Politik

Das Bayerische Rote Kreuz bezeichnete die Helfergleichstellung im Ministerrat als Schließung einer "längst überfälligen Gerechtigkeitslücke". (Foto: dpa)

14.06.2016

Verabschiedung der "Helfergleichstellung" im Ministerrat

BRK: "Gerechtigkeitslücke wird geschlossen"

Das Bayerische Rote Kreuz begrüßt die heutige Entscheidung des bayerischen Kabinetts, mit einer Ergänzung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes eine "längst überfällige Gerechtigkeitslücke" in der Behandlung von ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften in Bayern zu schließen.

Mit den neuen Vorschriften, die jetzt noch vom Landtag verabschiedet werden müssen, erhalten künftig diejenigen ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen einen Freistellungs- und Lohnersatzanspruch, die von einer Integrierten Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen alarmiert und in den Einsatz geschickt werden. Bislang haben Unterstützungskräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen nur dann Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung, wenn sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden. „Künftig sollen auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistungen kommen, die etwa die Verpflegung und Betreuung für Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren müssen oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen“, erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Motivationsschub für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte

„Damit wird eine langjährige Forderung des BRK erfüllt“, sagt BRK-Präsident Zellner, der sich davon einen Motivationsschub für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte des BRK, vor allem der Bereitschaften, verspricht. „Es war nicht mehr vermittelbar, dass beim selben Einsatz die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren einen umfangreichen Ersatzanspruch haben und der BRK-Helfer nicht“, ergänzt Zellner.

Ob das vorgelegte Gesetz jetzt eine vollkommene Gleichstellung enthält, ist laut BRK noch im Rahmen der Verbandsanhörung genau zu prüfen. Zum Beispiel sei noch offen, wie man mit den Ausbildungszeiten umgeht. Wenig Verständnis hat Zellner für Haushaltsvorbehalte, wie sie zuletzt von der CSU im Haushaltsausschuss des Landtags zu hören waren. „Unsere Helfer retten ja auch nicht unter Vorbehalt, sondern engagieren sich vorbehaltlos, wie sie es beim Zugunglück in Bad Aibling und beim Hochwasser in Simbach bewiesen haben.“

BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk betont, dass die jetzt angekündigten Lohnersatzleistungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte nicht verwechselt werden darf mit einer Bezahlung von Ehrenamtlichen, die das BRK als ehrenamtlich geprägte Hilfsorganisation nach wie vor ablehnt. „Es geht uns nicht um Bezahlung ehrenamtlicher Leistung, sondern um Ausgleich von Lohnausfall unserer Leute“, erklärt Stärk. Ob die bisher bestehende Gerechtigkeitslücke wirklich ganz geschlossen wird, hängt in den Augen der SPD ebenfalls vom genauen Wortlaut des Gesetzentwurfs ab. "Wir werden aber mit Argusaugen darauf schauen, dass nicht neue Ungerechtigkeiten entstehen", versichert der SPD-Landtagsabgeordnete Paul Wengert, der auch Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes ist. (BSZ)

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