Politik

Schwanger – und jetzt? Nicht jede Frau freut sich über einen positiven Test. (Foto: dpa)

20.04.2018

Repressalien statt Hilfe

Schwangerschaftsabbruch: Im Freistaat gibt es kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere

Ich bin gegen Abtreibung. Aber es gibt Gründe, die es einer Schwangeren unmöglich machen, ihr Kind auszutragen“, sagt Gynäkologe Michael Spandau. Er ist der einzige Abtreibungsarzt in Niederbayern. Jeden Monat kommen bis zu 30 Frauen zu ihm nach Passau. Kein Kollege, kein Krankenhaus im Umkreis von 100 Kilometern nimmt die Eingriffe sonst vor. Darum arbeitet er weiter – obwohl er längst seinen Ruhestand genießen könnte. „Es ist mir ein Anliegen, dass die Frauen medizinisch gut versorgt werden.“ Spandau ist 70 Jahre alt.

Insgesamt 11 893 Frauen haben vergangenes Jahr in Bayern einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen – rund 96 Prozent nach der Fristenlösung mit Beratungspflicht. Diese besagt, dass eine Abtreibung zwar rechtswidrig ist, aber innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei bleibt, wenn die Frau einen Beratungsschein einer staatlich anerkannten Konfliktberatungsstelle vorlegt und seit dem Gespräch drei Tage vergangen sind.

Trotzdem sind Abtreibungen im konservativen Freistaat noch immer ein Tabuthema und die Situation in Niederbayern kein Einzelfall. Auch in Oberfranken und der Oberpfalz gibt es nicht eine kommunale Klinik, an die sich ungewollt Schwangere wenden können. In Schwaben gerade mal eine.
„Die wohnortnahe Versorgung von Frauen in dieser Ausnahmesituation ist teilweise katastrophal“, sagt Thoralf Fricke, Leiter der Pro-Familia-Beratungsstelle in Passau. Ein untragbarer Zustand, findet die Grünen-Landtagsabgeordnete Verena Osgyan, an dem die CSU-Regierung im katholischen Bayern seit Jahren nichts ändere.

Häuser in kirchlicher Trägerschaft verweigern sowieso den Eingriff. Aber auch öffentliche Kliniken nehmen oft nur Patientinnen an, bei denen die Schwangerschaft eine Gefahr für ihr Leben darstellt, das Ungeborene eine Behinderung hat oder die Frau vergewaltigt worden ist. Denn bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist der Eingriff nicht rechtswidrig.

Ärzte werden im Internet an den Pranger gestellt

Rita Klügel von der Beratungsstelle Donum Vitae in Augsburg erlebt immer wieder die Verzweiflung der Betroffenen. Oft haben Frauen in ihrem nächsten Umfeld noch nicht mal die Wahlmöglichkeit zwischen einem medikamentösen oder instrumentellen Eingriff, zwischen Arzt oder Ärztin. „Der einzige Gynäkologe, der in der Nähe von Augsburg Abtreibungen vornimmt, macht sie nicht in Vollnarkose, sondern nur unter örtlicher Betäubung“, erzählt die Sozialpädagogin. Alternativ müssen Frauen nach Günzburg oder München. Ein organisatorischer und finanzieller Aufwand, den sich nicht jede Frau leisten kann.

Hinzu kommt, dass die Frau hinterher nach Hause begleitet werden muss. „Das bedeutet nicht nur, dass die Betroffene auf Mitwisser angewiesen ist, eine lange Fahrt in einem Auto, mit Bus oder Bahn ist nach einem operativen Eingriff alles andere als optimal“, erklärt Klügel. Es könne zu Blutungen oder Kreislaufproblemen kommen. Keine Frau mache eine Abtreibung mal eben so, sie sei immer eine große psychische Belastung. „Sie sollten dann wenigstens medizinisch gut versorgt sein“, so Klügel.

Im Gesundheitsministerium wird die Situation völlig anders bewertet. Derzeit hätten 114 Praxen in Bayern die Erlaubnis, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. „Angesichts des bestehenden Angebots an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen besteht derzeit keine Veranlassung für ein Tätigwerden“, erklärt eine Sprecherin. Eine Aussage, die bei den Schwangerschaftskonfliktberatern Kopfschütteln hervorruft. Denn nur in München sei die Versorgung noch gut. Zudem seien die Zahlen Augenwischerei: Zwar hätten viele Ärzte die Zulassung auf dem Papier, nutzten sie aber nicht oder behandelten nur eigene Patientinnen.

Hinzu kommt, dass sich ein Generationswechsel abzeichnet. Viele Ärzte sind, wie Spandau, im Rentenalter. Sie fühlen sich der Frauenrechtsbewegung verbunden, haben Zeiten erlebt, in denen Abbrüche noch illegal waren und Frauen bei „Engelmachern“ gestorben sind. Doch wer folgt diesen Medizinern nach? „Viele Kollegen sind froh, dass ich die Frauen behandle, selbst wollen sie die Eingriffe aber nicht übernehmen“, sagt Spandau.

Ärzten ist es allein ihrem Gewissen überlassen, ob sie Abtreibungen durchführen. Neben religiösen und weltanschaulichen Gründen entscheiden sie sich häufig aber noch aus einem ganz anderen Grund gegen den Eingriff: aus Angst vor Diffamierung durch militante Abtreibungsgegner.

„Kollegen sind massiven Anfeindungen und Repressalien ausgesetzt“, sagt Peter Hausser. Der Landesvorsitzende des Berufsverbands der Frauenärzte in Bayern berichtet von Demonstrationen mit blutrünstigen Plakaten und Blockaden sogenannter Lebensschützer vor den Praxen und OP-Zentren. Im Internet werden Gynäkologen als Kindermörder angeprangert, auf den Gehsteigen Plastikembryonen an die Frauen verteilt. „Allein das erklärt schon, warum nicht allzu viele Ärzte Abbrüche vornehmen“, sagt Hausser.

Angst vor Stigmatisierung, wirtschaftlichen Einbußen und das Erstarken rechtspopulistischer Gruppen, die Frauenrechte rückgängig machen möchten: Gerade auch vor diesem Hintergrund würde sich die Grünen-Politikerin Osgyan wünschen, dass Abtreibungen nicht in erster Linie Sache der niedergelassenen Ärzte sind, sondern mindestens in jedem der sieben Regierungsbezirke eine kommunale Klinik die Frauen versorgt. Gerade mal 8,5 Prozent der Abbrüche wurden 2016 in Krankenhäusern vorgenommen.

„Die CSU hat kein Interesse, Schwangerschaftsabbrüche zu erleichtern und würde sich bei ihrer Wählerklientel nicht beliebt machen“, sagt Osgyan. Bei der Staatsregierung herrsche die Haltung vor, „ein Abbruch ist rechtlich zwar möglich, aber wir tun nichts dazu, um den Frauen die Hürden zu nehmen“. „Aber“, fragt sie, „müsste es nicht im Sinn der Gesundheitspolitik sein, für die größtmögliche Sicherheit der Frauen zu sorgen?“

Der Gynäkologe Spandau wünscht sich persönlich vor allem eines: die Streichung des Wortes „rechtswidrig“ aus dem Gesetzestext. Es sei an der Zeit, das Thema aus der Schmuddelecke zu holen. „Niemandem steht es zu, den moralischen Zeigefinger über die Frauen zu erheben.“
(Ruth van Doornik)

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