Politik

Jeder muss zahlen - egal, ob er schaut oder nicht. (Foto: dpa)

15.05.2014

Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

Bezahlen, obwohl man weder Radio noch Fernsehen nutzt? Nach Ansicht bayerischer Verfassungsrichter reicht allein die Möglichkeit aus, Angebote öffentlich-rechtlicher Sender zu nutzen

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt. Die Abgabe verletze kein Grundrecht und sei auch keine verdeckte Steuer, erklärte das Gericht in München. Damit wies es die Klagen eines Anwalts aus Ingolstadt und der Drogeriemarktkette Rossmann ab.
Die Kläger halten den Beitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht. Sie erwägen nun, über den Verwaltungsrechtsweg bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten begrüßten die Entscheidung. Am Dienstag hatte bereits das Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz eine ähnlich gelagerte Klage abgewiesen.
Seit 2013 bemisst sich der Beitrag für Unternehmen unter anderem danach, wie viele Beschäftigte, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge sie haben. Firmen mit vielen Filialen oder einem großen Fuhrpark fühlen sich deshalb im Nachteil. Rossmann zahlt derzeit Beiträge in Höhe von rund 280 000 Euro. Würden alle Beschäftigten an einem Standort arbeiten, wären nur 39 000 Euro fällig. Zudem gibt es in den Märkten nach Auskunft des Firmenanwalts Holger Jacobj keine Radios, Fernseher oder internetfähigen Computer.

Nahezu jeder hat ein Empfangsgerät

Für die Verfassungsrichter spielte das keine Rolle. Sie stellten auf die reine Möglichkeit ab, öffentlich-rechtliche Angebote zu nutzen. Moderne Empfangsgeräte wie Mobiltelefone oder Tabletcomputer seien zudem fast flächendeckend verbreitet. Es sei daher nahezu ausgeschlossen, das Vorhandensein dieser Geräte bei jedem Einzelnen zu überprüfen.
Der Juristische Direktor des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, sagte nach der Entscheidung, aus rechtlicher Sicht gebe es nun keine Notwendigkeit für Korrekturen. Nachdenken müsse man aber über die Belastung von Kommunen, Kirchen und sozialen Einrichtungen. "Sie haben auch sehr viele Standorte, sind aber nicht so finanzstark wie private Unternehmen", sagte Hesse. Ende des Jahres sollen ohnehin die Auswirkungen des Rundfunkstaatsvertrages, auf dem der Beitrag beruht, bewertet werden. Auf gesicherter Grundlage bestehe nun die Chance, einzelne Regelungen noch einmal sorgfältig zu prüfen. Freude auch beim ZDF: "Die Rundfunkfinanzierung in Deutschland steht damit auf einer belastbaren und zukunftssicheren Basis", sagte ein Sprecher.
Nach Ansicht des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) verschafft das Urteil den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirtschaftliche Planungssicherheit. "Den Mitarbeitern von ARD und ZDF ist zu wünschen, dass die seit Jahren anhaltenden Diskussionen um die Finanzierung der Sender und damit der journalistischen Arbeit jetzt ihr Ende finden", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken.

Kritik der Freien Wähler

Rossmann-Anwalt Jacobj setzt neben der rechtlichen Schiene über die Verwaltungsgerichte auch auf die politische Schiene: "Ich habe die Hoffnung, dass sich die Politik dieses Themas noch mal annimmt und möglicherweise irgendwann mal der Staatsvertrag neu verhandelt wird."
Die Freien Wähler im Bayerischen Landtag monierten am Donnerstag zu wenige Befreiungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung oder geringem Einkommen. Auch bestimmte Unternehmensgruppen würden zu stark belastet. "Die Beschwerdeflut gegen solche Überforderungen wird nicht abreißen", warnte der medienpolitische Sprecher Michael Piazolo. Ohne Nachbesserungen drohe der solidarischen Finanzierung ein Legitimationsverlust.
Bundesweit sind noch viele ähnliche Klagen vor Verwaltungsgerichten anhängig, etwa von dem Autovermieter Sixt, der notfalls ebenfalls bis nach Karlsruhe ziehen will. Rossmann und der Ingolstädter Anwalt Ermano Geuer hatten gegen die Zustimmung des Bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geklagt. Dazu bedienten sie sich der Popularklage, einer bayerischen Besonderheit. Jeder Bürger kann hiermit überprüfen lassen, ob Gesetze oder Verordnungen mit der Bayerischen Verfassung in Einklang stehen, muss aber selbst nicht betroffen sein. (dpa)

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