Politik

05.01.2012

Wie man Rechtsextremisten zu Fall bringt

Soll man der NPD den staatlichen Geldhahn abdrehen, sie verbieten oder beides versuchen? Die Parteien sind sich uneins

Die Betroffenen geben sich so siegesgewiss wie großspurig: „Wer uns an die Karre fahren will“, wütet die rechtsextreme NPD in der aktuellen Ausgabe ihrer Monatsschrift Deutsche Stimme, „soll es getrost versuchen“. Dass die Parteien derzeit wieder mal darüber nachdenken, ein Verbot der NPD in Angriff zu nehmen, quittiert diese scheinbar entspannt – man könne, heißt es, „dem Treiben sehr gelassen zusehen“.
Richtig viel Druck hat die Politik der NPD in den vergangenen Jahren tatsächlich nicht gemacht. Doch jetzt haben die Morde der Zwickauer Zelle die Verbotsdebatte neu entfacht. Die CSU-Bundestagsabgeordneten befassen sich bei ihrer noch bis zum 6. Januar dauernden Winterklausur neben einem Verbotsvorstoß nun mit einer weiteren Möglichkeit, der NPD beizukommen: Sie wollen prüfen, ob eine Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung möglich ist – so könnte man der NPD zumindest den Geldhahn abdrehen.

Die "Vogel-Strauß-Politik" der Innenminister


Der Vorschlag, die NPD finanziell auszutrocknen, ist nicht neu. Bereits 2008 hatte sich die Innenministerkonferenz mit einem entsprechenden Vorstoß Niedersachsens befasst. Das Land hatte dazu ein Gutachten bei dem Hannoveraner Rechtsprofessor Volker Epping in Auftrag gegeben, der zu dem Schluss kommt: Ein Stopp der staatlichen Finanzierung von Parteien mit extremistischem Hintergrund ist – nach einer Grundgesetzänderung – möglich.
Die Hürden dafür sind laut Epping niedriger als im Falle eines Parteienverbots: Für ein Parteienverbot sehe das Grundgesetz nämlich den Nachweis vor, dass die jeweilige Gruppierung eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ gegenüber der bestehenden Rechtsordnung an den Tag legen müsse. Ein Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung hingegen wäre auch ohne den Nachweis des aktiv-kämpferischen Vorgehens möglich, glaubt Epping. Es genüge, schreibt er, „jedes Tätigwerden, auch wenn es lediglich verbaler Natur ist“.
Argumente, die die Innenminister jedenfalls bislang nicht zu überzeugen scheinen. Dabei attestieren Juristen aus der bayerischen Staatsverwaltung Epping große Sorgfalt bei der Erstellung seiner Expertise. Der Professor selbst spricht inzwischen von einer „Vogel-Strauß-Politik“. Es sei nicht plausibel, sagte Epping der Staatszeitung, dass die politisch Verantwortlichen bei der Bekämpfung der NPD „nicht nach alternativen Möglichkeiten auch unterhalb der Schwelle des Parteienverbots suchen“.

Grüne und FDP sind skeptisch


Um das Grundgesetz zu ändern, ist eine Zweidritttelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Doch nicht mal in Bayern sind sich die Parteien einig. FDP und Grüne hegen Vorbehalte gegen den Finanzierungsstopp: „Man muss das Grundproblem angehen“, sagt FDP-Fraktionschef Thomas Hacker und meint damit: ein Verbotsverfahren prüfen. Christine Stahl, Grünen-Rechtsexpertin und Landtags-Vizepräsidentin, nennt die Idee „eine gefährliche Geschichte“. Denn auf diesem Weg könnten die etablierten Parteien versuchen, Konkurrenten den Boden zu entziehen.
Neben der CSU machen sich Freie Wähler und SPD dafür stark, beide Wege zu beschreiten: ein Verbotsverfahren in Angriff zu nehmen und die staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. „Man muss beides versuchen“, sagt der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag, Franz Schindler (SPD). Das sieht auch FW-Chef Hubert Aiwanger so. Seit Jahren kämen „Ankündigungen zum NPD-Verbot“, ärgert sich Aiwanger, „aber passiert ist nichts, außer, dass die NPD Schlagzeilen bekommt“. (Waltraud Taschner)

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