Politik

Der SPD-Kanzlerkandidat und Parteivorsitzende, Martin Schulz, präsentiert das neue Steuerkonzept der SPD. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

19.06.2017

Soli nur für Gutverdiener

Die SPD hat ihr Steuerkonzept für das Wahlprogramm vorgelegt - sie plant eine Reichensteuer ab 250 000 Euro. Finanzminister Söder: "Ist nur klassische Umverteilung"

Die SPD will den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2020 für untere und mittlere Einkommen abschaffen und Top-Verdiener stärker belasten. Nach dem vorgestellten Steuerkonzept für das Wahlprogramm soll der Wegfall des Solizuschlages die Steuerzahler um zehn Milliarden Euro entlasten. Zugleich soll der sogenannte Spitzensteuersatz von 42 Prozent für Ledige erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60 000 Euro greifen und nicht wie bisher bei rund 54 000 Euro. Dies entlaste Arbeitnehmer um weitere zwei Milliarden Euro, heißt es.

Um dies finanzieren zu können, soll der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent angehoben werden, der dann ab 76 200 Euro zu versteuerndem Einkommen für einen Single greift. Auch die sogenannte Reichensteuer von drei Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz soll ab 250 000 Euro fix erhoben werden. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz sagte: "Wir haben solide gerechnet und versprechen nichts, was wir nicht halten können." Insgesamt beliefen sich die Entlastungen auf 15 Milliarden Euro pro Jahr. Zugleich solle der Bund 30 Milliarden Euro investieren können. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) kritisierte, das SPD-Konzept bleibe hinter den möglichen Entlastungsmöglichkeiten zurück. "Gut ist, dass die SPD endlich anerkennt, dass Steuerentlastungen notwendig sind und man gerade in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen dem Bürger etwas zurückgeben muss", sagte er. Söder fügte jedoch hinzu: "Schlecht ist, dass die SPD wieder Steuererhöhungen ins Spiel bringt, gerade für die Leistungsträger der Gesellschaft. Am Ende wieder typisch SPD: klassische Umverteilung."
(dpa)

Das Steuerkonzept der SPD: die Kernpunkte
SOLIDARITÄTSZUSCHLAG:
Die SPD will den Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuerschuld ab 2020 für untere und mittlere Einkommen abschaffen. Vom teilweisen Wegfall können laut SPD Singles profitieren, die 52 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (Ehepaare: 104 000 Euro) zur Verfügung haben. Um das zu erreichen, werden die Freigrenzen angehoben. Heute wird der "Soli" erst ab einer Freigrenze von 972 Euro für Ledige (Verheiratete: 1 944 Euro) erhoben. Wer also als Single mehr als 17 000 Euro (34 000) vom Einkommen zu versteuern hat, für den wird bisher der "Soli" fällig. Entlastung: zehn Milliarden Euro.

SPITZENSTEUERSATZ:
Derzeit greift für Ledige ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54 058 Euro der landläufig Spitzensteuersatz genannte Tarif von 42 Prozent. Dieser muss nicht auf das Gesamteinkommen gezahlt werden, sondern nur auf die Einkünfte ab eben 54 058 Euro.
Nach dem SPD-Konzept soll der Satz von 42 Prozent für Ledige erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60 000 Euro greifen. Dies entspreche einem Bruttoeinkommen von etwa 70 500 Euro für Ledige (141 000). Entlastung: rund zwei Milliarden.
Um die Entlastungen finanzieren zu können, will die SPD den Spitzensatz auf 45 Prozent anheben, der dann ab 76 200 Euro zu versteuerndem Einkommen für einen Single greift. Dies betreffe Bruttoeinkommen von etwa 87 000 für Ledige (174 000).

"REICHENSTEUER":
Bei Top-Verdienern ist derzeit ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 256 303 Euro an (Ledige) die "Reichensteuer" von 45 Prozent fällig. Dieser Drei-Prozentpunkte-Zuschlag auf den Spitzensteuersatz soll künftig ab 250 000 Euro fix erhoben werden.

MEHRWERTSTEUER:
"Besondere Privilegien für einzelne Interessengruppen" wie der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent sollen "zurückgenommen" werden. Als Beispiel wird die Ausnahme für Hoteliers genannt ("Mövenpick-Steuer"), die die schwarz-gelbe Koalition eingeführt hatte. Auch andere Subventionen würden geprüft.

ERBSCHAFTSTEUER:
"Sehr große" Erbschaften sollen höher belastet werden, es soll weniger Ausnahmen geben.

FINANZTRANSAKTIONSSTEUER:
Die Umsatzsteuer auf Finanzgeschäfte soll auf europäischer Ebene angegangen werden.

ZU BEACHTEN IST:
- Als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer dient das zu versteuernde Einkommen, das deutlich vom Jahresbruttoverdienst abweichen kann - unter anderem wegen der Freibeträge oder Werbungskosten. Die Tarifeckwerte verdoppeln sich, wenn Steuerpflichtige zusammenveranlagt werden. Steuerpflichtige sind nicht gleich Personen. Beim Splitting gelten also zwei Personen als ein Steuerpflichtiger.
- Es muss auch zwischen dem Grenzspitzensteuersatz von 42 Prozent und dem Durchschnittssteuersatz unterschieden werden. Während der Grenzsteuersatz nur die Belastung eines zusätzlich verdienten Euro ausdrückt, kann die steuerliche Gesamtlast etwa von Arbeitnehmern nur mit dem Durchschnittssatz ermittelt werden. 

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