Politik

War die Umfragepraxis von Seehofers Staatskanzlei rechtens? Das klären derzeit: das Bundestagspräsidium, der bayerische Oberste Rechnungshof sowie die Münchner Staatsanwaltschaft. (Foto: ddp)

13.08.2010

Was Regierungen dürfen - und was nicht

Umfragen-Affäre: Dass Regierungen die Sonntagsfrage nicht stellen dürfen, haben Rechnungshöfe bereits klargemacht

Krise? Welche Krise? Am Tag, nachdem die SPD die bemerkenswerte Umfragepraxis der Staatskanzlei öffentlich gemacht hatte, beschäftigte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) vor allem ein Thema nicht: die Umfragepraxis der Staatskanzlei. Die SPD hat daraus immerhin den Vorwurf der verdeckten Parteienfinanzierung abgeleitet. Von morgens bis abends saß Seehofer an jenem Donnerstag vergangener Woche mit Finanzminister Georg Fahrenschon und dessen Staatssekretär Franz Pschierer (beide CSU) in der Regierungszentrale. Das Trio klärte Haushaltsfragen.
„Es gibt kein Krisenszenario“, stöhnen Beamte in der Regierungszentrale. Befremden auch in der CSU: „Ich sehe kein Krisenmanagement“, staunt ein führender Landtagsabgeordneter. Dass Seehofer am Wochenende die Flucht nach vorn antrat und erklärte, er würde „es wieder so machen“, sorgte in der Partei durchweg für Kopfschütteln. Für Seehofer in die Bresche geworfen hat sich ohnehin keiner: Sein Kabinett schwieg; einzig Generalsekretär Alexander Dobrindt nannte die Umfragepraxis „völlig in Ordnung“. Ausgerechnet einer der ranghöchsten Parteileute also rechtfertigte eine Praxis, von der, folgt man der SPD-Linie, unzulässigerweise auch die Partei profitiert hat.
Denn offenkundig hat die Staatskanzlei jedenfalls in der „Resonanzstudie“ 2008 konkret nach den Wahlabsichten der Bürger gefragt, also danach, welche Partei im Fall einer Wahl die Mehrheit bekäme.
Dass eine Regierung genau das nicht darf, betont neben anderen der Parteienrechtler Hans Herbert von Arnim: „Eine Regierung darf nicht parteilich tätig werden.“ Dies ergebe sich aus „einer Fülle von Urteilen der Verfassungsgerichte“, sagte Arnim der Staatszeitung.
Und auch Landesrechnungshöfe haben das bereits mehrfach klargestellt. So schrieb etwa der sächsische Landesrechnungshof in „Handreichungen“ an die Landtagsfraktionen im Jahr 2004: „Die politische Parteie betreffenden Fragen, insbesondere die nach den Wahlabsichten der Bürger (...) dürfen von den Fraktionen ebenso wenig bezahlt werden wie von der Regierung.“ Und ein „Leitfaden“ des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen hält fest: „Meinungsumfragen, zum Beispiel (...) als so genannte Sonntagsfrage (...), müssen von den Parteien gestellt und finanziert werden.“
Auf Bundesebene wiederum stellte das Kanzleramt via „Organisationserlass“ bereits 1977 klar, was Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung sein dürfe. Darunter findet sich zwar die „Erforschung der öffentlichen Meinung als Entscheidungshilfe für die politische Arbeit der Bundesregierung“. Der konkrete Punkt „Wahlabsichten“, also das Stellen der Sonntagsfrage, ist aber nicht darunter.
Die Sonntagsfrage, sagte eine Sprecherin der Bundesregierung der BSZ, werde vom Presse- und Informationsamt der Regierung grundsätzlich nicht gestellt. Man erhebe „losgelöst keine Daten, die im Zusammenhang mit Parteien und deren Wahlchancen stehen“. Es werde lediglich mit Blick auf einzelne Sachthemen untersucht, wie das jeweilige Vorhaben bei Anhängern verschiedener Parteien ankomme: So könne zum Beispiel gefragt werden, ob sich eher Anhänger der Union, der Grünen oder der SPD für bestimmte Vorhaben im Bereich Gesundheitspolitik erwärmten.


