Politik

In Sachen Vorratsdatenspeicherung schlägt Bayern einen Sonderweg ein. (Foto: dpa)

15.12.2015

Vorratsdaten für Geheimdienste

Die Staatsregierung will den Verfassungschutz auf die Vorratsdatenspeicherung zugreifen lassen. Die Landtags-Grünen drohen mit Verfassungsklage

Das Kabinett hat einen Entwurf für die Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Zu den zentralen Änderungen gehören eine enge Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Polizei- und Sicherheitsbehörden sowie neue Rahmenbedingungen für den Einsatz von V-Leuten. Vor allem dürfen V-Leute von ihrer Tätigkeit nicht den Lebensunterhalt bestreiten. Innenminister Joachim Herrmann teilte mit: "Die verheerenden Anschläge in Paris am 13. November 2015 haben uns deutlich vor Augen geführt, dass eine funktionsfähige Sicherheitsarchitektur für eine freiheitliche Demokratie überlebenswichtig ist." Mit dem novellierten Verfassungsschutzgesetz will man wir die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes auch in Zukunft sicherstellen. Als "das Gebot der Stunde" bezeichnete Herrmann die verstärkte Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden. "Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht der Übermittlung von Informationen des Verfassungsschutzes an die Polizei durch sein Urteil zum Antiterrordateigesetz sehr enge Grenzen gezogen", schränkte Herrmann ein. "Daran mussten wir uns bei der Abfassung des Gesetzes ausrichten."

Herrmann: "Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen als die Polizei"

Neu ist allerdings die Befugnis des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, künftig auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen. Herrmann: "Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden." Man setze mit dieser Entscheidung ein klares politisches Signal und "fordern, dass auch der Bund und die anderen Länder diesem Beispiel folgen", so Herrmann. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte immer wieder versichert, Geheimdienste bekämen keinen Zugriff auf die Daten. In den Augen der Landtags-Grünen ist das Vorhaben der Staatsregierung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. "Mit seinem Vorstoß, bewegt sich CSU-Innenminister Herrmann mindestens in einer rechtlichen Grauzone", betonte deren innenpolitische Sprecherin Katharina Schulze. Diese Maßnahme vertoße "gegen das Trennungsgebot, nach dem Aufgaben der Polizei und der Nachrichtendienste strikt voneinander separiert werden müssen", so die Grüne weiter. "Sollte es zu einer Umsetzung kommen, behalten wir uns ausdrücklich eine Klage vor dem zuständigen Verfassungsgericht vor." (BSZ)

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