Zuvor hatte OLG-Präsident Clemens Lückemann den Mann zum Vorwurf eines rechtsradikalen Hintergrunds angehört. Im Zuge der Anhörung habe der Proberichter schriftlich seine Entlassung aus dem Justizdienst beantragt. Dem sei entsprochen worden, heißt es. Die Entlassung aus dem Justizdienst sei sofort wirksam. Vergangene Woche war bekannt geworden, dass der aus Brandenburg stammende Mann mit Neonazi-Vergangenheit 2013 zum Richter am Amtsgericht Lichtenfels ernannt worden war. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte betont, dass er keine Rechtsextremisten in der Justiz dulden wolle. Um künftig die Ernennung von Extremisten zu verhindern, sollen Bausback und Innenminister Joachim Herrmann (CSU) prüfen, ob es vor der Einstellung von Richtern, Staatsanwälten und Polizisten eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben kann, um die Verfassungstreue der Bewerber zu klären. Das teilte die Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit. Der Brandenburger Neonazi Maik B. war in der ostdeutschen Szene als Kopf von "Hassgesang" bekannt, eines rechtsradikalen Musikprojekts. Der Verfassungsschutz des Bundeslandes beobachtete "Hassgesang" von 2003 bis 2013. Die Verfassungsschützer hatten die bayerischen Kollegen über B.s Umzug nach Bayern zwar informiert, gaben aber keinen Hinweis, dass es sich um einen Juristen handelte. Unklar ist, ob die Brandenburger Verfassungsschützer bemerkt hatten, dass B. sich für den Staatsdienst bewarb. Das Brandenburger Innenministerium antwortete am Dienstag ausweichend auf die entsprechende Frage: "Alle notwendigen Informationen wurden dem bayerischen Landesamt übermittelt", sagte der Sprecher. Sofern Bausbacks und Herrmanns Prüfung positiv ausfällt, könnte es in Bayern in stark verringertem Umfang eine Neuauflage des 1991 abgeschafften Radikalenerlasses geben. Knapp 20 Jahre lang waren bundesweit alle Bewerber für den öffentlichen Dienst in Deutschland routinemäßig vom Verfassungsschutz überprüft worden, ob Lehrer oder Postbote. Die Maßnahme richtete sich vor allem gegen Kommunisten, die Folge waren viele Berufsverbote. Derart weitreichende Überprüfungen plant die Staatsregierung nach eigenem Bekunden nicht: "Es geht nicht darum, die Regelanfrage generell und für alle Bewerber für den öffentlichen Dienst wieder einzuführen", betonte Bausback. "Die Frage ist: Brauchen wir dieses Instrument nicht bei Bewerbungen für besonders sicherheitsrelevante hoheitliche Tätigkeitsbereiche, etwa wenn jemand Richter werden will." (dpa)

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