Edmund Stoibers cosi-fan-tutte-Argument


Bayerns Staatsregierung indes ging darüber hinaus und erfuhr 2008 von GMS, wieviel Prozent der Bürger welche Partei wählen würden, wenn am Sonntag eine Wahl anstünde. Ob das in Ordnung war, prüfen inzwischen neben dem für die Parteienfinanzierung zuständigen Bundestagspräsidium auch der Bayerische Oberste Rechnungshof und die Münchner Staatsanwaltschaft. Sie alle eruieren, ob unzulässigerweise Erkenntnisse gewonnen werden sollten, von denen neben der Regierung auch die Partei profitiert hat – die derlei selbst hätte bezahlen müssen.
Seehofers Verteidigungsstrategie läuft bislang darauf hinaus, dass er ja so explizit nicht gefragt habe. Daraus würde folgen: GMS hätte die insgesamt 1002 befragten Bürger ohne konkreten Auftrag – und damit für die Staatskanzlei gratis – danach gefragt, wen sie wählen wollen.
Drei Studien hat die Staatskanzlei auf Drängen der SPD bereits herausgerückt; geht es nach SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher, sollen weitere Untersuchungen aus früheren Jahren folgen.
Ins Visier der Opposition gerät damit zunehmend Seehofers Vorvorgänger Edmund Stoiber. Der hatte 2006 eine GMS-Umfrage zur Familienpolitik verantwortet. Das Institut trennt bei den Antworten fein säuberlich zwischen der Gesamtbevölkerung und CSU-Wählern. Laut Rinderspacher ist bereits das „eindeutig unzulässig“. Einen offenen Brief des SPD-Mannes beantwortet der Jurist Stoiber lässig mit dem cosi-fan-tutte-Argument: Auch Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) habe das – neben anderen – so praktiziert.
Aus der Regierungszentrale verlautet derweil, dass die Vermengung von Partei- und Regierungsarbeit unter Stoiber erst erblühte: „Das begann 2000, im Vorfeld von Stoibers Kanzlerkandidatur“, entsinnt sich ein erfahrener Staatskanzleimann. Von da an seien etwa Parteitagsreden zunehmend in der Staatskanzlei geschrieben worden. Und auch die konzeptionelle Vorbereitung von Parteitagen sei häufig dort erfolgt. Ein Verdacht, den Markus Rinderspacher ohnehin hegt: Er argwöhnt, „dass Stoiber seine Kanzlerkandidatur 2002 und die Landtagswahl 2003 demoskopisch systematisch vorbereiten ließ“.
Der Verdruss beim Koalitionspartner FDP ist unterdessen noch immer groß. Die Liberalen sind sauer, weil GMS der Staatskanzlei in der Studie aus dem Jahr 2008 riet, neben SPD und Grünen auch die FDP – und damit den Koalitionspartner der CSU – zu attackieren. Die von der FDP gewünschte Klärung im Koalitionsausschuss ist nicht in Sicht. Während der Wirtschaftsminister und Vize-Ministerpräsident Martin Zeil in einem Interview abstritt, dass die Koalition in Gefahr sei, sagte Fraktionschef Thomas Hacker der BSZ: „Wir halten uns alle Optionen offen, die eine selbstständige Partei hat.“
Worst case für die CSU wäre indes der Rücktritt Seehofers. Man müsste dann schon wieder einen Regierungschef suchen – den dritten innerhalb von drei Jahren. Doch keiner der selbsternannten Kronprinzen oder -prinzessinnen verfügt derzeit über eine größere Fan-Gemeinde.
Sollte die Staatskanzlei tatsächlich gegen das Parteienfinanzierungsgesetz verstoßen haben, müsste Seehofer möglicherweise den Hut nehmen. Übersteht er die Affäre aber, sitzt er fester im Sattel als zuvor: „Wenn er das durchsteht“, sagt einer aus dem Kreis der Seehofer-Antagonisten in der CSU, „ist er gefestigt.“
(Waltraud Taschner)

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