Politik

SPD und Grüne warfen der CSU vor, das Gesetz unter Missachtung des Bürgerwillens durchzupeitschen - eine Kritik, die die CSU zurückwies. (Foto: dpa)

15.05.2018

PAG: CSU verschärft Polizeirecht

Ein neues Gesetz polarisiert Bayern: Die CSU gibt der Polizei im Freistaat so weitreichende Überwachungsrechte wie noch nie

Die CSU hat die Verschärfung des bayerischen Polizeirechts ungeachtet der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes durchgesetzt. Die christsoziale Mehrheit im Landtag verabschiedete das neue Polizeiaufgabengesetz am Dienstagabend mit 89 zu 67 Stimmen gegen SPD, Grüne und Freie Wähler. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verteidigte das neue Gesetz: «Es wird Leben retten, es wird Menschen helfen, nicht zu Opfern zu werden.» SPD und Grüne haben Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof angekündigt.

Zentraler Kritikpunkt ist, dass die bayerische Polizei künftig das Recht haben soll, ohne konkreten Verdacht auf eine geplante Straftat Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen einzuleiten - etwa DNA- und Online-Durchsuchungen. Stattdessen soll das juristisch schwächere Kriterium von «Gefahr oder drohender Gefahr» genügen, wie es in der Formulierung des Gesetzestexts mehrfach heißt. Allerdings muss die Polizei das in der Regel bei einem Richter beantragen, nur in Einzelfällen dürfen höhere Polizeibeamte selbst entscheiden.

Anders als im Landtag üblich gab es auf Antrag der Opposition drei anstelle der üblichen zwei Lesungen, damit verzögerte die Opposition die Verabschiedung um gut eine Stunde. Söder wies schon am Nachmittag den Vorwurf zurück, die CSU verletze die Grundsätze des Rechtsstaats. Über die Umsetzung des Gesetzes soll eine Kommission unter Vorsitz des angesehenen Verfassungsrechtlers Karl Huber wachen, einst Präsident des bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

«Straftaten zu verhindern, ist Kernaufgabe der Polizei», sagte Innenminister Joachim Herrmann dazu. Der CSU-Politiker prophezeite, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre die Mehrheit der anderen Bundesländer dem bayerischen Beispiel folgen würden: In NRW und Niedersachsen werde bereits überlegt, der Polizei das Einschreiten bei «drohender» anstelle einer konkreten Gefahr zu erlauben.

Wozu das Gesetz?, fragen die Grünen. Bayern hat die niedrigste Kriminalitätsbelastung seit 30 Jahren

Im Landtag ging es gleich zu Beginn hoch her. Eine Gruppe von Jugendlichen protestierte lautstark auf der Besuchertribüne: «Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Freiheit raubt.» Landtags-Vizepräsident Reinhold Bocklet (CSU) ließ die Gruppe vor die Tür setzen - Demonstrationen sind im Plenarsaal nicht erlaubt. In der Münchner Innenstadt demonstrierten Schüler.

SPD und Grüne warfen der CSU vor, das Gesetz unter Missachtung des Bürgerwillens durchzupeitschen - auch das eine Kritik, die die CSU zurückwies. «Die Einzigen, die etwas peitschen wollen, sind die Oppositionsparteien», sagte CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer. «Sie peitschen die Stimmung hoch.»

SPD, Grüne und Freie Wähler halten das Gesetz für eine Einschränkung der Freiheit. «Das Gesetz ist verfassungswidrig», sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. «Wir haben die niedrigste Kriminalitätsbelastung in Bayern seit 30 Jahren», sagte Schulze. «Und trotzdem wollen Sie die Freiheitsrechte massiv einschränken.»

Die SPD-Landesvorsitzende Natascha Kohnen hielt der CSU vor, die Kritik protestierender Bürger nicht ernst zu nehmen: «Sie tun gerade so, als ob die Menschen nicht in der Lage wären, selbst zu denken und selbst zu entscheiden.»

Auch die zum bürgerlich-konservativen Lager zählenden Freien Wähler sind kritisch: «Erst hängen, dann reden», spottete die Abgeordnete Eva Gottstein über die geplante Kontrollkommission. «Ich kenne keinen einigen Amoklauf der vergangenen 20 Jahre, der durch diese neuen Befugnisse hätte verhindert werden können.» In München hatten vergangene Woche Zehntausende gegen das Gesetz demonstriert.

In der Fachwelt sind die Meinungen geteilt. Bei einer Landtagsanhörung im Frühjahr hatten einige Polizeirechtsexperten keine grundlegenden Einwände. Auch die Polizeigewerkschaften halten das Gesetz für angemessen. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisierte das Gesetz dagegen als «nicht mit dem Grundgesetz vereinbar». (dpa)

Kommentare (1)

  1. wouwek am 16.05.2018
    Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.
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