Politik

Viele Sehbehinderte sind im Haushalt auf Unterstützung angewiesen – bezahlen müssen sie diese im Freistaat bisher aus eigener Tasche. (Foto: dpa)

28.03.2017

Staatliche Unterstützung für schwer Sehbehinderte

Für hochgradig sehbehinderte Menschen in Bayern sollen ab 2018 jährlich zwölf Millionen Euro zur Verfügung stehen

Donata Friederici hat ein Restsehvermögen von zwei Prozent. Um einzelne Buchstaben zu erkennen, muss sie ihren Kopf wie einen Scheibenwischer hin und her bewegen. Die Blindenschrift beherrscht sie noch nicht. Friederici ist eine von 5518 hochgradig sehbehinderten Menschen in Bayern, die aufgrund verschiedener Krankheiten erst im Laufe ihres Lebens einen Großteil ihres Augenlichts verloren. Doch trotz des hohen Assistenz- und Hilfebedarfs, hatten sie bisher alle keinen Anspruch auf einen staatlichen Nachteilsausgleich: Bisher stand nur vollständig erblindeten oder taubblinden Menschen ein Blindengeld nach dem bayerischen Blindengeldgesetz zu. Jetzt können hochgradig sehbehinderte Menschen in Bayern nach langen Diskussionen mit finanzieller Unterstützung durch den Freistaat rechnen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München, dafür ab 2018 jährlich 12 Millionen Euro bereitzustellen.

Betroffenen können mit 176 Euro pro Monat rechnen

Bislang erhalten nur Sehbehinderte mit einer Sehkraft von maximal zwei Prozent das sogenannte Blindengeld in Höhe von derzeit 579 Euro. Die Opposition fordert seit langem, dass auch schwer sehbehinderte Menschen mit einer Sehkraft zwischen zwei und fünf Prozent eine anteilige Unterstützung bekommen sollen. Das hatte die CSU zwar seit längerem versprochen, aber nie in die Tat umgesetzt - bis jetzt.

«Rund 8500 Menschen in Bayern sind hochgradig sehbehindert und brauchen teure Hilfen zur Bewältigung des Alltags», erklärte Sozialministerin Emilia Müller (CSU) nun nach der Kabinettssitzung. «Auch sie wollen wir mit einem Sehbehindertengeld unterstützen.» Die Betroffenen sollen künftig 176 Euro pro Monat vom Freistaat bekommen. (BSZ/dpa)

INFO: Leben mit Sehbehinderung
Laut Gesetz ist ein Mensch sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge trotz Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als 30 Prozent eines Menschen mit gesunden Augen erkennt. Zumindest Radfahren ist dann unter Umständen noch erlaubt. Wer weniger als 5 Prozent sieht, gilt als hochgradig behindert, ab weniger als zwei Prozent als blind.

Die häufigsten Erkrankungen in Deutschland sind die Linsentrübung „Grauer Star“, die mit einem Verlust der Sehschärfe einhergehende „Altersabhängige Makula-Degeneration“, der zur Erblindung führende „Grüner Star“, die „Diabetische Netzhauterkrankung“ infolge eines Diabetes, die erbliche Netzhauterkrankung „Retinitis Pigmentosa“ und die Farbfehlsichtigkeit wie die Farbenblindheit.

Für sehbehinderte Menschen gibt es Schulungen von Rehabilitationslehrern für „Lebenspraktische Fähigkeiten“ und zur „Orientierung und Mobilität“. Dazu gehören Tipps für sicheres Gehen, Einkaufen, Körperpflege und den Haushalt. Außerdem wird der Umgang mit Hilfsmitteln wie Lupen, Lupenbrillen, Fernrohrlupen, Fernrohrbrillen, Monokularen, Kantenfiltergläsern und Bildschirmlesegeräten trainiert.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen hängt vom Sehvermögen ab. Wer sich trotz erheblicher körperlicher Beeinträchtigung im Straßenverkehr bewegt, ist zu einer Kennzeichnung durch Armbinden, Blindenstock oder Blindenhund verpflichtet – das betrifft auch sehbehinderte Fußgänger. Ansonsten sind sie bei einem eventuellen Unfall mitschuldig. Mehr unter www.bbsb.de. (loh)

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