Politik

2014 gab Bayern für seine Pensionäre 4,2 Milliarden Euro aus, 2050 werden es mindestens 11,4 Milliarden sein. (Foto: dpa)

17.07.2015

Unerschütterliche Bierruhe

Die Ausgaben für Bayerns Pensionäre steigen bis 2050 auf 11,4 Milliarden Euro – kein Problem, heißt es aus dem Ministerium

Die Zahlen klingen in höchstem Maße alarmierend. 100 000 Ruhestandsbeamte hatte der Freistaat im Jahr 2006 zu versorgen, 2040 werden es 178 000 sein. Erst dann sinkt ihre Zahl wieder. 2014 gab Bayern für seine Pensionäre 4,2 Milliarden Euro aus, 2050 werden es mindestens 11,4 Milliarden sein. Ein „Horrorszenario“? „Eine Überlastung des Haushalts durch die Altersversorgung der Ruhestandsbeamten wird nicht eintreten“, erklärt mit unerschütterlicher Bierruhe Ministerialdirigent Alexander Voitl im Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Die Finanzierung der Pensionen bewege sich „im grünen Bereich“.

Die Gründe für die Gelassenheit des Spitzenbeamten aus dem Finanzministerium liegen in den Tiefen des aktuellen Versorgungsberichts. Denn obwohl deutlich mehr Berechtigte zu bedienen sein werden, bleibt der Anteil der für die Pensionen im Staatshaushalt reservierten Mittel bis auf eine Spitze um das Jahr 2030 herum nahezu konstant bei gut neun Prozent. Die Prognose geht nämlich davon aus, dass das Haushaltsvolumen bis 2050 ebenso um das etwa 2,5-Fache steigen wird wie die Pensionslasten. An der Versorgungsquote ändert sich damit praktisch nichts.

Abbau der Staatsschulden und steigende Steuereinnahmen sollen mehr Spielraum bringen

Sorgen bereitet nur die Spitzenbelastung, die 2031 ein Quote von 10,9 Prozent erreichen würde. Dieser Ausgabengipfel wird laut Voitl jedoch mit dem Pensionsfonds „untertunnelt“, der durch jährliche Einzahlungen bis 2023 auf 3,7 Milliarden Euro gemästet sein soll. Aus ihm werden dann Beträge entnommen, um die Belastung für die laufenden Haushalte konstant zu halten. Dämpfend auswirken sollen sich zudem die von 75 auf 71,5 Prozent des letzten Gehalts abgesenkte Pensionsobergrenze sowie die Anhebung des Pensionseintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Mehr Spielraum sieht Voitl dank des geplanten Abbaus der Staatsschulden. Dadurch könnten kostentreibende Effekte wie die höhere Lebenserwartung ausgeglichen werden.

Zur weiteren Entspannung trägt die seit Jahren rückläufige Quote der Frühpensionierungen bei. 2014 seien 14,5 Prozent der Pensionierten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden, berichtet Voitl. Das sei der „historisch niedrigste Wert“ gewesen. Das Durchschnittsalter bei Pensionseintritt sei seit 2007 um 4,5 auf 62,8 Jahre gestiegen und liege damit deutlich über den 61,3 Jahren bei Rentnern. „Der Bericht widerlegt die falsche These, wonach Beamte früher in den Ruhestand gehen als Beschäftigte in der freien Wirtschaft“, betont Voitl.

Während man bei der CSU von einer „zukunftsfesten Altersversorgung“ für die Beamten spricht und der Beamtenbund „keinen Grund zur Panikmache“ sieht, herrscht bei der Opposition Skepsis. Die fordert, die 2012 gestrichene Versorgungsrücklage wiederzubeleben. Jährlich 110 Millionen Euro in den Pensionsfonds zu zahlen, werde die Ruhestandsgehälter nicht dauerhaft absichern, warnt Stefan Schuster (SPD). Es reiche auch nicht, auf weiter steigende Steuereinnahmen und damit verbunden den Abbau der Staatsschulden zu setzen. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (2)

  1. Beiratsmitglied am 28.07.2015
    Zur Sicherung künftiger Versorgungsaufwendungen hat der Freistaat Bayern im Jahr 1999 für den Freistaat und die seiner Aufsicht unterliegenden selbständigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ein Sondervermögen unter dem Namen „Versorgungsrücklage des Freistaates Bayern errichtet. Ergänzend dazu wurde für den Freistaat Bayern zum 1.1.2008 das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Freistaates Bayern“ eingerichtet. Mit Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) vom 11.12.2012 (GVBl S. 613) wurden die Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Freistaates Bayern“ und „Versorgungsfonds des Freistaates Bayern“ zum 1.1.2013 unter dem neuen Namen „Bayerischer Pensionsfonds“ fusioniert. Diesem Sondervermögen werden jährlich 100 Mio. € aus dem Staatshaushalt (Art. 6 Abs. 1 BayVersRücklG) sowie die an den Freistaat Bayern bezahlten Versorgungszuschläge nach Art. 14 Abs. 2 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz zugeführt (Art. 6 Abs. 2 BayVersRücklG).(Vgl. Seite 1 des Geschäftsberichts 2013 – Bayerischer Pensionsfonds – vom 10. Juli 2014, z.B. FMBl 08/2014)
  2. Zitrone am 19.07.2015
    Wer hat denn die ganzen Beamten eingetellt, die nun plötzlich vom Himmel zu fallen scheinen? Und auf wessen Wunsch? Mehr Polizeibeamte für die Sicherheit, mehr Lehrer für eine bessere Bildung besonders in den Siebzigern. Und Überraschung, diese erreichen die Pensionsgrenze ohne vorher dem gestiegenen Stress zum Opfer gefallen zu sein. Und anders, als Nichtbeamte können diese keine Gehaltsbestandteile steuermndernd für Ihre Altersvorsorge zusätzlich anlegen, sind also allein auf die staatliche Altersversorgung angewiesen. Leider haben unsere Politiker seit zig Jahren vor diesem Kostenanstieg die Augen verschlossen, sonst hätten sie zumindest einen Teli der bei den Beamtengehältern eingesparten Beträge in einem Fond zinsbringend und haushaltsschonend angelegtl. Leider ist mir auch kein öffentliches Bekenntnis eines Sptizenpolitikers zu diesem Thema bekannt.
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