Politik

Eingezogene Gewehre im Waffenmuseum des bayerischen Landeskriminalamt in München. (Foto: dpa)

13.05.2015

Weniger Waffenbesitzer in Bayern

Innenminister Herrmann: Rückgang um 40 Prozent in fünf Jahren

Die Zahl der Personen, die in Bayern erlaubnispflichtige Schusswaffen legal besitzen, ist weiter zurückgegangen. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. Nach der Auswertung des Nationalen Waffenregisters besaßen zum Stichtag 31. Dezember 2014 in Bayern 222.000 Personen insgesamt 1,115 Millionen Schusswaffen rechtmäßig. Das sind 66.000 Waffenbesitzer weniger als Ende des Jahres 2012. Seit April 2009 ist die Zahl der Waffenbesitzer somit um rund 40 Prozent gesunken. Die Zahl der Schusswaffen in diesem Zeitraum ging um rund 21,5 Prozent zurück.
Herrmann verweist außerdem darauf, dass die Waffenbehörden im Zeitraum 2013 und 2014 vor Ort noch mehr kontrolliert haben: „Im Vergleich zu den Jahren 2011 und 2012 ist die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen bayernweit noch einmal um 48 Prozent gestiegen. Herrmann: „Ich kann festhalten, dass die Waffenbehörden in der Regel sehr gewissenhaft ihrer Kontrollaufgabe nachkommen. Sie kontrollieren jährlich rund fünf Prozent der Waffenbesitzer in Bayern darauf, ob sie Schusswaffen auch richtig aufbewahren.“ Dies entspricht der Intention der Waffengesetzänderung im Jahr 2009, die den Waffenbehörden die Möglichkeit einräumte, die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften auch ohne konkreten Verdacht stichprobenartig zu kontrollieren.

Staatsregierung steht zur Tradionen von Jägern und Schützen

Positiv entwickelt sich nach den Worten des Ministers auch die Zahl der Beanstandungen, der Widerrufsverfahren und der Ordnungswidrigkeitsverfahren in 2013 und 2014, die sich im Vergleich zum Erhebungszeitraum 2011 und 2012 nahezu halbiert hat. Bezogen auf die 20.169 Vor-Ort-Kontrollen beanstandeten die bayerischen Waffenbehörden die Waffenaufbewahrung in 2013/14 in rund 14 Prozent der Fälle. Überwiegend erfolgten die Beanstandungen wegen eher geringer Mängel. Nur in 8,3 Prozent der beanstandeten Fälle mussten die Waffenbehörden Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis einleiten. Vor allem die Besitzer von ererbten oder unter Altfallregelungen fallende Schusswaffen waren von Beanstandungen betroffen.
Herrmann: "Der Trend ist klar: Bayerns Waffenbesitzer – besonders Sportschützen und Jäger – gehen immer sorgsamer mit ihrer gefährlichen Gerätschaft um. Die Aufbewahrungssicherheit von Schusswaffen ist deutlich gestiegen." Herrmann bekräftigte, dass es deshalb für pauschale Kritik oder Rundumschläge gegen die Schützen und Jäger in Bayern überhaupt keinen Anlass gebe. "Die Staatsregierung steht zu dieser Jahrhunderte alten Tradition." "Über 96 Prozent der einschlägigen Straftaten geschehen ohnehin mit illegalen Waffen", betonte ein Sprecher des Ministeriums. Herrmann appelliert dennoch an alle Waffenbesitzer: "Nach wie vor gilt: Waffen sind kein Kinderspielzeug. Sie müssen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Das gilt für das alte Gewehr von der Tante wie für die Sportpistole aus dem Schützenverein." (BSZ/dpa)

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