Politik

Bislang schweigt die Hauptangeklage Beate Zschäpe. Auch nach der Sommerpause will sie nicht aussagen, kündigt ihre Anwältin an. (Foto: dpa)

09.08.2013

Sachliche Atmosphäre und angekokelte Todeslisten

Nach 32 aufschlussreichen Verhandlungstagen geht der NSU-Prozess in die Sommerpause – Richter Götzl steuert das Mammutverfahren routiniert

Der Vorsitzende Richter hat die Verhandlung sehr gut im Griff.“ Wenn ein Nebenklägeranwalt in einem Interview so etwas über einen Richter sagt, ist das normalerweise nicht der Rede wert. Der Satz stammt aber von Stephan Lucas, der im Münchner NSU-Prozess die Hinterbliebenen von Enver Simsek vertritt, und deshalb ist er eine kleine Sensation. Angesichts der internationalen Schelte, die der Vorsitzende Richter Manfred Götzl schon bezog, bevor der NSU-Prozess am Münchner Oberlandesgericht (OLG) vor einem Vierteljahr überhaupt begann, ist es schon fast als überschwengliches Lob zu interpretieren, was Lucas Götzl attestiert.


Die Ermittler leisteten sich massenweise Fehler


Noch dazu hört man auch von anderen Prozessbeteiligten und -beobachtern immer wieder ähnlich positive Stimmen über Götzl. Der 59-jährige Richter steuert das Mammutverfahren bislang routiniert und souverän durch die Klippen des Strafprozessrechts. Auch wenn er schon mal ärgerlich wird, wie etwa an diesem 32. Verhandlungstag, dem letzten, bevor der Prozess nun bis Anfang September pausiert. Da lacht Götzl eine Nebenklägeranwältin aus, weil die seiner Meinung nach einem Zeugen eine unstatthafte Frage stellt – es sind nur konkrete, aus dem Wissen des Befragten klar beantwortbare Fragen zulässig, spekulative oder gar suggestive Fragen sind streng verboten.
Und als die Anwältin dann vom Zeugen den Vornamen eines von ihm zuvor genannten Kollegen wissen will, wird sie von Götzl prompt abgekanzelt: „Der Vorname wurde schon genannt! Zuhören!“ – Götzl hat recht, der Vorname wurde schon genannt, oben auf der Pressetribüne hat man ihn auch verstanden, aber so perfekt ist die Lautsprecheranlage auch wieder nicht, dass man ausschließen könnte, dass er unten bei den Nebenklägern eben nicht zu verstehen war. Deswegen gleich so oberlehrerhaft dazwischenzufahren, ist schon etwas übertrieben. Andererseits soll es in diesen heißen Tagen auch schon mal außerhalb des Schwurgerichtssaals A 101 vorgekommen sein, dass jemand wegen einer Lappalie überreagiert.
Der Vorname des Kollegen des Zeugen lautet übrigens Markus, der Nachname Weber. Der Kölner Kriminalhauptkommissar Markus Weber leitete die Ermittlungen zu dem Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße am 9. Juni 2004. Und er setzte sich mit seinen Kollegen in Nürnberg in Verbindung, die den Mord an Ismail Yasar aufklären sollten, der genau ein Jahr nach der Kölner Bombe in seiner Nürnberger Imbissbude erschossen wurde. Das gibt nun auf entsprechende Nachfragen von Nebenklägeranwalt Yavuz Narin der Zeuge Manfred Hänßler zu Protokoll.
Der Nürnberger Kriminalhauptkommissar hat zuvor bereits berichtet, wie er, um die Herkunft und die Familie des 1978 nach Deutschland eingereisten Ismail Yasar zu erkunden, „da runtergeflogen“ sei und dort, in „einem ziemlich armen Gebiet“, mit tatkräftiger Unterstützung der örtlichen Staatsanwaltschaft und Polizei die gesamte Verwandtschaft des Ermordeten vernommen habe. Denn im näheren oder weiteren Umkreis des Opfers vermutete man den oder die Mörder. Man sei indes nur auf einen „sehr seltenen kurdischen Dialekt“, „a bissl hierarchische Strukturen“ und ein fest verankertes Patriarchat gestoßen, konkrete kriminelle Machenschaften habe man nicht feststellen können.
Nachdem der Flug in die Türkei also „ermittlungstechnisch keine neue Spur“ erbracht, genauer gesagt: den Verdacht gegen Yasars Familie entkräftet hatte, kam dann die Anfrage von den Kollegen aus Köln. Die in ihrem Fall genausowenig weiterkamen, aber immerhin Aufnahmen einer Überwachungskamera hatten, auf denen zu sehen ist, wie zwei junge Männer mit Baseballkappe auf dem Gepäckträger eines Fahrrads die Bombe bringen. Diese Videoaufzeichnungen wurden nun den Nürnberger Zeugen vorgeführt, die am dortigen Tatort ebenfalls zwei junge Männer mit Fahrrädern gesehen hatten. Die Zeugin, deren Angaben am detailliertesten waren, erkannte die beiden auf dem Video auch eindeutig: „Die waren’s!“ Doch die Ermittler ließen sich davon nicht beeindrucken: Köln und Nürnberg passten vom „Modus Operandi“ her nicht zusammen, man könne „Äpfel nicht mit Birnen vergleichen“.
Die Generalbundesanwaltschaft weist seit einem halben Jahr gebetsmühlenartig darauf hin, dass es bei einem Strafprozess nur um die strafrechtliche Beurteilung der Angeklagten und keinesfalls um die Bewertung etwaiger Fehler und Pannen der Ermittlungsbehörden gehe. Doch das erweist sich immer wieder als blasse Theorie aus dem juristischen Repetitorium. So fein säuberlich, wie die obersten Strafverfolger das gern hätten, lässt sich die Sache nicht trennen. In der gleichen operativen Fallanalyse, in der die verhängnisvolle Warnung vor dem Vergleich von Äpfeln mit Birnen steht, findet sich auch der mittlerweile berüchtigte Satz, den ein Nebenklägeranwalt schlagfertig zitiert: „Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturraum mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems zu verorten ist.“

