Politik

Das Bundesverfassungsgericht hält ein grundsätzliches Kopftuchverbot für Lehrkräfte für nicht vereinbar mit der Religionsfreiheit. (Foto: dpa)

16.03.2015

Streit um Kopftuch-Urteil

Wegweisendes Urteil oder Irrweg? Die Karlsruher Entscheidung ist in Bayern heiß umstritten

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kopftuch-Erlaubnis für muslimische Lehrerinnen wird auch in Bayern weiter heftig diskutiert. Enttäuscht von den Karlsruher Richtern zeigte sich der Integrationsbeauftragte der bayerischen Staatsregierung, Martin Neumeyer. Vielen Menschen werde es schwerfallen, die Argumentation der Karlsruher Richter nachzuvollziehen: "Hier wird ein Fass aufgemacht, an dem in den letzten Jahren aus guten Gründen nicht mehr gerührt worden war." Das Kopftuch sei vielfach Ausdruck nicht nur einer religiösen Überzeugung, sondern auch eines politischen Weltbildes, in dem die Scharia über staatlichen Gesetzen stehe, sagte der CSU-Politiker.  
Dem widersprach die religionspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Ulrike Gote. Nach ihren Worten ist "das Kopftuch nicht automatisch gleichzusetzen mit religiösem Fundamentalismus". Die Grünen-Politikerin begrüßte die Karlsruher Entscheidung als "ein positives Signal für die Religionsfreiheit in unserem Land".  

Was sind die Konsequenzen für Bayern?

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag das pauschale Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen gekippt. Dieses sei nicht mit der Verfassung vereinbar. Konkret ging es um ein entsprechendes Verbot im Landesschulgesetz von Nordrhein-Westfalen. Aber auch in Bayern und sechs weiteren Bundesländern gelten entsprechende Verbote. Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollten die Länder prüfen, ob Kopftuchverbote im öffentlichen Dienst generell noch sinnvoll sind.
Das bayerische Kultusministerium unter CSU-Minister Ludwig Spaenle will das Karlsruher Kopftuch-Urteil genau prüfen. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hatte am Freitag betont: "Bayern ist und bleibt ein christlich geprägtes Land, daran lassen wir nicht rütteln." Man werde "alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit das Christentum bei uns in Bayern privilegiert bleibt". Damit stieß Scheuer auf Widerspruch der Grünen-Landtagsabgeordneten Gote. "Eine Privilegierung christlicher Traditionen widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen", betonte die Grünen-Politikerin.
Das bayerische Kultusministerium verwies darauf, das Urteil beziehe sich auf das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen. Das Kopftuch-Verbot in Bayern sei vom bayerischen Verfassungsgerichtshof 2007 als verfassungskonform eingestuft worden. Im Artikel 59 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen heißt es: "Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist."
Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger hält das Karlsruher Urteil für einen Fehler. "Der Trend 'Kreuze raus aus den Schulen, Kopftücher rein' setzt sich fort", sagte er. "Das ist bei aller gut gemeinter Toleranz ein Fehler."
Die Vorsitzende der Katholischen Erziehergemeinschaft (KEG) in Bayern, Ursula Lay, sprach sich ebenfalls für eine Beibehaltung des Kopftuchverbotes an bayerischen Schulen aus. (dpa)

Kommentare (3)

  1. HeGe am 17.03.2015
    Putzig.
    Dann dürfen zukünftig auch Nonnen nur noch unbehaubt an bayerischen Schulen unterrichten?
  2. Renate am 16.03.2015
    Was muss sich die EU vom Islam
    noch gefallen lassen.
    Darf ich auch mit kurzen Hosen, in moslemische
    Kirchen?
    Wo leben wir denn?
  3. Roland am 16.03.2015
    Fehlurteil!
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