Politik

Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Deggendorf: Asylbewerber Im Schnee. (Foto: Armin Weigel/dpa)

04.01.2016

Sind Flüchtlingsobergrenzen machbar?

Die BSZ erklärt: 200 000 Flüchtlinge sollen pro Jahr nach Deutschland kommen dürfen - und kein einziger mehr. So will es CSU-Chef Seehofer. Aber ginge das rechtlich überhaupt?

Darf ein Staat einen Flüchtling einfach abweisen - nicht weil dieser keinen Schutzanspruch hätte, sondern weil schon zu viele Asylbewerber im Land sind? Ja, freilich, meint die CSU. Bis hierhin und nicht weiter: So ein Signal wünscht sich Parteichef Horst Seehofer in der Flüchtlingskrise und nennt erstmals eine konkrete Zahl für eine mögliche Obergrenze: maximal 200 000 Asylbewerber pro Jahr. Diese Zahl sei verkraftbar, alles darüber zu viel, meint er.

Wie ist denn die Rechtslage?
Es gibt verschiedene Vorgaben, an die Deutschland gebunden ist. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht - verankert in Artikel 16 a des Grundgesetzes: Wer in seiner Heimat politisch verfolgt wird, darf in Deutschland Zuflucht suchen. Das gilt ohne Begrenzung nach oben. Ausgenommen sind nur Menschen aus "sicheren Herkunftsstaaten". Außerdem gibt es mehrere internationale Abkommen - wie die Genfer Flüchtlingskonvention, die EU-Menschenrechtskonvention oder die EU-Grundrechtecharta -, die Menschenrechte und Schutzstandards für Asylsuchende festschreiben. Auch Deutschland muss sich daran halten.

An was zum Beispiel?
In der Genfer Flüchtlingskonvention (Artikel 33) ist etwa das Verbot verankert, einen Flüchtling "auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten" auszuweisen oder zurückzuweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit bedroht wäre. In der EU-Grundrechtecharta (Artikel 19) ist festgeschrieben, dass "Kollektivausweisungen" nicht zulässig sind und dass niemand in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen werden darf, in dem ihm Todesstrafe, Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung drohen.

Was bedeutet das für eine Obergrenze? Könnte der Staat - rein rechtlich - die Zahl der Asylbewerber begrenzen, die ins Land dürfen?

Zahlreiche Experten sagen Nein. Das Deutsche Institut für Menschenrechte etwa meint, eine solche Obergrenze wäre mit den Grund- und Menschenrechten, dem internationalen Flüchtlingsrecht und EU-Recht nicht vereinbar. Das Grundgesetz in diese Richtung zu ändern wäre demnach unzulässig. Und den internationalen Verpflichtungen könne sich Deutschland nur entziehen, wenn der Staat ganz aus den Abkommen ausstiege - ein Schritt, der nach Einschätzung des Instituts "irreparablen Schaden" anrichten würde.

Und was meinen andere?
Auch ein Gutachten des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass das geltende EU-Asyl- und Flüchtlingsrecht keine Regelungen enthalte, "die eine zahlenmäßige Begrenzung der Aufnahme von international Schutzsuchenden vorsehen". Eine EU-weite Obergrenze wäre laut Gutachten ebenfalls "problematisch". So müssten zur Durchsetzung einer Obergrenze zum Beispiel pauschal größere Gruppen von Menschen abgewiesen werden, ohne die individuelle Situation jedes einzelnen zu prüfen. Dem stehe aber das Verbot von "Kollektivausweisung" entgegen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl warnt, Obergrenzen seien nur in Verbindung mit massiven Menschenrechtsverletzungen machbar.

Wie argumentiert die CSU?
Aus CSU-Sicht könnte Deutschland problemlos eine Obergrenze für die Flüchtlingsaufnahme erklären. Die Argumentation der Christsozialen: Im Grundgesetz sei zwar der Anspruch auf Asyl zahlenmäßig nicht beschränkt. Doch das Asylrecht gelte nur für diejenigen, die in ihrer Heimat persönlich verfolgt würden. Das treffe auf den Großteil der Kriegsflüchtlinge aus Syrien und anderen Ländern nicht zu - sie erhalten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Doch in dieser Konvention - und in anderen internationalen Abkommen - sei nicht vorgeschrieben, dass ein Staat unbegrenzt Kriegsflüchtlinge aufnehmen müsse. Außerdem legten Staaten wie die USA bereits seit Jahrzehnten Kontingente fest, wie viel Kriegsflüchtlinge sie aufnehmen wollen.

Und wie wäre es praktisch mit einer Obergrenze?

Ohne Zäune, Mauern und ein gigantisches Polizeiaufgebot wäre eine Flüchtlingsobergrenze gar nicht durchzusetzen, wenden die Kritiker ein. Auch die aktuelle Lage bei der Flüchtlingsverteilung in Europa gibt zu denken: Schon heute gilt eigentlich die Regel, dass Flüchtlinge in den EU-Staat zurück müssen, über den sie nach Europa eingereist sind. Soweit die Theorie. In der Praxis funktioniert das sogenannte Dublin-System längst nicht mehr. Besonders viele Flüchtlinge kommen über Griechenland in die EU, doch dorthin schickt Deutschland seit langem niemanden mehr hin zurück - wegen der katastrophalen Aufnahmebedingungen für Asylbewerber. Zum Teil nehmen EU-Staaten Flüchtlinge auch einfach nicht zurück, andere winken Asylsuchenden munter weiter in Nachbarländer. Auch bei Abschiebungen in einige Herkunftsländer hakt es mächtig. Angesichts dieser Probleme ist fraglich, wie es gelingen sollte, ein neues System der Begrenzung und Abweisung in Europa durchzusetzen. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.