Auf der Todesliste: Kommunisten, Ausländer, Flüchtlinge


Der Satz formuliert pointiert die Scheuklappen, an denen die Ermittler scheiterten: Ein Deutscher, so die sonst unausgesprochene, hier offen zugegebene Unterstellung, tut sowas nicht: Mitten in der Großstadt am hellichten Tag reihenweise Leute abzuknallen – für so ein Verbrechen kommen nur ausländische Kriminelle in Frage. Offenbar wussten die Mörder instinktiv, dass bei der deutschen Kriminalpolizei derartige Reflexe zu erwarten waren und sie von der Seite wenig zu befürchten hatten.
Zumindest planten sie ihre Morde so penibel und akkurat, dass man sich gar nicht recht vorstellen kann, sie hätten dabei in Erwägung gezogen, ins Visier der Ermittler zu geraten. Das zeigt die Aussage des Zeugen Christian Böhme. Der junge Beamte aus dem Bundeskriminalamt zeigt am Beamer die Asservate Nr. 2.7.4 und 2.12.280: Abbildungen von Nürnberger Stadtplanausschnitten, am Rand angekokelt – sie stammen aus dem in Brand gesetzten Wohnhaus der NSU-Zelle –, und erläutert die Kreuze auf der Vorder- und die Notizen auf der Rückseite. Aus den Asservaten geht klar hervor, wer noch auf der Nürnberger Todesliste der Nazis stand: unter anderem das Büro der DKP, mehrere Asylheime, eine Kneipe. Bei einem Asylheim ist vermerkt: „Tür offen ohne Schloss, Keller zugänglich“. Ismail Yasars Imbiss ist als siebtes Zielobjekt handschriftlich hinzugefügt und auf dem Stadtplan angekreuzt.
Das klassische faschistische Feindbild: Kommunisten, Ausländer, Flüchtlinge – allesamt kleine Leute, die ein leichtes Ziel sind. Die Auswahl ihrer Opfer zeigt die Feigheit der Killer. Hätten sie einen Anschlag auf einen Politiker oder Wirtschaftsboss geplant, wäre dessen Ausführung erheblich schwieriger gewesen, und sie hätten sich mehr Sorgen machen müssen, gefasst zu werden. So aber hatten sie all die Jahre leichtes Spiel, zumal sie sich darauf verlassen konnten, dass die Ermittler zuallererst die Opfer ins Visier nehmen und Neonazis als Mörder nie ernsthaft in Betracht ziehen würden. Der Prozess wird am 5. September fortgesetzt. (Florian Sendtner)

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