Politik

20.04.2018

Sicherheit geht vor

Ein Kommentar von André Paul

In Münster rast ein Autofahrer in ein Straßencafé, zwei Menschen sterben. In Hamburg ersticht ein Familienvater Frau und Tochter auf offener Straße. In Wuppertal schnappt sich ein Fahrgast am Bahnsteig ein wildfremdes Kleinkind und springt mit ihm vor einen fahrenden Zug. In Fulda geht ein Bäckereikunde plötzlich mit Steinen auf die Verkäuferin los. In Berlin sticht ein verwirrter Rentner auf seine Tochter ein. Ein schrecklicher Jahresrückblick? Nein – die bisherige Bilanz des Monats April. In allen Fällen handelt es sich nach Polizeiangaben um psychisch kranke Täter beziehungsweise deuten die Ermittlungsergebnisse darauf hin.

Trotz insgesamt sinkender Straftatenzahl nehmen derlei Vorfälle zu. Deshalb ist man geneigt, das geplante bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) spontan gutzuheißen. Im Kern erleichtert es Zwangseinweisungen und ermöglicht den Behörden besseren Zugriff auf Personaldaten. Auch will die Staatsregierung damit Hilfen stärken, indem der Krisendienst ausgeweitet und zum Teil der Regelversorgung wird.

Wer öffentlich verkündet, einen anderen kalt machen zu wollen, der muss aus dem Verkehr gezogen werden können

Vorgesehen ist auch die Errichtung einer Unterbringungsdatei, die Daten darüber zusammenführt, wie viele Personen aufgrund welcher gerichtlichen Entscheidungen wo untergebracht sind.
Zu Recht befürchten Ärztevertreter, dass die Justiz künftig aus Personal- und Platzproblemen Straftäter in die geschlossene Psychiatrie statt ins Gefängnis bringen könnte. Ein Krankenhaus ist selbstverständlich in erster Linie eine Behandlungs- und keine Verwahreinrichtung. Hier muss die Staatsregierung nachbessern.

Sinnvoll ist dagegen, dass potenzielle Straftäter erst mal aus dem Verkehr gezogen und untergebracht werden dürfen. Und nicht erst dann, wenn die angekündigte Straftat schon umgesetzt wurde. Es darf nicht sein, dass die Polizei keine Handhabe hat, wenn jemand öffentlich verkündet, einen anderen Menschen am liebsten „kaltmachen“ zu wollen – ohne dass eine konkrete Tatandrohung formuliert wird. Im PsychKHG heißt es: „Ziel der Unterbringung ist die Gefahrenabwehr.“ Mit Blick auf Leib und Leben bedrohter Personen ist das eine durchaus wünschenswerte Neuerung.

Kommentare (2)

  1. marmali am 21.04.2018
    "In allen Fällen handelt es sich nach Polizeiangaben um psychisch kranke Täter" - Nicht jede "Wahnsinnstat" weist auf eine psychische Erkrankung hin! Und Verzweiflungstaten haben oft genug erfahrenes Unrecht, Ungerechtigkeit, Hoffnungslosigkeit... ausgelöst durch massive soziale Mißstände als Ursache. Unsere "christliche" Gesellschaft und ein Grossteil unserer Politiker gehören einmal gründlich durchleuchtet bezw. auf die Couch... Bayern hat bereits jetzt die höchste Selbstmordrate. Das kommt heraus, wenn dieses Land von Politikern regiert wird, deren einziges Ziel es ist, die AfD rechts zu überholen.
    hmm
  2. hahaha am 20.04.2018
    Herr Paul, hoffentlich entfährt Ihnen in einem Anfall von Wut ein entsprechender Spruch und der Richtige hört den. Dann viel Spass in der Unterbringung!
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