Politik

28.10.2011

Vom Unrecht im Rechtsstaat

Grüne fordern Entschädigung für ehemals verfolgte Homosexuelle

Es gibt einen Begriff für den Verlust von Wohnung, Arbeitsplatz und gesellschaftlichem Ansehen: sozialer Tod. Diesen erlebten viele Homosexuelle, gegen die in der Vergangenheit nach dem Paragrafen 175 Strafgesetzbuch ermittelt wurde. Jene, die man vor 1945 verfolgt hat, sind rehabilitiert. Nicht so die Opfer, die nach diesem Datum in der BRD und in der DDR wegen ihrer sexuellen Präferenz ins Visier der Justiz gerieten.
Letzteres will der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Volker Beck ändern. In seinem Antrag „Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten“ fordert er: „Die entsprechenden Urteile sind aufzuheben und die ihnen zugrunde liegenden Verfahren einzustellen.“ Von 1945 bis 1994 – als der Straftatbestand endgültig abgeschafft wurde – ist es allein in der Bundesrepublik zu etwa 100 000 Ermittlungsverfahren gekommen. In seinem Vorstoß beruft sich der Grünen-Politiker unter anderem auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Verurteilung von homosexuellen Handlungen als menschenrechtswidrig einstuft.
Das Kuriose an den Reaktionen auf Becks Vorstoß: Sämtliche Fraktionen im Bundestag geben ihm in der Sache Recht. Homosexuelle seien auch nach 1945 in beiden Teilen Deutschlands massiv diskriminiert und stigmatisiert worden, lässt sich die Einschätzung parteiübergreifend auf den Punkt bringen. Dennoch hat lediglich die Linke dem Antrag zugestimmt. Die Anderen berufen sich auf rechtssystemische Bedenken. Konkret: Bei der Abwägung der Grundsätze der Gewaltenteilung und der Rechtssicherheit auf der einen Seite und der der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde auf der anderen geben Union und FDP der Verfassung den Vorrang. Aus ihrer Sicht kann man Urteile eines Rechtsstaats nicht so einfach aufheben wie die der Nazi-Justiz. Ähnlich begründet die SPD ihre Enthaltung.

Grüne auf Länderinitiative


Auch Andreas Vogt, Bundesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) stimmt Beck nicht uneingeschränkt zu: „Vom menschlichen Standpunkt gebe ich ihm völlig Recht. Es ist ungut, dass jemand bis heute für etwas vorbestraft ist, das längst legal ist.“ Dennoch müsse die Causa mit Rücksicht auf den Rechtsstaat verfassungsrechtlich einwandfrei gelöst werden.
Ihnen hält Beck entgegen: „Ein Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass er sich selbst korrigieren kann. Deutschland muss sich dieser Vergangenheit stellen“, sagte er zur BSZ. Als nächstes wird sein Antrag im Rechtsausschuss des Bundestags beraten. Dass dort ein notwendiges Aufhebungsgesetz beschlossen werden wird, ist angesichts der Mehrheiten indes unwahrscheinlich.
Eventuell könnte eine Initiative auf Länderebene den Vorstoß beflügeln. „Vielleicht setzt Baden-Württemberg dieses wichtige Thema im Bundesrat auf die Agenda“, sagt Claudia Stamm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag. Auch Christa Steiger, Sozialpolitikerin der SPD-Landtagsfraktion, vertritt die Meinung: „Wenn man bedenkt, dass wir als SPD das Partnerschaftsgesetz vorangebracht haben, kann man nicht dagegen sein.“(Alexandra Kournioti)

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