Politik

07.11.2014

Tarifeinheit: Nicht um jeden Preis

Ein Kommentar von Tobias Lill

Es war ein langer und blutiger Weg: Noch im vergangenen Jahrhundert wurden Menschen hierzulande von der Polizei erschossen, nur weil sie sich zu Gewerkschaften zusammenschlossen oder streikten. Es ist deshalb wenig verwunderlich, wenn neben Spartengewerkschaften und Linken selbst Verdi-Funktionäre das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geplante Tarifeinheitsgesetz erst einmal ablehnen.

Die Verteilungskämpfe haben sich verschärft


Doch anders als von Gegnern des Gesetzes suggeriert, droht kein Generalangriff auf das Streikrecht. Noch im Sommer kolportierte Pläne, nur mehr der stärksten Gewerkschaft in einem Betrieb das Recht auf Arbeitskämpfe zuzugestehen, hat Nahles längst beerdigt. Die SPD-Frau tritt nun vielmehr an, die Folgen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zu korrigieren. Das hatte 2010 den Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ gekippt. Seither haben sich die Verteilungskämpfe innerhalb der Belegschaften in mehreren Branchen deutlich verschärft. Statt, wie die DGB-Gewerkschaften, versuchen, auch für leicht ersetzbare Mitarbeitergruppen möglichst viel rauszuholen, sind Cockpit und Co oft allein auf das Wohl ihrer eigenen Klientel bedacht. Piloten sahnen ab, und auch Lokführer verdienen gemessen an ihrer Ausbildung nicht schlecht – während etwa Sicherheitsleute in Zügen oft zu Dumpinglöhnen schuften. Geht es nach GDL-Raufbold Claus Weselsky, dürfte es bald auch innerhalb einer Berufsgruppe mehr Missgunst geben, weil etwa der bei seiner Gewerkschaft organisierte Zugbegleiter trotz gleicher Arbeit mehr verdienen könnte als der EVG-Kollege.

Streiks von Mini-Gewerkschaften dürfen keinesfalls verboten werden


Nahles will das verhindern. Während in Bereichen, in denen die DGB-Gewerkschaften mangels Mitgliedern keine tarifpolitischen Ambitionen haben, weiterhin die Spartengewerkschaften über Löhne verhandeln, soll im Streitfall künftig das Mehrheitsprinzip gelten: Wer die meisten Mitglieder in einem Betrieb hat, darf Tarifverträge abschließen. Um am Ende nicht ohne jeglichen Einfluss dazustehen, wäre die GDL – so zumindest die Theorie – gezwungen, mit der EVG und der Bahn einen Kompromiss zu suchen. Davon könnten die Mehrzahl der Beschäftigten und die Reisenden profitieren. Doch Vorsicht: Das Gesetz darf keinesfalls dazu führen, dass Gerichte Streiks von Mini-Gewerkschaften für unverhältnismäßig erklären. Hier muss Nahles Vorkehrungen treffen. Sonst wäre der Preis der Tarifeinheit zu hoch.

Kommentare (1)

  1. Zitrone am 07.11.2014
    Bei der ganzen Diskussion darf doch nicht unterschlagen werden, dass es die Arbeitgeber waren, die sich aus der Flächentarifbindung gelöst haben. Sie haben Tochtergesellschaften gegründet, um zu Billiglöhnen arbeiten zu lassen. Und bei der Bahn ist es die Bundespolitik, die jedes Jahr einen Gewinn von 500 Millionen Euro einfordert. Diesen zahlen die Bahnreisenden und die Mitarbeiter vor allem. Mein Respekt gilt dem GDL Chef, der nicht einknickt und diese z.T. hasserfüllten Kommentare erschrecken mich, auch der Begriff im Artikel "Raufbold" ist völlig deplaziert. Sind wir schon wieder oder immer noch soweit, dass wir vor der Obrigkeit kuschen. Ich wünsche mir mehr, sehr viel mehr, von dem Mut der Menschen in 1989.
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